Eine dreiköpfige Familie aus Sri Lanka stirbt am 31. Januar 1992 in ihrer brennenden Flüchtlingsunterkunft in Lampertheim/Bergstraße. Im Herbst 1992 werden drei Jugendliche festgenommen, die den Brandanschlag gestehen. 1994 werden sie wegen besonders schwerer Brandstiftung vom Landgericht Darmstadt zu viereinhalb bis fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sieht keinen fremdenfeindlichen Hintergrund.

Der Rumäne Dragomir Christinel wird am 15. März 1992 in einem Asylbewerberheim bei einem Angriff einer 25-köpfigen Gruppe deutscher Jugendlicher in Saal (bei Rostock) zu Tode geprügelt. Der 18-jährige Asylbewerber stirbt an Hirnblutungen. Der Überfall auf das Heim war ein Racheakt für eine Auseinandersetzung zwischen Deutschen und Rumänen am Vorabend. Im Juni 1992 verurteilt das Bezirksgericht Rostock einen 18-jährigen wegen Körperverletzung mit Todesfolge und schwerem Landfriedensbruch zu einer Jugendstrafe von zweieinhalb Jahren. Zwei weitere Angreifer erhalten Bewährungsstrafen.
Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1993 genannt, 1999 nicht, aber wieder 2009.

Der 53-jährige Seemann Gustav Schneeclaus wird am 18. März 1992 in Buxtehude von Skinheads so schwer misshandelt, dass er an den Folgen der Verletzungen stirbt. Zuvor hat Schneeclaus Hitler als "großen Verbrecher" bezeichnet. Das Landgericht Stade verurteilt die beiden Täter Stefan S. (19) und Stephan K. (26) im September desselben Jahres zu Haftstrafen von sechs und achteinhalb Jahren.
Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1993, 1999 und 2009 genannt.

Der 31-jährige Obdachlose Ingo Finnern wird am 19. März 1992 von einem Skinhead in das Becken des Flensburger Hafens gestoßen und ertrinkt. Finnern hatte sich seinem späteren Mörder als Sinti zu erkennen gegeben, nachdem dieser "Ausländer raus" gerufen hatte. Das Landgericht Flensburg verurteilt den 21-jährigen Skinhead Sascha D. zu fünf Jahren Jugendhaft, will aber keinen direkten Zusammenhang zwischen dem Streit, den fremdenfeindlichen Ansichten des Täters und der Tat erkennen.
Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1993 genannt, 1999 nicht, aber wieder 2009.

Bei einem Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Hörstel (Nordrhein-Westfalen) kommt der dort untergebrachte Erich Bosse ums Leben. Bis heute ist kein Täter ermittelt.
Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1993 genannt, seit 1999 nicht mehr.

Der 29-jährige Vietnamese Nguyen Van Tu stirbt am 24. April 1992 in Berlin durch einen Messerstich in die Lunge. Der 21-jährige Täter gibt an, der rechtsextremen DVU nahe zu stehen. Er wird am 8. Oktober 1992 vom Landgericht Berlin wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Als Tatmotiv stellt das Gericht Selbstjustiz vor dem Hintergrund fremdenfeindlicher Ressentiments fest.
Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1993, 1999 und 2009 genannt.

Der 23-jährige Thorsten Lamprecht wird am 9. Mai 1992 bei einem Überfall von etwa 60 Skinheads auf eine Punk-Fete in dem Magdeburger Lokal "Elbterrassen" mit einem Baseballschläger getötet. Wer den Punk erschlagen hat, kann nicht ermittelt werden. Vier Prozesse werden gegen 18 Mittäter angestrengt. Einer der Haupttäter, ein 24 Jahre alter Mann aus Wolfsburg, wird im Februar 1995 vom Magdeburger Landgericht zu vier Jahren Haft verurteilt, wegen Landfriedensbruchs im besonders schweren Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1993, 1999 und 2009 genannt.

Der Obdachlose Emil Wendtland wird am 1. Juli 1992 im Rosengarten in Neuruppin erstochen. Drei Skinheads verabredeten sich zum "Penner klatschen" und stießen auf den 50-Jährigen. Nachdem sie ihn zusammengeschlagen haben, sticht einer der Angreifer mit einem Messer auf den Wehrlosen ein. Im Oktober 1993 verurteilt das Landgericht Potsdam den 20-jährigen Haupttäter Mirko H. wegen Totschlags zu sieben Jahren Jugendstrafe. Das Gericht stellt fest, H. habe sein Opfer für "einen Menschen zweiter Klasse gehalten". Ein Mittäter wird wegen schwerer Körperverletzung zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt.
Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1993 genannt, 1999 und 2009 nicht.
Der Fall wird von der Brandenburger Landesregierung 2015 anerkannt.

Der 56-jährige Kosovo-Albaner Sadri Berisha wird am 8. Juli 1992 mit einem Baseballschläger erschlagen, als sieben Skinheads seine Unterkunft in Ostfildern-Kemnat bei Stuttgart stürmen. Das Motiv der Täter, die sich vorher Hitler-Reden vom Band angehört haben, lautet: "Polacken klatschen". Lebenslange Haft bekommt Thomas W. (25), der den tödlichen Schlag ausgeführt hat. Die sechs anderen Skinheads werden zu Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten auf Bewährung und neun Jahren verurteilt.
Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1993, 1999 und 2009 genannt.

Der 49-jährige Obdachlose Dieter Klaus Klein wird in der Nacht zum 1. August 1992 im Park von Bad Breisig (Rheinland-Pfalz) von zwei Skinheads zusammengetreten und danach mit einem Kampfmesser niedergestochen. Der Obdachlose, der auf einer Brunnenmauer schlief, war vom Lärm der Skinheads, die auch "Sieg Heil" riefen, aufgewacht und hatte sich den Krach verbeten. Die 17-jährigen Täter Patrick B. und Stefan H. werden 1993 zu Haftstrafen von acht Jahren und drei Monaten beziehungsweise sechs Jahren und drei Monaten verurteilt.
Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1993 genannt, 1999 und 2009 nicht.

Der Pole Ireneusz Szyderski stirbt am 3. August 1992 nach einem Besuch in einem Discozelt in Stotternheim/Thüringen. Als der 24-jährige Erntehelfer mit Freunden das Gelände über einen Zaun verlassen will, treten und schlagen drei Ordner, die laut Staatsanwaltschaft Erfurt der Skinheadszene angehören, auf ihn ein. Nach der Obduktion sagt die Staatsanwaltschaft, "massive Schläge auf Kopf und Rücken hätten zum Tod geführt". Im Prozess will der medizinische Sachverständige allerdings nicht ausschließen, "dass die starke Alkoholisierung des Polen Schuld an dessen Tod sei". Das Landgericht Erfurt kann nicht klären, wer die Tritte und Schläge ausgeführt hat und verurteilt den 24-jährigen Rene K. im November 1993 zu zweieinhalb Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Ein 23-Jähriger und ein 25-Jähriger werden zu Geldstrafen von 760 Mark beziehungsweise 600 Mark verurteilt.
Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1993 genannt, 1999 und 2009 nicht.

Der 35-jährige Obdachlose Frank Bönisch stirbt am 24. August 1992 auf dem Zentralplatz in Koblenz, als der damals 23-jährige Skinhead Andy Johann H. (Szenename: "Der deutsche Andy") das ganze Magazin einer großkalibrigen Smith & Wesson auf eine Gruppe von Punks, Obdachlosen und Drogenabhängigen abfeuert. H., der zur Deutschen Front Coblenz (DFC) gerechnet wird, erhält zehn Monate nach der Tat vom Landgericht Koblenz wegen Mordes und siebenfachen Mordversuchs eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren.

Der 58-jährige Obdachlose Günter Schwannecke wird am 29. August 1992 nachts auf einer Parkbank in Berlin-Charlottenburg von einem Ku-Klux-Klan-Anhänger zusammengeschlagen. Der 22-jährige Skinhead hatte mit einem Freund zuvor Ausländer bedroht und dann nach einem kurzen Wortwechsel mit seinem Baseballschläger auf den betrunkenen Schwannecke und einen weiteren Obdachlosen eingeschlagen. Der Täter wollte laut Berliner Landgericht "seine Aggressionen abreagieren". Günter Schwannecke stirbt am 5. September 1992 an einem Schädelbruch. Am 23.Februar 1993 verurteilt das Landgericht Berlin Norman Z. wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu sechs Jahren Haft. Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1993 genannt, 1999 und 2009 nicht.

Bei einem Überfall von Neonazis auf ein Lokal in Geierswalde (Sachsen) in der Nacht zum 11. Oktober 1992 wird die Aushilfskellnerin Waltraud Scheffler so schwer verletzt, dass sie 13 Tage später stirbt. Scheffler hatte versucht, auf die mit "Sieg Heil"-Rufen eindringenden Skinheads einzureden. Doch ein Neonazi schlug ihr mit voller Wucht eine Holzlatte auf den Kopf. Das Jugendschöffengericht Bautzen verurteilt den Täter zu viereinhalb Jahren.
Dieser Fall wird von der Bundesregierung 2009 genannt.

Der 52-jähriger Obdachlose Rolf Schulze wird am 7. November 1992 bei Lehnin (Brandenburg) von zwei Skinheads getreten, mit Fäusten traktiert, mit einer Propangasflasche geschlagen und mehrmals im Kölpinsee untergetaucht. Später übergießen die Täter die Leiche mit Benzin und zünden sie an. Vor dem Bezirksgericht Potsdam bekennen sich die Angeklagten zu den verbotenen rechtsextremen Organisationen Nationale Offensive und Nationalistische Front. Die Neonazis, 17 und 18 Jahre, erhalten im Juli 1993 Jugendstrafen von neun und sieben Jahren.
Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1993 genannt, 1999 nicht, aber 2009.

Der 53 Jahre alte Metzger Karl-Hans Rohn wird am 13. November 1992 in Wuppertal (Nordrhein-Westfalen) von zwei Rechtsextremisten geschlagen, angezündet und erstickt. Rohn hat sich in einem Lokal als Jude ausgegeben, woraufhin der Wirt mit Worten wie "du kommst nach Auschwitz" und "Juden müssen brennen" die Skinheads zu der Gewalttat animiert. Das Landgericht Wuppertal verurteilt die beiden Schläger wegen Mordes zu 14 beziehungsweise acht Jahren Haft. Der Wirt erhält zehn Jahre.
Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1993, 1999 und 2009 genannt.

Der 27-jährige Hausbesetzer Silvio Meier verblutet am 21. November 1992 in Berlin. Der 17-jährige Sandro S. hat mit einem Messer auf Meier und seine Begleiter eingestochen. Silvio Meier hatte zuvor einen Aufnäher "Ich bin stolz, ein Deutscher zu sein" beanstandet. Die Täter rufen: "Jetzt haben wir es euch gezeigt, ihr linken Säue". Die Jugendstrafkammer des Kriminalgerichts Berlin-Moabit verurteilt Sandro S. am 2. Oktober 1993 in einem Jugendstrafverfahren wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren. Die Mitangeklagten, der 18-jährige Sven M. und der 17-jährige Alexander B., erhalten Freiheitsstrafen von dreieinhalb Jahren beziehungsweise acht Monaten auf Bewährung.
Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1993, 1999 und 2009 genannt.

Die Türkinnen Bahide Arslan (51), Ayse Yilmaz (14) und Yeliz Arslan (10) sterben am 22. November 1992 in Mölln bei einem Brandanschlag auf das Haus, in dem sie leben. Das Oberlandesgericht Schleswig spricht den 25-jährigen Rechtsextremisten Michael Peters und seinen 19 Jahre alten Kumpan Lars Christiansen am 8.Dezember 1993 des dreifachen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Mord an sieben Menschen für schuldig. Peters erhält eine lebenslängliche Haftstrafe. Christiansen wird zu zehn Jahren Jugendhaft verurteilt.
Dieser Fall wird von der Bundesregierung 1993, 1999 und 2009 genannt.

Der 51 Jahre alte Hans-Jochen Lommatsch wird am 18. Dezember 1992 in Oranienburg erschlagen. Der Baumaschinist wollte vor dem Schlafengehen nach seinem neuen Auto gucken. Auf dem Parkplatz trifft er auf zwei Skinheads aus der rechten Szene, die ihn "grundlos" angreifen, wie das Bezirksgericht Potsdam feststellt. Es hätte "jeden anderen treffen können", sagt der 26-jährige Jens Sch. auf die Frage nach seinem Motiv. Der mehrfach Vorbestrafte hat sein Opfer mit Faustschlägen und Tritten getötet. Das Bezirksgericht Potsdam verurteilt Sch. im Oktober 1993 zu acht Jahren Haft wegen Totschlags.

Der Türke Sahin Calisir stirbt am frühen Morgen des 27. Dezember 1992 auf der Autobahn 57 bei Meerbusch (Nordrhein-Westfalen). Sein Wagen ist zuvor von Klaus E., einem polizeibekannten rechten Hooligan aus Solingen, verfolgt und gerammt worden. Der 20-jährige Calisir und zwei türkische Begleiter flüchten aus Angst auf die Straße. Sahin Calisir wird von einem Auto erfasst. Das Schöffengericht Neuss kann kein ausländerfeindliches Motiv für die Verfolgungsjagd erkennen. Es verurteilt den 23-jährigen Klaus E. im Oktober 1993 wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung zu 15 Monaten Haft. Aus dem Gefängnis schreibt Klaus E. über den Toten: "Das mit dem Herumlaufen hat sich für ihn erledigt." Der Beifahrer von E. war als Ordner für die rechtsextreme "Deutsche Liga für Volk und Heimat" tätig.