Wer in der Öffentlichkeit seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt oder verbirgt, dass diese nicht mehr erkennbar sind, muss mit Geldstrafen von bis zu 150 Euro rechnen. Politisch zielt das von ÖVP und SPÖ beschlossene Gesetz auf Burka und Nikab, formuliert wurde es aber "religionsneutral".

Die Polizei will sensibel vorgehen, hieß es vor Inkrafttreten des Anti-Verhüllungsgesetzes, vulgo "Burkaverbot". Von dem angekündigten "Fingerspitzengefühl" ist offensichtlich nicht immer etwas zu spüren.

Weitgehende Ausnahmen (Clowns, Brauchtum, etc.) wurden geschaffen, reichen aber offensichtlich nicht aus, wie ein Fall aus Wien zeigt:

Dieser Hai schmeckte den Beamten nicht: Die Eröffnung eines McShark-Geschäfts in der Wiener Innenstadt wurde zum Schauplatz einer polizeilichen Amtshandlung. Weil bei der Eröffnung ein als Hai verkleideter Mann für Stimmung sorgte, schritten Beamte ein und verlangten, der junge Mann solle die Maske abnehmen, sonst würde er festgenommen. Laut "Heute" zögerte der überraschte Promotion-Mitarbeiter zunächst und meinte: "Ich mache hier nur meinen Job." Letztlich nahm er die Maske aber ab und wurde angezeigt.

Aufregung um das Anti-Verhüllungsgesetz gibt es auch um Radfahrer, die in Wien abgemahnt worden sein sollen, weil sie ihr Gesicht im Morgenverkehr mit einem Schal bedeckt hatten. Dies berichtet der "Standard" online:

- "Nehmen Sie den Schal runter." 

- "Wieso? Es ist kalt."

– "Es ist nicht kalt, nehmen Sie ihn runter."