Gesetzentwurf der SPD: Homeoffice-Anspruch vom Kanzleramt blockiert

Bundesarbeitsminster Hubertus Heil kann seine Idee für einen 24-tägigen Anspruch auf Homeoffice beziehungsweise mobiles Arbeiten wohl nicht durchsetzen.

Artikel veröffentlicht am ,
Arbeiten in der Küche
Arbeiten in der Küche (Bild: Pexels/CC0 1.0)

Einen Anspruch auf 24 Tage mobiles Arbeiten wollte Bundesarbeitsminister Heil, doch daraus wird wohl nichts. Das Bundeskanzleramt soll den Entwurf für nicht geeignet halten, wie die Deutsche Presseagentur berichtet. So gebe es keine Ressortabstimmung zwischen den beteiligten Bundesministerien. Die Gesetzespläne wären laut Tagesspiegel damit gescheitert, denn ohne Ressortabstimmung würde der Plan nicht ins Bundeskabinett eingebracht.

Im Koalitionsvertrag steht ein Auskunftsrecht, aber kein Rechtsanspruch auf Homeoffice, doch genau den hatte Heil schon im Frühjahr 2020 zum Ausbruch der Coronakrise in Deutschland geplant.

Im Koalitionsvertrag (PDF) steht: "Wir wollen mobile Arbeit fördern und erleichtern. Dazu werden wir einen rechtlichen Rahmen schaffen. Zu diesem gehört auch ein Auskunftsanspruch der Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber über die Entscheidungsgründe der Ablehnung sowie Rechtssicherheit für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber im Umgang mit privat genutzter Firmentechnik."

Am Wochenende hatte Heil gegenüber der Bild am Sonntag das Mobile-Arbeit-Gesetz angekündigt, dem zufolge bei geeigneten Beschäftigungen Arbeitnehmende pro Jahr 24 Tage zu Hause arbeiten dürfen, wobei dies der Mindestanspruch sein sollte. Das wären zwei Tage pro Monat gewesen, allerdings zum Preis einer elektronischen Aufzeichungspflicht der Arbeitszeit. Ob Heil seinen Gesetzentwurf nun ändern wird, ist nicht bekannt.

Der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) Ingo Kramer hatte die Pläne schon im September 2020 als "blanken Unsinn" bezeichnet, weil viele Menschen nicht von zu Hause aus arbeiten könnten.

Reiner Hoffmann, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), hält die Pläne für unzureichend. Der Rechtsanspruch auf 24 Tage sei "zu wenig". "Dem berechtigten Bedürfnis vieler Beschäftigter, über ihre Arbeitszeit selbst bestimmen zu können, wird das kaum gerecht. Ein solcher Minimalanspruch ist eine Konzession an die Arbeitgeber, die bei dem Thema immer noch blockieren", sagte Hoffmann.

Bundesregierung deckt Ministeriumsmitarbeiter mit Homeoffice-Hardware ein

Gegen Homeoffice-Tätigkeiten generell scheint die Bundesregierung nichts zu haben, wie Tagesschau.de berichtet. Denn in der Zeit zwischen März und September 2020 wurden gut 40.000 Desktops, Notebooks und Tablets für insgesamt 93,5 Millionen Euro angeschafft. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag hervor. Die Hardware ist für die Mitarbeiter der Bundesministerien und nachgeordneter Behörden gedacht, damit diese auch von zu Hause aus arbeiten können.

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Copper 13. Okt 2020

Es ist stark anzunehmen, dass dies bei einigen AG genau so laufen würde. Oder halt eine...

Copper 13. Okt 2020

Es soll ja auch ein AN-Recht auf HO bzw. MO geben, keine Pflicht. Wer kein HO/MO machen...

torstenj 08. Okt 2020

Also, wenn ich das richtig verstehe muss der Arbeitgeber jetzt jedem Mitarbeiter die...

Dedado 08. Okt 2020

Ganz meine Meinung. Grade in der IT kann man wun-der-bar von daheim arbeiten. Aber wenn...



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