Notlagen ausgenutzt :
Haftstrafe nach Serienbetrug zu Lasten von Asylbewerbern

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Urteil: Das Frankfurter Amtsgericht hat einen Afghanen wegen Serienbetrugs an Landsleuten zu einer Haftstrafe verurteilt (Symbolbild)
Weil er Asylbewerber auf Wohnungssuche gleich serienweise betrogen hat, soll ein Afghane in Haft. „Sie haben sich die Schwächsten der Schwachen ausgesucht“, gab ihm der Staatsanwalt mit auf den Weg,

Nach einer Serie von fünf Betrügereien zu Lasten afghanischer Asylbewerber ist ein 45 Jahre alter Landsmann vom Amtsgericht Frankfurt zu 18 Monaten Haft verurteilt worden. Der mehrfach einschlägig vorbestrafte Mann hatte 2016 in mehreren Asylunterkünften seinen Landsleuten die Vermittlung von Wohnungen versprochen und dafür „Vorschüsse“ in unterschiedlicher Höhe kassiert.

Insgesamt erhielt er 2600 Euro, ohne dass einer der Landsleute tatsächlich eine neue Bleibe vermittelt bekam. Gezielt nutzte er laut Urteil auch die besondere Notlage bestimmter Asylbewerber aus. In einem Fall war die Ehefrau eines der Opfer hochschwanger, in einem anderen stand der Asylbewerber nach dem Rauswurf aus einer Einrichtung praktisch auf der Straße.

„Die Schwächsten der Schwachen ausgesucht“

Der Angeklagte hatte die Vorwürfe bestritten und vor Gericht ausschweifende Angaben zu angeblichen Wohltaten zugunsten der Landsleute gemacht. Die Opfer machten laut Gericht und Staatsanwaltschaft jedoch nachvollziehbare und glaubwürdige Zeugenaussagen.

„Sie haben sich die Schwächsten der Schwachen ausgesucht. Das ist das besonders Schäbige an den Taten“, sagte der Staatsanwalt in seinem Schlussvortrag, in dem er ebenfalls eineinhalb Jahre Haft ohne Bewährung beantragt hatte.