Der Steuertipp :
Geld vererben und Steuern sparen

Von Jürgen Lindauer
Lesezeit: 2 Min.
Vererben sollte man richtig, sonst wird es für die Nachkommen unnötig teuer.
Eltern mit hohem Vermögen müssen gut überlegen, wie sie ihre Werte sicher und ohne Erbschaft- oder Schenkungssteuer auf die nächste Generation übertragen können. Schon ein paar einfache Regeln können helfen.

Bekanntlich können Eltern Vermögenswerte bis zu einem Betrag in Höhe von 400.000 Euro auf ihre Kinder übertragen, ohne dass Erbschaft- oder Schenkungsteuer anfällt. Dieser Freibetrag wird alle zehn Jahre gewährt und gilt für jeden Elternteil.

Daher sind Eltern mit hohem Vermögen gut beraten, wenn sie alle zehn Jahre den Freibetrag nutzen und entsprechende Schenkungen durchführen. Doch was ist zu tun, wenn nicht teilbare Sachwerte wie etwa Immobilien. Kunstgegenstände oder Unternehmensbeteiligungen an mehrere Kinder übertragen werden sollen und die Eltern für einen bestimmten Zeitraum die Erträge aus den Vermögenswerten behalten wollen? Wie kann verhindert werden, dass der Sprössling alles verjubelt oder das Vermögen im Todesfall auf Schwiegerkinder übergeht?

Hier bietet sich die Errichtung einer Familiengesellschaft an, etwa in der Rechtsform einer vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaft. Das Vermögen der Familie wird dann in einer Personengesellschaft gebündelt, und die Eltern haben als Geschäftsführer und Komplementäre weiterhin das Sagen. Auch ist die Überführung der Vermögenswerte steuerneutral möglich. Durch die Einräumung eines Nießbrauchs können die Eltern die Höhe der ihnen zustehenden Erträge steuern.

Alle zehn Jahre kann sodann das Vermögen der Eltern durch einfache Übertragung von Gesellschaftsanteilen auf die nächste Generation übertragen werden, ohne dass sich hierbei ein Kind benachteiligt fühlt. Zwar verursacht die Gesellschaft zusätzliche administrative Kosten etwa durch die Erstellung einer Buchhaltung und einer gesonderten Steuerklärung, jedoch sinkt der Aufwand des Familienmitglieds, da die Werte in der Steuererklärung der Gesellschaft in seine Einkommensteuererklärung übernommen werden können. Auch ist zu beobachten, dass eine Familiengesellschaft regelmäßig den Zusammenhalt in der Familie verstärkt.

Strenge gesellschaftsrechtliche Regelungen verhindern die Zerschlagung des Vermögens und den Zugriff auf das Vermögen durch Pflichtteilsberechtigte, Schwiegerkinder oder Geschiedene. Gleichzeitig können sich die Eltern Rückforderungsrechte bei unbotmäßigem Verhalten einräumen. Durch die einfache Übertragung von Anteilen kann nicht nur die Erbschaftsteuer durch gezielte mehrfache Ausnutzung von Freibeträgen steuerlich optimiert werden; es kommt hierdurch auch zu einer legitimen Verlagerung von Einkünften auf die Kinder. Zudem werden so die Einkommensfreibeträge und niedrigeren Steuersätze der Kinder steuersparend genutzt.

Der Autor ist Steuerberater bei KPMG.