Extra-Millionen für Digitalisierung – Karlsruhe prüft Parteifinanzen

Wie einschneidend war die Digitalisierung für Parteien? Bedurfte es dafür wirklich einer dicken Finanzspritze vom Staat? Das Bundesverfassungsgericht prüft.

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(Bild: Sebastian Duda/Shutterstock.com)

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  • dpa
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Das Bundesverfassungsgericht muss neue Regeln für die staatliche Parteienfinanzierung finden. Hintergrund ist eine umstrittene Erhöhung der absoluten Obergrenze um 25 Millionen Euro pro Jahr, den Union und SPD 2018 im Bundestag mit Verweis auf Ausgaben infolge der Digitalisierung binnen weniger Tage durchs Parlament brachten. Seit Dienstag prüft das höchste deutsche Gericht, ob der Anstieg verfassungswidrig und seine Begründung ausreichend waren. Richter Peter Müller sagte, "es besteht die Notwendigkeit, verfassungsrechtliches Neuland zu betreten". Mehrere Vorgaben eines Urteils des Gerichts aus dem Jahr 1992 müssten präzisiert werden.

Mit Stimmen der Unions- und SPD-Abgeordneten hatte der Bundestag damals den staatlichen Anteil auf 190 Millionen Euro aufgestockt. Die Summe wird regelmäßig der Preisentwicklung angepasst und liegt in diesem Jahr bei mehr als 200 Millionen Euro. Das Geld kommt nicht nur den im Bundestag vertretenen Parteien zugute, sondern auch kleineren. Um Unabhängigkeit zu gewährleisten, darf der staatliche Anteil nicht mehr als die Hälfte der Parteifinanzen ausmachen; andere Einnahmequellen sind etwa Spenden und Mitgliederbeiträge.

Die Fraktionen der schwarz-roten Regierungsmehrheit hatten damals vor allem mit höheren Ausgaben etwa für Datensicherheit, die Moderation interaktiver Internetauftritte und die Abwehr von Hackern argumentiert. Grüne, Linkspartei und FDP zogen nach Karlsruhe, weil sie einen Verstoß gegen den im Grundgesetz verankerten Grundsatz der Staatsfreiheit der Parteien sehen (2 BvF 2/18).

Die AfD-Fraktion reichte eine Organklage gegen den Bundestag ein, weil die Große Koalition das Gesetz in so kurzer Zeit beschlossen hatte, dass keine Zeit geblieben sei, oppositionelle Strömungen in der Bevölkerung zu mobilisieren (2 BvE 5/18). Beide Verfahren werden an zwei Tagen gemeinsam verhandelt. Ein Urteil wird später erwartet.

Richter Müller machte deutlich, um welche Fragen es dem Gericht unter anderem geht: Wann liegen einschneidende Veränderungen der Verhältnisse vor, die eine Erhöhung der Obergrenze rechtfertigen? Wie hoch darf der Anstieg maximal ausfallen? Und ob die Pflicht besteht, das plausibel zu erklären. Problematisch könnte aus Sicht von Müller, früher Ministerpräsident des Saarlandes, außerdem sein, dass es im Unterschied zu vielen Gesetzen keine gegenläufigen Interessen gebe – weil andere Parteien durch die Änderung keine Nachteile hätten.

Vertreter von Union und SPD rechtfertigten erneut die Aufstockung. Politische Kommunikation und Teilhabe in den Parteien seien im Vergleich zu den 1990er Jahren digitaler geworden, sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete Ansgar Heveling. Bei Parteitagen müsse man etwa sicherstellen, dass derjenige, der eine Stimme abgibt, auch der ist, der stimmberechtigt ist. Angriffe von außen müssten abgewehrt werden. "Das kommt obendrauf. Das erfordert mehr Mittel." Nicht zuletzt die Corona-Pandemie habe das deutlich gemacht.

Die Oppositionsvertreter kritisierten unter anderem, dass der Eindruck einer Selbstbedienung entstanden sei. Hier seien klare Regeln des Gerichts wichtig für die Zustimmung zur Demokratie, sagte Manuela Rottmann (Grüne). "Wenn Parteien an Zustimmung verlieren, müssen sie damit klarkommen, das heißt auch mal Strukturen abzubauen und nicht einfach die staatlichen Mittel erhöhen." Die Begründung für eine Gesetzesänderung müsse in dem Moment stimmen, in dem man einen Beschluss fasst, und könne nicht hinterher ergänzt werden. "Wenn wir das so machen, dann werden die Parteien immer wieder auf den Staat zugehen und sich mehr Mittel verschaffen und dann im Nachhinein versuchen, das irgendwie plausibel zu machen. Das kann's nicht sein."

Es gehe um Transparenz und Nachvollziehbarkeit, sagte Petra Pau (Linke). Die Große Koalition habe mit dem guten Brauch gebrochen, die Finanzierung zwischen allen Fraktionen auszuhandeln, "und völlig willkürlich ohne eine objektive Begründung die Summe angehoben". Aber als diejenige, die im Bundestagspräsidium für IT-Sicherheit zuständig ist, räumte sie auch ein, dass sich in den letzten zwei, drei Jahren einiges geändert habe. So spielten etwa Fake News eine große Rolle, auch in anderen EU-Ländern und den USA.

Aus Sicht des stellvertretenden AfD-Bundessprechers, Stephan Brandner, hatten Union und SPD die Anhebung der Obergrenze extra schnell verabschiedet, damit nicht groß darüber diskutiert wird. Das Durchprügeln "im Schweinsgalopp im Umfeld der Fußballweltmeisterschaft" sei dazu gedacht gewesen, dass es unter dem Radar der Öffentlichkeit bleibe, sagte Brandner.

Am Dienstag erläuterten Bevollmächtigte der Antragsteller und des Bundestags sowie Sachverständige ihre Sicht der Dinge. Dabei ging es unter anderem darum, wie viele Tage zwischen der Einbringung eines Gesetzesentwurfs und der ersten Lesung im Bundestag liegen, um welche Uhrzeiten die Fraktionen über den Gesetzentwurf informiert wurden, ob es einen "Überraschungseffekt" gegeben habe, welche Gründe für die Eile sprachen, wie viel Zeit Sachverständige für Stellungnahmen haben und wie Oppositionsfraktionen üblicherweise Einfluss nehmen können.

Die Richterinnen und Richter hakten bei Vertreterinnen und Vertretern aller Fraktionen detailliert nach. Warum andere Fraktionen im Sinne der "Waffengleichheit" nicht ausreichend Zeit bekommen hätten zur Vorbereitung, fragte etwa Richter Müller den Parlamentarischen Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Michael Grosse-Brömer. Er erkenne keine sachlichen Gründe, "so auf die Tube zu drücken". Der AfD-Vertreter beanstandete, die Zeit sei zu kurz gewesen. Die übrigen Oppositionsfraktionen sahen das hingegen anders.

Am Mittwoch soll es vor allem um die Frage gehen, inwieweit die Erhöhung der Obergrenze mit dem im Grundgesetz verankerten Grundsatz der Staatsfreiheit der Parteien vereinbar ist. Wegen der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Hygienevorgaben verhandelt das Gericht nicht an seinem Stammsitz in der Nähe des Karlsruher Schlosses, sondern in einer Halle auf dem Messegelände.

(mho)