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WhatsApp wird zum teuren Risiko für Handwerker

Korrespondent für Innovation, Netzwelt und IT
WhatsApp könnte für Handwerker zum Problem werden

WhatsApp ist für Handwerker und Selbstständige ein wichtiges Werkzeug. Über das Diensthandy stehen sie in Kontakt mit Kunden. Das könnte mit der neuen Datenschutzgrundverordnung der EU zum Problem werden.

Quelle: WELT/ Isabelle Bhuiyan

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Dass WhatsApp sofort alle erreichbaren Freunde aus dem Adressbuch anzeigt, ist eine praktische Funktion für Privatnutzer. Auf Firmen-Smartphones verstößt sie aber gegen die neuen Datenschutzregeln. Es drohen empfindliche Strafen.

WhatsApp ist für Handwerker oft ein wichtigeres Werkzeug als Hammer, Zollstock oder Wasserwaage. Mit dem Kommunikationsprogramm stimmen sich Meister mit ihren Kunden ab, kommunizieren Bautrupps untereinander, schicken Gesellen Fotos von Baufortschritten an den Chef. Viele Betreibe geben deswegen sogar Dienstsmartphones an die Mitarbeiter aus, die für den rauen Betrieb auf der Baustelle geeignet sind.

Doch mit Inkrafttreten der neuen Datrenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU in der kommenden Woche droht genau hier ein Problem für die Betriebe. Denn wer WhatsApp auf dem Dienstsmartphone verwendet, könnte ohne sich dessen bewusst zu sein einen sogar bußgeldbewehrten Verstoß gegen die neue Richtlinie begehen.

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„Nach jetzigem Datenschutzrecht und auch nach künftigem Datenschutzrecht handelt es sich bei der Weitergabe von personenbezogenen Daten – also zum Beispiel Kundendaten – ohne Rechtsgrundlage oder Einwilligung um einen Datenschutzverstoß“, warnt Marit Hansen, Landesbeauftragte für Datenschutz des Landes Schleswig-Holstein.

Auch Fotos werden zum Problem

Der Haken bei WhatsApp ist der Zugriff des Programms auf das Adressbuch im Smartphone der Nutzer. Die App des US-Internet-Konzerns Facebook nutzt die Kontaktdaten, um mit den eigenen Servern abzugleichen, wer bereits ebenfalls bei WhatsApp registriert ist – diesen Kontakten kann der Nutzer anschließend Nachrichten senden. Doch da sämtliche Kontakte geprüft werden, landen auch Daten von Personen bei der Facebook-Tochterfirma, die dieser Übermittlung niemals zugestimmt haben.

Privatleute sind von der neuen EU-Richtlinie DSGVO nicht betroffen – kleinere Handwerksbetriebe, Selbstständige und Freiberufler jedoch sehr wohl. Rein rechtlich handelt es sich bei der Übermittlung des Adressbuches vom Dienstsmartphone um einen Datenaustausch zwischen zwei Firmen – und der ist nur erlaubt, wenn zuvor alle Betroffenen ausdrücklich der Übermittlung ihrer Daten zugestimmt haben. In der Praxis gilt somit, dass etwa Handwerker die Erlaubnis sämtlicher Kunden und Kollegen benötigen, bevor sie weiter WhatsApp im Arbeitseinsatz verwenden können.

„WhatsApp greift auf sämtliche Kontaktdaten des Verwenders zu und erhält auf diese Weise Zugang zu Kontaktdaten sogar von Personen, die selbst nicht Nutzer von WhatsApp sind“, stimmt Markus Peifer, Datenschutzexperte beim Zentralverband des Deutschen Handwerks ZDH, der Einschätzung aus Schleswig Holstein zu und warnt vor „datenschutzrechtlichen Problemen“, die auf die Handwerker zukommen.

Ein weiteres Problem sieht Peifer in der weit verbreiteten Praxis der Handwerker, Fotos von zu reparierenden Stellen der Privatwohnung des Kunden an den Meister im Betrieb zur Beratung zu schicken. „Da WhatsApp Zugriff auf dieses Bild erhält, handelt es sich hierbei um eine Datenübertragung an WhatsApp, für die der betroffene Kunde jedoch keine Einwilligung erteilt hat. Eine gesetzliche Grundlage für den Datentransfer besteht nicht.“

Auch andere Branchen sind betroffen

Handwerker müssten sich in jedem Einzelfall zunächst die schriftliche Genehmigung des Kunden abholen, um der DSGVO gerecht zu werden. Wer sich daran nicht hält, könnte später belangt werden, warnt Marit Hansen: „Ein Datenschutzverstoß kann gemäß Art. 83 Abs. 4 DSGVO geahndet werden. Der Bußgeldrahmen ist hoch – es ist also sehr sinnvoll, sich von Anfang an rechtskonform zu verhalten.“

Nicht nur Handwerker haben künftig ein WhatsApp-Problem – längst ist die App zum Kommunikationswerkzeug auch für Ärzte, Journalisten, Anwälte oder Freiberufler geworden. Auch installieren Firmenmitarbeiter oft selbstständig WhatsApp auf dem Diensthandy, um in Kontakt mit Kollegen und Kunden zu bleiben, ohne dass die hauseigene IT-Abteilung oder der Datenschutzbeauftragte der jeweiligen Firma davon weiß. Sie alle gehen künftig erhebliche Risiken ein. Denn im Zweifelsfall reicht auch eine Beschwerde eines unzufriedenen Kunden oder eines im Zorn gegangenen Ex-Mitarbeiters bei den Datenschutzbehörden, um eine Untersuchung auszulösen.

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Datenschutzbeauftragte Marit Hansen sieht in der WhatsApp-Verwendung keineswegs eine Datenschutz-Lappalie, sie warnt eindringlich: „Hier sammelt ein US-amerikanischer Dienst Daten über das Kommunikationsverhalten auf der ganzen Welt. Das sind Informationen darüber, wer wen kennt – selbst wenn es keine WhatsApp-Nutzer sind, sondern die Personen, die nur im normalen Telefonbuch verzeichnet sind.“

Hansen warnt, dass aufgrund der Information über Kontakte etwa zu Rechtsanwälten, Ärzten oder Journalisten künftig etwa die Einreise in die USA verwehrt werden könnte oder bei Versicherungen höhere Preise fällig werden. „Wer weiß, ob nicht aufgrund solcher Datensammlungen später jemand unter Verdacht gerät oder irgendwo höhere Preise zahlen muss, weil der Auswerte-Algorithmus zu entsprechenden Ergebnissen kommt?“

WhatsApp erhöht Mindestalter für Nutzer auf 16 Jahre

Der Messenger-Dienst WhatsApp setzt das Mindestalter für seine Nutzer in Europa von 13 auf 16 Jahre herauf. Unklar ist allerdings, ob und wie das Alter überprüft werden soll.

Quelle: WELT/ Dagmar Böhning

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