Riesige Aktenberge :
Verwaltungsrichter: Bewältigung der Asylklagen wird noch Jahre dauern

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Akten von Asyl-Verfahren: Die deutschen Behörden können die Flut an Asylklagen kaum bewältigen.
Die deutschen Behörden können die Flut an Asylklagen kaum bewältigen. Der Bund Deutscher Verwaltungsrichter spricht von enormen Herausforderungen – allein schon bei der Lagerung der Dokumente.

Der Bund Deutscher Verwaltungsrichter (BDVR) rechnet mit anhaltenden Verzögerungen bei der Bearbeitung von Asylklagen. Die Bewältigung der in den vergangenen Jahren bei den Verwaltungsgerichten eingegangenen Verfahren werde noch einige Jahre in Anspruch nehmen, sagte der Vorsitzende Robert Seegmüller der Zeitung „Heilbronner Stimme“ (Mittwochsausgabe). Die Einschätzung, das zusätzlich zur Verfügung gestellte Personal könne in ein bis zwei Jahren wieder abgezogen werden, sei schlicht falsch.

„Wir werden das zusätzliche Personal noch deutlich länger als ein bis zwei Jahre brauchen und darüber hinaus eventuell vorübergehend sogar noch mehr, um den aufgelaufenen Berg an Verfahren abzuarbeiten“, sagte Vorsitzende des Bundes. Um zusätzliches Personal aufzubauen und die Verfahren zu beschleunigen, seien „Abordnungen aus anderen Gerichtsbarkeiten oder den Verwaltungen“ denkbar. Von dieser Möglichkeit werde derzeit schon Gebrauch gemacht.

Zudem seien unmittelbar nach der Wiedervereinigung positive Erfahrungen mit Richtern gemacht worden, die über das reguläre Pensionsalter hinaus gearbeitet hätten. Gegen eine solche Möglichkeit habe er grundsätzlich „nichts einzuwenden“.

Seegmüller kritisierte darüber hinaus eine schleppende Digitalisierung in den Behörden. Noch 2015 seien etwa beim Flüchtlingsamt elektronisch geführte Akten bei Eingang einer Klage ausgedruckt und an das zuständige Verwaltungsgericht geschickt worden.

Diese Verfahrensweise sei unproblematisch, wenn es nur um 10.000 Verfahren pro Jahr gehe. Sie löse aber „erhebliche organisatorische Probleme aus, wenn es um 100.000 oder sogar 200.000 Verfahren“ gehe. „Das geht bei der Menge des zu lagernden Papiers los und hört bei der Notwendigkeit, diese Akten alle fehlerfrei zu sortieren und den Verfahren zuzuordnen, auf“, sagte Seegmüller der „Heilbronner Stimme“.