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Schon beim CSD in Frankfurt 2018 forderten Demonstrierende eine Reform der Dienstvorschrift.

© dgti e.V.

Exklusiv

Dienstvorschriften für die Polizei geändert: Polizeidienst steht jetzt auch trans und inter* Personen offen

Seit Beginn des Jahres können trans, inter* und nicht-binäre Personen in den Polizeidienst eintreten. Bisher verhinderte das eine diskriminierende Vorschrift.

Als Julia Monro sich beim Bundeskriminalamt bewarb, wurde sie abgelehnt. Begründet wurde das mit ihrem Hormonhaushalt. „Ich habe dem BKA nie mitgeteilt, ob ich jemals irgendwelche Operationen hatte oder Medikamente genommen habe. Sowas gehört ja auch nicht in eine Bewerbung“, erzählt Monro.

Trotzdem erhielt sie eine Absage in der sie als „polizeidienstuntauglich“ eingestuft wurde. Konkret stand in dem Brief, der dem Tagesspiegel vorliegt: „Ihre Transsexualität und die dementsprechende medikamentöse und operative Behandlung sind zwar kein Problem, für den späteren Berufsweg, jedoch sind Sie so lange als polizeidienstuntauglich, bis die Transition nicht abgeschlossen ist.“

Bisher gab es eine pauschale Ablehnung

Diese pauschale Einstufung habe sie damals schockiert, erzählt Monro, die heute für die Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität zuständig ist, im Gespräch mit dem Tagesspiegel. „Die haben einfach pauschale Spekulationen aufgestellt, ohne zu wissen, ob das überhaupt zutrifft“, kritisiert Monro.

Seit dem 1. Januar ist so eine Begründung zum Glück nicht mehr zulässig. Da trat eine neue Fassung der PDV 300, die festgelegt, wer als polizeidiensttauglich eingestuft wird und wer nicht, in Kraft. Damit können auch trans, inter* und nicht binäre Menschen offiziell in den Dienst der Polizei treten.

Die dgti befürwortet die Entscheidung: „Damit sendet die Polizei ein deutliches Willkommenssignal an alle Menschen, die sich nicht mit dem traditionellen cis-binären Geschlechtsmodell identifizieren. Eine langjährige Diskriminierung, welche von körperlichen Geschlechtsmerkmalen abhängig war, wird damit beendet.“

Neue genderneutrale Formulierungen

Die neue Fassung unterscheidet sich grundlegend von der vorherigen: So werden erstmals vorwiegend genderneutrale Formulierungen verwendet und ein Hinweis gleich am Anfang signalisiert, dass an den wenigen Stellen, wo die männliche Form verwendet wird, „alle Geschlechter“ inbegriffen sind. In der vorherigen Fassung fanden an dieser Stelle ausschließlich Frauen Erwähnung.

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„Das ist wichtig, weil hierdurch auch diverse Personen sichtbar werden und der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen wird“, sagt Joschua Thuir, Vorstandsmitglied beim Verband lesbischer und schwuler Polizeibediensteter (VelsPol). Er hat während seinem Laufbahnwechsel in den gehobenen Polizeivollzugsdienst eine Diplomarbeit über die PDV 300 geschrieben.

Als Ausschlusskriterien zählten Brustimplantate

Neben der Einführung der genderneutralen Sprache wurden nun auch binäre Kriterien gestrichen, welche zur Einstufung als „polizeidienstuntauglich“ führten. Zuvor zählten zu den Ausschlusskriterien bei Frauen beispielsweise Brustimplantate. Begründet wurde das mit einem erhöhten Verletzungsrisiko bei körperlichen Auseinandersetzungen, obwohl eigentlich genau das Gegenteil der Fall ist: „Durch gerichtliche Gutachten konnte nachgewiesen werden, dass die Implantate eher schützen als gefährden“, erklärt Thuir.

Im Jahr 2018 überlebte eine Frau in Kanada sogar eine Schussverletzung nur dadurch, dass ihr Brustimplantat lebensnotwendige Organe schützte.

Hormonhaushalt und Geschlechtsorgane sind keine Ausschlusskriterien mehr

Neben Brustimplantaten zählte außerdem das Vorhandensein von Bauchhoden oder Leistenhoden zu den Ausschlusskriterien der PDV 300. „Bei inter* Personen kann sowas durchaus vorkommen, stellt jedoch nicht automatisch einen behandlungsbedürftigen Zustand da“, sagt Thuir.

In der neuen Fassung finden diese Kriterien nun keinerlei Erwähnung, ebenso wenig wie der „Verlust oder gleichzusetzende Schwund beider Hoden“ - ein Kriterium, das vor Gericht in Bezug auf trans Personen immer wieder debattiert worden war. „Polizeiärzte behaupteten, dass aufgrund der nicht vorhandenen hormonproduzierenden Organe bei trans* Personen Stimmungsschwankungen und Aggressionen zu erwarten sind“, erklärt Thuir.

Eine Reform der PDV 300 wird von vielen schon seit Jahren gefordert.
Eine Reform der PDV 300 wird von vielen schon seit Jahren gefordert.

© dgti e.V.

Dass diese Voraussetzung nun gestrichen wurde, findet Thuir besonders wichtig, ebenso wie die Streichung eines „intakten andrologischen Hormonhaushalts“ bei Bewerbern und eines „intakten gynäkologischen Hormonhaushaltes“ bei Bewerberinnen. „Trans* Menschen, die eine Hormontherapie durchlaufen und regelmäßig kontrolliert werden, wurde unterstellt, sie hätten hormonelle Schwankungen und Nebenwirkungen.

Bei cis*Frauen hingegen, die zum Beispiel die Anti-Baby-Pille nehmen, wurde einfach davon ausgegangen, dass keine nennenswerten Komplikationen zu erwarten sind.“, sagt Thuir.

In der neuen Fassung der PDV 300 zählen weder der Hormonhaushalt noch die Geschlechtsorgane zu Voraussetzungen, um als polizeidiensttauglich eingestuft zu werden. Thuir jedenfalls hat keine Punkte gefunden, die trans und inter* Personen pauschal ausgrenzen.

„Die neue Fassung geht über eine einzelne Dienstvorschrift hinaus"

Jens Brandenburg, Sprecher für LSBTI der FDP-Bundestagsfraktion, findet die Ausschlusskriterien „ziemlich absurd“. „Gute Polizeiarbeit macht sich nicht an Geschlechtsteilen oder geschlechtsspezifischen Hormonen fest, sondern an ganz anderen Qualifikationsfragen.“ Gerade in Hinblick auf Brustimplantate und Hoden sei die alte Regelung eine „erhebliche Freiheitseinschränkung und faktisch ein Berufsverbot für ganze Bevölkerungsgruppen“ gewesen, das nur auf alten Vorurteilen basiert habe.

In der neuen Fassung sieht Brandenburg deshalb einen „historischen Meilenstein“. Er findet es wichtig, dass Sicherheitskräfte auch in der Gesellschaft verankert sind - gerade in Hinblick auf die Konfrontationen zwischen Polizeikräften und queerer Community bei den Stonewall-Aufständen: „Je vielfältiger die Polizeibehörden sind, desto stärker ist auch die Bindung an eine vielfältige Gesellschaft.“ Jetzt sei es wichtig, die formalen Änderungen praktisch umzusetzen, zum Beispiel durch Aufklärung oder Schulungen von Polizeiärzt*innen."

Ein Vorbild für andere Bereiche des öffentlichen Dienstes?

Doris Achelwilm, Sprecherin für Gleichstellungs- und Queerpolitik der Fraktion Die Linke, sieht in der neuen Fassung der PDV 300 eine große Chance. Sie könnte auch für weitere Bereiche des öffentlichen Dienstes und bei der innerpolizeilichen Gewaltprävention im polizeilichen Umgang mit Hasskriminalität wichtig und hilfreich sein: „Wenn ich als trans Person Gewalterfahrungen bei der Polizei melden will, dann stoße ich noch zu selten auf Verständnis oder Kategorien, die das statistisch richtig einordnen. Ich glaube, die neue Fassung kann eine grundlegende Bedeutung haben, die über eine einzelne Dienstvorschrift hinausgeht und positive Wechselwirkungen nachzieht.“

Thuir ist der Meinung, dass das das Engagement von Velspol und dgti, die politischen Anfragen an die Bundesregierung und die zum Teil langwierigen Gerichtsverfahren wesentlich zur Streichung der Kriterien beigetragen haben. „Erst durch Urteile aus der Rechtsprechung und den steigenden politischen Druck wurde ein Bewusstsein für die trans*- und inter*-diskriminierenden Einstellungsvoraussetzungen geschaffen“.

Er freut sich persönlich sehr darüber, dass nun endlich der Weg für den Einstieg in den Polizeivollzugsdienst auch für diese beiden Personengruppen geebnet wurde - und ist gespannt darauf, welche Polizeibehörde als erste auf die Idee kommt, mit dem neuen Image gezielt um Nachwuchs zu werben.

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