Fake-Laws: Wie die Bundesregierung mit Corona-Gesetzen trickst

Zwei Juristen erklärten in der Zeitung die Presse, dass die Regierungskommunikation eher Wunschdenken als geltendem Recht entspricht.
Bild: Kompsition: Info-DIREKT; Sebastian Kurz: Bundesministerium für Europa, Integration und Äusseres - Flickr: Arbeitsbesuch Serbien, CC BY 2.0; Hintergrund: Freepik

Die Juristen Heinz Meditz und Georg Negwer erklärten in der Zeitung „die Presse“, dass die Gesetzeslage mit der Kommunikation der Regierung kaum übereinstimmt. Vielmehr werden bei den Pressekonferenzen eher „Wünsche“ der Regierung so formuliert, dass man sie in der Öffentlichkeit für geltendes Recht hält.

In ihrem Gastkommentar schreiben die beiden Juristen, dass es hoch an der Zeit wäre, „die Eindämmung von Covid-19 mit dem Rechtsstaat und den Menschenrechten zu versöhnen“. Die Regierung habe weder Handwerksfehler behoben noch ihre Kommunikation an die tatsächliche Rechtslage angepasst. Info-DIREKT berichtete bereits vor einer Woche darüber, dass die Regierung offenbar nicht daran denke, verfassungswidrige Gesetze zu reparieren.

Bevölkerung und Exekutive tappen in die Kommunikationsfalle

Der Artikel erklärt, dass die Bevölkerung oft „politische Empfehlungen nicht mehr von juristischen Verboten unterscheiden“ könne. Dadurch ließen die Menschen sich aus Angst vor Strafdrohungen in ihren Grundrechten viel stärker einschränken, als dies verfassungsrechtlich möglich wäre. Doch auch die Exekutive würde oft in die Falle tappen und PR-Wünsche der Regierung für geltendes Recht halten und umsetzen. Rechtswidrig, wie die beiden Autoren betonen.

Drei Beispiele für Fake Laws

Es gibt kein Verbot für das Besuch anderer Menschen in ihren Privatwohnungen. Weder das Covid-Maßnahmengesetz noch die Betretungsverordnung änderten hier etwas an der geltenden Rechtslage.

Die Webseite des Innenministeriums soll bis heute eine generelle Ausgangssperren mit den bekannten Ausnahmen suggerieren. „In Wahrheit fordert die Betretungsverordnung (in § 2 Z 5) keinerlei Gründe für das Verlassen der Wohnung“, so die Autoren. Lediglich die Mindestabstände wären derzeit im Freien einzuhalten.

Rudolf Anschober beauskunftete einem trauernden Sohn, dass nur zehn Personen an einem Begräbnis teilnehmen dürfen. Auch dies wäre rechtlich völlig falsch, unter Wahrung der geforderten Abstände ist keine solche Obergrenze im Gesetz festgeschrieben.

Erstaunliche Geringschätzung des Rechtsstaates

Abschließend kritisieren der Verwaltungswissenschaftler, Jurist und Unternehmer Meditz und der Rechtsanwalt Negwer die erstaunliche Geringschätzung des Rechtstaates durch den Kanzler. Dieser schmetterte fundierte juristische Kritik als „juristische Spitzfindigkeiten“ ab. Auch den Respekt vor dem Verfassungsgerichtshof sehen die Autoren als ausbaufähig an, sie sprechen davon dass dieser „vorgeführt wurde“. „Dieser könne ja die umstrittenen Normen prüfen. Wenn er entscheidet, werden diese aber ohnedies bereits außer Kraft sein.“, zitierten sie sinngemäß Kurz‘ Aussagen. Als besonders beunruhigend stufen Sie den Umstand ein, dass die „Gemeinschaft der Rechtsanwender“ über lange Zeit geschwiegen hätte. Viel zu spät und zaghaft wäre erste Kritik geäußert worden. Medlitz und Negwer sehen in den Vorgängen eine fundamentale Krise des Rechtsstaates und der Grundrechte.

Hier geht es zum gesamten Gastartikel in „die Presse“.

 

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