Gesetzentwurf: Bundestag diskutiert über Demokratie und Hasskriminalität

Der Rückhalt bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfes zur Bekämpfung der Hasskriminalität im Bundestag war groß. Kritische Stimmen gab es nur wenige.

Artikel veröffentlicht am , / dpa
Mit einem Gesetz gegen Hass im Netz.
Mit einem Gesetz gegen Hass im Netz. (Bild: Gerd Altmann/Pixabay)

Als Konsequenz aus den jüngsten rechtsextrem motivierten Anschlägen will die Bundesregierung konsequenter gegen Hasskriminalität und Hetze im Netz vorgehen. Bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität im Bundestag unterstrich der Parlamentarische Staatssekretär im Justizministerium Christian Lange (SPD), man werde die Demokratie "mit allen Mitteln des wehrhaften Rechtsstaates verteidigen". Trotz Kritik und zahlreicher Änderungsvorschläge der Opposition lasse sich ein breites Einvernehmen bei der grundsätzlichen Zielrichtung des Entwurfs erkennen, machte der CDU-Abgeordnete Ingmar Jung deutlich.

Christian Lange argumentierte weiter, Straftäter hätten "kein Recht auf Anonymität". Zur geplanten Passwortherausgabe sagte er, es sei richtig, wenn Ermittler zukünftig an mehr Daten kämen. Auch Einschüchterungsversuchen wolle das Gesetz die Stirn bieten. "Widerwärtige Drohungen" wie sexuelle Gewalt würden unter Strafe gestellt. Gleichzeitig werde ein Zeichen gegen Antisemitismus gesetzt. Auf der anderen Seite wolle man auch Opfer des Hasses besser schützen. Daher werde das Melderecht geändert. Ganz besonders sollten aber die Menschen geschützt werden, die in vorderster Reihe des Staates stünden wie Bürgermeister und Kommunalpolitiker.

Meldepflicht und mehr Personal

Nach dem Gesetzentwurf soll künftig härter verfolgt werden, wer einem Bürgermeister Gewalt androht oder im Netz Hass und Hetze verbreitet. Der Entwurf ist Teil eines Maßnahmenpakets, das im vergangenen Oktober nach dem Anschlag eines Rechtsextremisten in Halle geschnürt worden war. Der Entwurf sieht auch vor, dass Betreiber sozialer Netzwerke künftig strafbare Inhalte nicht nur wie bisher löschen oder sperren, sondern auch der Polizei melden müssen. Tankred Schipanski, digitalpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, forderte, den Vorschlag des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber aufzugreifen und IP-Adressen nicht sofort weiterzuleiten. Auch über die Passwortherausgabe müsse erneut beraten werden.

Unionsfraktionsvize Thorsten Frei (CDU) will als weitere Maßnahme Hasspostings im Internet mit aller Härte verfolgen. "Wir brauchen einen Straftatbestand des Cybermobbings und schärfere Sanktionen für Hassreden." Auch nützten die besten Gesetze nichts, wenn das Personal fehle. Deshalb würden die Sicherheitsbehörden des Bundes mit 600 zusätzlichen Stellen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus ausgestattet. Auch die Länder hätten zugesagt, insgesamt 2.000 Richter und Staatsanwälte einzustellen. "Falls das nicht ausreichen sollte, werden wir hier noch einmal nachlegen müssen", erklärte Frei.

500 offene Haftbefehle gegen Rechtsextremisten

Der FDP-Abgeordnete Konstantin Kuhle mahnte in diesem Zusammenhang, Stellen müssten nicht nur eingerichtet, sondern auch besetzt werden. Das Vollzugsdefizit müsse beseitigt werden, bei der Justiz wie bei den Sicherheitsbehörden. Zurzeit gebe es knapp 500 offene Haftbefehle im Bereich Rechtsextremismus. Im Übrigen dürfe die Aufregung in der Gesellschaft nach den jüngsten rechtsextremen Anschlägen nicht genutzt werden, um Bürgerrechte einzuschränken.

Nach den Worten der Linken-Abgeordneten Petra Pau ziehen sich die Spuren rechtsextremer Taten durch die Geschichte der Bundesrepublik. Es deute vieles darauf hin, dass die Zahl rechtsextremer Attentate zunehme. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zitierend sagte sie, die höchste Gefahr gehe von Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus aus. Den Worten müssten nun Taten folgen.

Die Grünen-Abgeordnete Renate Künast mahnte, es dürften nicht nur die Täter bestraft werden, sondern die Opfer müssen auch geschützt werden. So sei ein Demokratiefördergesetz nötig und Menschenrechtsorganisationen müssten mehr gefördert werden. Gleichzeitig müssten auch die Bürgerrechte erhalten bleiben und nicht sämtliche Daten übermittelt werden dürfen.

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paulw72 13. Mär 2020

Gab es über die letzten Jahrzehnte eine Zunahme rechtsextremistischer Morde ? Dazu gibt...

Vaako 12. Mär 2020

Wenns mal nur bei der Bekämpfung der Gewaltbedrohungen und Beleidigungen bleiben würde...

Umaru 12. Mär 2020

Die Kritik ging nicht mal an die Ursachen, ein ganz kleines bisschen Kritik an der...

computerversteher 12. Mär 2020

... denn die Hasstiraden und das aggressive Zwischenrufen in den (Bundestags-)Debatten...



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