Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Verhaltenstipps: Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian für DigiRights Administration GmbH

Abmahnungen des Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH, werden dann ausgesprochen, wenn Werke, die für die DigiRights Administration GmbH urheberrechtlich geschützt sind, in Online-Tauschbörsen getauscht werden. Es handelt sich also um klassische Filesharing-Abmahnungen. Eine uns neuerlich vorgelegte Abmahnung bezieht sich auf die Datei „Bravo Hots Vol. 90“.

Diese Musikdatei wurde, so lautet der Vorwurf, innerhalb einer Online-Tauschbörse (Filesharing-Programm) zum Download angeboten. Bei Filesharing wird eine Datei von dem Nutzer herunter-, gleichzeitig aber auch wieder hochgeladen. In diesem Hochladevorgang, der technisch nicht unterbunden werden kann, liegt eine etwaig vorgeworfene Urheberrechtsverletzung.

Folgende Ansprüche werden gegen den Abgemahnten geltend gemacht:

- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

- Kostenerstattung für Anwaltskosten und Schadensersatz in Höhe von 1.200,00 €

Wie ist die Abmahnung rechtlich einzuschätzen?

Zunächst raten wir dringend davon ab, ein Abmahnschreiben zu ignorieren. Dies kann ein gerichtliches Verfahren nach sich ziehen.

Zunächst sollte nach Erhalt einer Abmahnung durch einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt die Frage geklärt werden, inwieweit der vorgeworfene Verstoß zutrifft oder nicht. Wurde der vermeintliche Verstoß überhaupt begangen? Wurde er durch den Anschlussinhaber selbst, einen bekannten oder unbekannten Dritten begangen? Je nach Einzelfall werden sich sodann unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben, die zusammen mit dem beratenden Anwalt geklärt und besprochen werden sollten.

Vorsicht – die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte nicht abgegeben werden! Sie kann ein Schuldeingeständnis darstellen. Dies bedeutet aber nicht, dass gar keine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. Je nach Sachlage sollte eine abgeänderte, d.h. modifizierte Unterlassungserklärung durch den beratenden Anwalt abgegeben werden.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

- Fristen notieren und einhalten

- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner

- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung

- Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge

- Ruhig bleiben

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen. Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

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