Die juristische Presseschau vom 16. Juli 2019: Klage gegen Bun­des­ver­kehrs­mi­nister / Gesetz über digi­tale Dienst­leis­tungen / CO2-Abgaben-Reform

16.07.2019

Grünen-Abgeordneter beantragt Offenlegung von Verträgen mit Pkw-Maut-Firmen. Außerdem in der Presseschau: Die EU-Kommission plant neues Gesetz zu Digitalen Dienstleistungen und das Bundeswirtschaftsministerium schlägt Reform zu CO2-Abgaben vor.

Thema des Tages

Verträge mit Pkw-Maut-Firmen: Um die Offenlegung der Verträge mit den Pkw-Maut-Firmen Kapsch TrafficCom und CTS Eventim zu erreichen, hat der Bundestagsabgeordnete Stefan Kühn (Grüne) eine Eilentscheidung beim Verwaltungsgericht Berlin beantragt. Das Bundesverkehrsministerium hatte mit den Firmen Verträge über den Aufbau der Infrastruktur für die geplante Pkw-Maut geschlossen, ohne die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) abzuwarten. Der EuGH hatte das besagte Maut-Vorhaben Mitte Juni kassiert, weshalb dem Bund nun womöglich Schadensersatzforderungen der Unternehmen drohen. Es berichten die taz (Anja Krüger), tagesschau.de und die SZ.

Rechtspolitik

Gesetz für digitale Dienstleister: Wie netzpolitik.org (Tomas Rudl, Alexander Fanta) weiß, erwägt die EU-Kommission die Gründung einer eigenen Behörde zur Regulierung von Online-Diensten wie Google und Facebook. Die alte e-Commerce-Richtlinie soll dafür durch ein neues Gesetz über digitale Dienstleistungen - den sogenannten "Digital Services Act" - ersetzt werden, welches ganz neue Haftungsregeln vorsieht und einen möglichen Rahmen für die zukünftige Digitalpolitik der Europäischen Union setzen soll.

Missbrauch in Sportvereinen: Nach Berichten über massiven sexuellen Missbrauch im Sport, hat Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) alle Vereine aufgefordert, jede Straftat anzuzeigen. Mit Verweis auf eine noch nicht veröffentlichte Studie hatte die ARD-"Sportschau" die Opferzahl in Deutschland auf rund 200.000 beziffert, so die taz weiter.

CO2-Abgaben-Reform: Der wissenschaftliche Beirat von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat eine umfassende Reform der Steuern und Abgaben auf Energie vorgeschlagen, melden zeit.de und die SZ (Henrike Roßbach). Alle bisher existierenden Klimaabgaben sollen abgeschafft und durch einen Preis auf CO2-Emissionen ersetzt werden, wobei vor allem in den Bereichen Verkehr und Gebäude mit Zertifikaten für CO2 gehandelt werden soll. Um die Klimaziele effizienter umsetzen zu können, will die Bundesregierung im September 2019 ein großes Gesetzespaket auf den Weg bringen.

Justiz

OVG Münster zu StreamOn: Wie das Oberverwaltungsgericht Münster entschied, darf die Telekom Deutschland GmbH das von ihr angebotene Produkt "StreamOn" in der bisherigen Form vorläufig nicht weiterbetreiben. Das OVG Münster gibt im Eilverfahren damit der beklagten Bundesnetzagentur Recht und bestätigt die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, wonach der Streamingdienst sowohl gegen den Grundsatz der Netzneutralität als auch gegen die europäischen Roaming-Regeln verstößt. Es berichten netzpolitik.org (Maximilian Henning) und die SZ.

VG Berlin zu elektronischem Anwaltspostfach: Wie lto.de (Pia Lorenz) meldet, entschied das Verwaltungsgericht (VG) Berlin auf Antrag eines Berliner Anwalts, dass die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) ein Gutachten der Security Networks AG (Secunet) offenlegen muss. Die BRAK ist für die Umsetzung und den Betrieb des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) verantwortlich, bei welchem im Dezember 2017 massive Sicherheitslücken entdeckt wurden. Secunet führte daraufhin eine technische Analyse durch, deren Abschlussbericht die BRAK bisher unter anderem aus Geheimhaltungsaspekten nicht veröffentlichte.

LG Krefeld zu alternativer Krebstherapie: Der Heilpraktiker Klaus R. wurde vom Landgericht (LG) Krefeld, wie lto.de, spiegel.de und die SZ mitteilen, wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Aufgrund falscher Etikettierung, ungenauer Messergebnisse und anderer Pflichtverstöße hatte der Heilpraktiker drei schwerkranken Krebspatienten eine Überdosis eines nicht zugelassenen Medikaments verabreicht, woraufhin diese verstarben. Der Fall hatte bundesweit eine Debatte über das Verfahren zur Zulassung von Heilpraktikern ausgelöst.

AGH NRW zu veruntreuten Mandantengeldern: Für seine Mandanten hatte ein Kölner Rechtsanwalt Schadensersatzzahlungen aus Verkehrsunfällen erstritten, die eingegangenen Gelder aber nicht vollständig an diese ausgezahlt, so lto.de. Wie der Anwaltsgerichtshof (AGH) Nordrhein-Westfalen nun entschied, machte er sich deshalb der Untreue strafbar und wird auch aus der Anwaltschaft ausgeschlossen.

LG Frankfurt/M. zu Rasern: Das Landgericht Frankfurt/M. hat laut SZ.de einen 20-Jährigen wegen erheblicher Tempoverstöße und der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von insgesamt 18 Monaten verurteilt. Ende Februar war der Angeklagte mit 120 Stundenkilometern durch geschlossene Ortschaften gerast und hatte anschließend auf der Landstraße mehrfach die durchgezogene Linie überfahren, bevor ihn die Polizei stoppte.

AG München zu Amtsanmaßung: Weil er ohne amtliche Rettungskraft zu sein wiederholt einen ihm anvertrauten Rettungswagen unter Einsatz von Blaulicht und Horn im öffentlichen Straßenverkehr fuhr, wurde ein 36-jähriger Mann nun vom Amtsgericht (AG) München wegen Amtsanmaßung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Der Verurteilte musste sich wegen ähnlicher Delikte schon fünf Mal vor Gericht verantworten. Wie lto.de und spiegel.de melden, verhängte das Münchner Gericht die Freiheitsstrafe nun, "um die Bevölkerung zu schützen".

LAG Köln zu Kündigung wegen Sprachkenntnissen: Wie aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln hervorgeht, können fehlende Fremdsprachenkenntnisse eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen, allerdings nur, wenn gute Sprachkenntnisse nicht nur wünschenswert, sondern wirklich zwingend erforderlich sind. Vorliegend kündigte in Folge größerer Umstrukturierungen ein Arbeitgeber einer langjährigen Angestellten, da er diese aufgrund ihrer mangelnden Englischkenntnisse nicht mehr einsetzen konnte, so die SZ.

Stellenausbau Brandenburg: Wie lto.de meldet, soll der bereits geplante Stellenausbau in der Brandenburger Justiz mit der Neueinstellung von circa 400 neuen Mitarbeitern noch in diesem Jahr weitestgehend abgeschlossen werden. Die derzeitige Personallage gilt infolge kontinuierlicher Einsparungen als angespannt. Zudem werden in den nächsten elf Jahren mehr als die Hälfte aller derzeitigen Richter in den Ruhestand gehen.

Recht in der Welt

Italien – Berufung im Fall Rackete: Medienberichten zufolge will die italienische Staatsanwaltschaft gegen die Freilassung der Sea-Watch-Kapitänin Carola Rackete bei Italiens oberstem Gericht, dem Kassationsgericht in Rom Berufung einlegen. Nach der Entscheidung einer Ermittlungsrichterin in der sizilianischen Stadt Agrigent war Rackete aus dem Hausarrest entlassen worden. Gegen Rackete wird wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und gegen ein Kriegsschiff, sowie wegen Beihilfe zu illegaler Einwanderung ermittelt, so SZ und FAZ weiter.

USA – Asylrechtseinschränkungen: Aufgrund einer neuen Regelung erhalten Migranten, die durch einen anderen Staat in die USA einreisen, künftig kein Asyl mehr, melden deutschlandfunk.de, zeit.de und tagesschau.de. Da ein Großteil der Geflüchteten über die mexikanische Grenze einreist, wird der Asylschutz für die meisten Migranten aufgehoben. Mehrere Bürgerrechtsorganisationen haben bereits Klagen angekündigt, da sie überzeugt sind, die Neuregelung verstoße gegen geltendes Recht.

Sonstiges

Verfassungsänderungsverfahren: In einem Beitrag auf verfassungsblog.de eruiert Marten Franke, Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Bonn, warum eine Änderung des Verfahrens zur Verfassungsänderung nach Art. 79 Abs. 2 Grundgesetz nötig und sinnvoll wäre und diskutiert verschiedene Ansätze für ein neues Verfahren.

Staatsrechtler zu AfD in Sachsen: In dem Konflikt um die beiden von der AfD eingereichten Listen für die Landtagswahlen am 1. September in Sachsen erläutert der Staatsrechtler und Professor an der Universität Osnabrück Jörn Ipsen in einem Gastbeitrag auf zdf.de die Gemengelage und resümiert, dass es zunächst gilt, den streitigen Sachverhalt ordentlich aufzuklären. Der Landeswahlausschuss Sachsens hat am 5. Juli 2019 beschlossen, nur die erste der beiden von der AfD eingereichten Listen für die Landtagswahlen am 1. September zuzulassen, wogegen die AfD nun Beschwerde beim Sächsischen Verfassungsgericht eingelegt hat.

 

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lto/ali

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 16. Juli 2019: Klage gegen Bundesverkehrsminister / Gesetz über digitale Dienstleistungen / CO2-Abgaben-Reform . In: Legal Tribune Online, 16.07.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36509/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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