Notfallversorgung

G-BA-Chef Hecken: Richtlinie zur Ersteinschätzung kommt zu Ostern

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G-BA-Chef Hecken: Richtlinie zur Ersteinschätzung kommt zu Ostern
Professor Josef Hecken ist unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). © Rosa Reibke/G-BA

Josef Hecken will die umstrittene Richtlinie zur Ersteinschätzung in der Notfallversorgung bereits im April vorlegen – obwohl das Gesundheitsministerium parallel eine große Reform der Notfallversorgung anschiebt. G-BA-Chef Hecken unterstreicht im Interview, warum die Richtlinie aus seiner Sicht trotzdem Sinn macht.

Herr Hecken, Sie haben bekräftigt, dass der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) den Gesetzesauftrag zur Einführung eines Ersteinschätzungsverfahrens in der Notfallversorgung fristgerecht umsetzen will. Ist Ihnen schon einmal der Gedanke gekommen, das Vorhaben zu verschieben – angesichts der doch deutlichen Differenzen zwischen dem, was die Kassenärztilchen Vereinigungen und der Krankenkassenverband (GKV) vorgelegt haben und dem, was die Regierungskommission fordert? 
Ein standardisiertes Ersteinschätzungsinstrument ist auch nach den Vorstellungen der Regierungskommission für eine Notfallversorgung notwendig. Zudem wird es vermutlich mehrere Jahre dauern, bis Strukturveränderungen in der Krankenhausversorgung ankommen. Und abgesehen davon, dass der G-BA seine gesetzlichen Aufträge nicht einfach verschieben oder ignorieren kann und will: Um möglichst schnell zu einer bedarfsgerechteren Notfallversorgung zu kommen, brauchen wir schnell geeignete Instrumente. Ich gehe davon aus, dass der G-BA bereits um Ostern herum eine Richtlinie beschließen wird, um ein Ersteinschätzungsverfahren zur ambulant-stationären Notfallversorgung zu definieren. Wir wären damit vor der vom Gesetzgeber gesetzten Frist sein.  

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft ist mit dem Konzept der Kassenärztlichen Vereinigungen und des GKV-Spitzenverbands überhaupt nicht einverstanden. Wo könnte es aus Ihrer Sicht eine Kompromisslinie geben, mit der alle drei Parteien leben könnten? 
Wie bereits gesagt, werden wir unseren Beschluss vermutlich Anfang April fassen. Bis dahin geht es in der Tat darum, einen vernünftigen Kompromiss zwischen den verschiedenen Vorschlägen zu finden. Vernünftig ist für mich ein Kompromiss aber nur dann, wenn er den gesetzlichen Regelungsauftrag auch im Sinne einer besseren Versorgung ausgestaltet – und man sich nicht nur auf den kleinsten gemeinsamen Nenner einigt. Bei den allermeisten Themen gelingt dem G-BA das auch, von daher bin ich auch hier optimistisch. Im Stellungnahmeverfahren hatten uns noch wichtige Hinweise erreicht, die beraten wir derzeit. 

Dieses isolierte Ersteinschätzungsverfahren wird nicht das Problem der überfüllten Notaufnahmen lösen. Welchen Benefit bringt es Ihrer Ansicht nach?
Der G-BA hat vom Gesetzgeber den Auftrag erhalten, ein Ersteinschätzungsverfahren des Versorgungsbedarfs von Patientinnen und Patienten zu beschließen, die sich bereits in der Notaufnahme eines Krankenhauses befinden. Es wird das Problem der überfüllten Notaufnahmen sicherlich nicht alleine und abschließend lösen, aber wie der Gesetzgeber und auch die Regierungskommission betrachte ich ein solches Verfahren als essenziell, um Hilfesuchende in die passende Versorgungsstruktur zuzuweisen. Parallel laufen selbstverständlich weitere Überlegungen, die stationäre und auch ambulante Notfallversorgung zu verbessern. Wir werden hierbei eines dieser notwendigen Instrumente anbieten: Versicherte, die sich mit gesundheitlichen Beschwerden als „Notfall“ an ein Krankenhaus wenden, sollen je nach Dringlichkeit und Umfang des Behandlungsbedarfs gegebenenfalls in die ambulante Versorgung gelenkt werden. Bereits dieses Lenken wird die stationäre Notfallbehandlung entlasten und wäre ein großer Benefit. 

Autor

 Jens Mau

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