Juncker: Steuerfragen nicht mehr einstimmig beschließen

Das Gebäude des Europäischen Rats in Brüssel. Bisher ist in Finanzfragen Einstimmigkeit unter den 28 Mitgliedern notwendig. [Glen Photo/Shutterstock]

Die Bedingung der absoluten Mehrheit bei Finanzfragen sorgt oft für Pattsituationen im Europäischen Rat. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat deshalb an einen Paragrafen aus dem Lissaboner Vertrag erinnert, nach dem mit einer qualifizierten Mehrheit entschieden werden könnte. Ein Bericht von EURACTIV France.

Seit diesem Wochenende steht die gerechte Besteuerung von Internetfirmen wie Google, Apple, Facebook und Amazon wieder ganz oben auf der EU-Agenda. Weil Steuerfragen aber weiterhin im Zuständigkeitsbereich der Nationalstaaten liegen, müssen alle 28 Staaten Änderungen in den derzeitigen Steuerregelungen zustimmen.

Diese Situation führt oft zu Stillstand bei der Finanz-Harmonisierung der EU. Juncker will dies vor Ende seiner Amtszeit in zwei Jahren ändern. „Ich möchte, dass wir in wichtigen Binnenmarktfragen öfter und einfacher im Rat mit qualifizierter Mehrheit entscheiden – unter gleichberechtigter Mitwirkung des Europäischen Parlaments,“ hatte Juncker während seiner Rede zur Lage der EU vergangene Woche gesagt.

EU will Vorschläge zur Besteuerung von Internetriesen erarbeiten

Die Mehrheit der EU-Länder spricht sich für eine Abgabe für Internetfirmen aus. Damit soll die Niedrigsteuerpolitik einiger Mitglieder kompensiert werden.

Keine Vertragsänderung nötig

Diese Änderung im Abstimmungsverfahren könnte nach Junckers Ansicht entsprechend Artikel 48 der Schlussbestimmungen des Vertrags von Lissabon durchgeführt werden, ohne dass dafür die EU-Verträge geändert werden müssen. Das Problem dabei: Auch für eine solche Änderung nach Artikel 48 ist Einstimmigkeit im Rat nötig.

Juncker bekräftigte dennoch seine Sicht, „bei Beschlüssen über die gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage, über die Mehrwertsteuer, über eine faire Besteuerung der Digitalwirtschaft und über die Finanztransaktionssteuer“ solle die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit eingeführt werden.

Tatsächlich ist die sogenannte „Brückenklausel“ des Artikel 48 seit ihrer Einführung noch nie genutzt werden – aus gutem Grund, wie der MEP Alain Lamassoure (EVP) erklärt: „Diese Klausel wurde neu in die Verträge aufgenommen. Bedingung ist aber, dass die Staaten sich einstimmig entschließen, die Einstimmigkeitsbedingungen aufzugeben.“ Allerdings hätten „die Briten in Reaktion auf den Vertrag von Lissabon ein nationales Gesetz erlassen, dass es der Regierungsführung untersagt, diese Klausel auf EU-Ebene zu unterstützen,“ so der Franzose, der an der Neu-Formulierung der Klausel mitarbeitete. „Dadurch war die Klausel faktisch wertlos.“

Mit dem bevorstehenden Brexit ändert sich die Situation jedoch. „Ich denke, Juncker wollte die europäischen Regierungen daran erinnern, dass diese Klausel existiert. Es geht darum, nicht weiter über neue Verträge zu diskutieren, sondern zunächst einmal die Möglichkeiten der existierenden Verträge voll auszuschöpfen,“ sagt Lamassoure.

Unbekannte Gewässer

Er hält es aber für unwahrscheinlich, dass der Rat sich wirklich gegen einstimmige Entscheidungen bei Finanzfragen entscheiden könnte. Ein Kommissionsarbeiter sieht das ebenso: „Für die Mitgliedstaaten ist die Steuerpolitik zu wichtig, als dass sie sie unter die ordentlichen gesetzgebenden Vorschriften auf EU-Ebene stellen würden.“

Man könne aber auf einen „weicheren Ansatz“ hoffen, bei dem die Einstimmigkeit nur für bestimmte Fälle, und nicht grundsätzlich für alle Entscheidungen in diesem Feld, aufgehoben wird. Darauf ziele Juncker auch ab.

Verstärkte Zusammenarbeit in der EU

FES-PolitikanalyseEinige in Brüssel vorbereitete Reformen des Stabilitätspaktes („Six-Pack“), wie das umgekehrte Mehrheitsrecht und neue Sanktionsformen, sind nicht mit dem Primärrecht vereinbar. Zu diesem brisanten Ergebnis kommt eine Analyse der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES). Und: Ein verbindlicher „Sozialer Stabilitätspakt“ bräuchte eine neue Vertrags-Grundlage.

Verstärkte Zusammenarbeit

Konkret wird die Einstimmigkeit bereits heute teilweise durch das Prinzip der „verstärkten Zusammenarbeit“ aufgehoben. Bei Entscheidungen nach diesem Prinzip – das ebenfalls mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt wurde – reicht die Zustimmung von neun Mitgliedstaaten.

Die EU-Institutionen hoffen, dass die Mitgliedstaaten Teile ihrer fiskalpolitischen Souveränität aufgeben. In diesem Fall ist der politische Wille die einzige Kraft, die eine weitere EU-Integration vorantreiben kann.

Tatsächlich lässt sich beobachten, dass sich Themen wie die Harmonisierung der Mehrwertsteuer oder die Einführung der Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuer aufgrund der Einstimmigkeits-Bestimmungen über Jahre hinweg ziehen. Andere Punkte, insbesondere wenn es um Steuerhinterziehung und -vermeidung geht, konnten in nur wenigen Monaten abgeschlossen werden.

Eine EU-Quelle bestätigt: „Beim Thema Steuerhinterziehung wurde bisher Dank des vorhandenen politischen Willens und aufgrund von Druck aus der Öffentlichkeit meist eine schnelle Einigung erzielt.“

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