Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps, welche Leistungen von Zahnärzten und Kieferorthopäden gesetzliche Kassen ersetzen.

Zu viel Zuckerhaltiges im Mund und zu wenig Zähneputzen – dieser Kombi sind die ersten Zähne. Fast jedes fünfte Kind unter drei Jahren in Deutschland leidet an Karies. „Gesund beginnt im Mund – Gemeinsam für starke Milchzähne“ lautet deshalb das Motto zum diesjährigen Tag der Zahngesundheit.

„Gesetzlich krankenversicherte Eltern sollten bei zahnärztlichen Vorsorgeterminen darauf pochen, dass sie korrekt über die Kassenleistungen informiert werden“, rät die Verbraucherzentrale NRW. „Denn auch für Milchzähne werden kostenpflichtige Zusatzleistungen angeboten, die gesetzlich Versicherte nicht annehmen müssen und die nicht unbedingt nötig sind.“ Darum folgend einige Hinweise:

Kostenlose Leistungen

Drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen für Kinder zwischen drei und sechs Jahren jeweils im Abstand von mindestens zwölf Monaten sind vorgesehen. Ab sechs bis zum Beginn der Volljährigkeit gibt’s die kostenlose Kontrolle der eigenen Kauwerkzeuge dann zwei Mal im Jahr. Ab zweieinhalb Jahren können Kinder mit hohem Kariesrisiko alle drei Monate eine Behandlung mit Fluoridlack zur Vorbeugung von Zahnfäule bekommen. Kosten für die Entfernung harter Beläge übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen bis zur Volljährigkeit nur einmal im Jahr.

Versiegelung von Fissuren

Fissuren sind Rillen und Furchen auf der Kaufläche der Backenzähne. Eine Versiegelung soll vor Karies schützen, vor allem, wenn die Fissuren stark ausgeprägt sind. Diese Leistung übernehmen die Kassen nur für die beiden bleibenden Backenzähne, die sich vor den Weisheitszähnen befinden. Empfohlen wird die Versiegelung von Fissuren vor allem für Kinder mit erhöhtem Kariesrisiko. Die Versiegelung weiterer Zähne müssen Eltern aus eigener Tasche bezahlen, was aus fachlicher Sicht jedoch nicht nötig ist. Eine professionelle Zahnreinigung muss von den Eltern selbst bezahlt werden.

Spartipps

Sollten Kieferorthopäden dazu raten, die Zahnoberfläche vor oder während einer Zahnspangen-Behandlung als Kariesschutz zu versiegeln, lohnt sich auf alle Fälle eine Nachfrage bei der jeweiligen Krankenkasse.

Denn einige zahlen einen freiwilligen Zuschuss für diese spezielle Pflege. Ganz wichtig: Ab dem zwölften Lebensjahr können die halbjährlichen Untersuchungen beim Zahnarzt in das persönliche Bonusheft eingetragen werden.

Kariesschutz

Wirksamer Schutz vor Karies: Ab dem ersten Milchzahn regelmäßig Zähne putzen. Empfohlen für Unter-Sechsjährige: eine Zahnpasta, die bis zu 500 ppm (parts pro million) Fluorid enthält, bei Ab-Sechsjährigen dann eine, die 1000 bis 1500 ppm Fluorid aufweist.

Seit 2016 können Kinder mit Zahnproblemen ab dem sechsten Lebensmonat vom Kinderarzt an einen Zahnarzt überwiesen werden.