Aufgrund der Corona-Maßnahmen werden vom Bund Überbrückungshilfen zur Verfügung gestellt. Dabei sind viele Ausgaben als sog. Fixkosten förderfähig. So ist auch der air-Q als "Hygienemaßnahme" bezuschussbar.
Dabei kann eine Förderung von bis zu 90 % möglich zu sein.
Der air-Q darf dann natürlich auch über die Pandemie hinaus genutzt werden und kann neben der Prävention von potenziell virenbelasteter Luft noch viel mehr.
Die Überbrückungshilfe soll betroffenen Unternehmen schnell Hilfe sichern. Abhängig von der Umsatzeinbuße durch die Corona-Pandemie sind Förderquoten von bis zu 90% auf sog. Fixkosten möglich. Hierzu zählen u.a. Mieten, Abschreibungen und Ausgaben für Hygienemaßnahmen.
Mehr Informationen gibt es auf der offiziellen Webseite der Überbrückungshilfe und Absatz 2.4.7.
Die Überbrückungshilfe wird über den Steuerberater beantragt.