Bestraft der Staat Rechte wirklich milder als Linke?

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Bestraft der Staat Rechte wirklich milder als Linke?

Bei der Suche nach Antworten musste ich meine eigenen Vorurteile immer wieder geraderücken.

Profilbild von Josa Mania-Schlegel
Reporter für Ostdeutschland, Leipzig

Als am 1. Mai 2017 eine linke Demonstration durch Halle zieht, fahren zwei schwarze Kombis vor. Ein Mann und eine Frau steigen aus, sie sind mit Steinen und einem Stück Starkstromkabel bewaffnet. Auf ihren Pullovern steht „Aryans“ (Arier) und „Support your Race“ (Unterstütze deine Rasse).

Dann stürmen sie auf eine Gruppe Wanderer zu, die sich gerade einen gemütlichen Ort zum Grillen sucht. Die Wanderer gehören nicht zur Demonstration. Die „Aryans“ schlagen zu.

Mehr als anderthalb Jahre später stehen Angreifer und Angreiferin vor Gericht. Medien in ganz Deutschland berichten über die Details der Tat. Aber sie berichten, etwa im gleichen Ausmaß, über noch etwas anderes: dass die Staatsanwaltschaft den Angriff als „üblich im Umfeld sogenannter politischer Veranstaltungen“ bezeichnet. Auf Deutsch: So etwas komme da eben vor.

Ich habe die Berichterstattung mitverfolgt und stellte mir die Frage: Schert sich unsere Justiz etwa nicht um gewaltbereite Rechtsextremisten?

Annette Ramelsberger hat als Gerichtsreporterin der Süddeutschen Zeitung den NSU-Fall begleitet. Sie berichtete auch über den Fall aus Halle. Und sie schrieb, dass die Justiz zu „zaghaft“ gegen rechte Gewalttäter vorgehe. Und, dass sich dies sich „auch in anderen Fällen beobachten“ lasse.

Schert sich der Staat nicht um Rechtsextreme? Aber umso energischer um Linksextreme?

Ich begann weiter über diesen Vorwurf nachzudenken. Und ich musste auch an G20 denken und den Hamburger Oberbürgermeister Olaf Scholz, der kurz nach dem Gipfel „harte Strafen“ gegen die sogenannten Randalierer, also gegen links, forderte.

Ich musste auch an den Paragraf 114 aus dem Strafgesetzbuch denken, der kurz vor dem G20-Gipfel 2017 in Hamburg verschärft wurde. Angriffe auf Polizisten sollen seitdem immer mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.

Eine kurze Recherche ergab dann, dass es 2017 mehr als zehnmal so viel Gewalt von links wie von rechts gegen die Polizei gab. Der neue Paragraf betrifft also vor allem Linke. Und währenddessen spielten deutsche Gerichte rechtsextreme Gewalt runter? Ermittelt der Staat häufiger hart gegen links – aber nur zaghaft gegen rechts?

1. Der Vorwurf

Es gibt immer wieder Berichte über Fälle, die genau diese Vermutung stützen könnten. Da wären die Neonazis aus Hoyerswerda, die ein junges Pärchen überfielen und bedrohten. Die Polizei unternahm kaum etwas dagegen. Erst, als das die beiden in eine andere Stadt fliehen mussten, bekamen sie Polizeischutz.

Oder der 18-Jährige, der in Mügeln zusammen mit 50 anderen nach einem Stadtfest acht Inder durch die Stadt jagte und rassistisches Zeug rief. Die Inder und zwei Polizisten wurden verletzt. Der 18-Jährige kam nach Jugendstrafrecht mit 600 Euro Strafe davon.

Annette Ramelsberger glaubt nicht an einen Zufall. „Ich habe dazu keine Doktorarbeit geschrieben“, sagte sie, als ich sie anrief, „aber ich habe den Eindruck, dass die Justiz Rechtsextreme immer möglichst schnell aus dem Gerichtssaal schaffen will.“

Ramelsberger erzählte mir, dass sie „immer wieder von Anwälten, von Opferberatungsstellen angesprochen“ werde, „wenn gegen Rechtsextreme ermittelt wird“, und dass da „oft verharmlost wird“. Als Gerichtsreporterin habe sie es vor Gericht selbst miterlebt.

Jedes Mal ist jemand anderes schuld, dass zu zaghaft gegen rechts ermittelt wird

In den ersten Tagen meiner Recherche merkte ich, wie wunderbar man sich in einen Fall, in dem offensichtlich zu mild geurteilt wurde, hineinsteigern kann. Und wie sich stichwortartig noch viele andere Fälle nennen lassen. Bis man irgendwann glaubt, ein Muster zu sehen. Aber ist da überhaupt ein Muster?

Natürlich glaubte ich erstmal, die Sache eigenhändig lösen zu können. Ich habe mir die Berichterstattung zu verschiedenen Urteilen angesehen, in denen jemand mit dem Vorwurf zitiert wurde, dass zu mild gegen rechts ermittelt oder geurteilt werde. Wenn also Opferanwälte, Gerichtsreporter oder Aktivisten behaupten, der Staat sei auf dem rechten Auge blind.

Ich dachte, so finde ich schon den Fehler im System. Würde es zum Beispiel in 90 Prozent der Fälle heißen, die Staatsanwälte hätten zu harmlos argumentiert, dann läge es an den deutschen Staatsanwälten.

Es kam aber anders. Je mehr Fälle ich durchsah, desto häufiger war jemand anderes daran schuld, dass rechte Gewalt nicht ernst genommen wird.

Der Staatsanwaltschaft wird vorgeworfen, dass sie Rechtsextreme unterschätzt

Ja, häufig steht die Staatsanwaltschaft in der Kritik. Etwa beim Aryans-Prozess in Halle, der anfangs vor dem Amtsgericht stattfinden sollte, weil die Staatsanwaltschaft ihn als „typisches Alltagsgeschäft“ verbucht hatte. Letztlich übernahm das Landgericht und verhängte Strafen über mehr als drei Jahre. Dem Amtsgericht, wo maximal zwei Jahre möglich gewesen wären, kann man da einen Vorwurf machen.

Oder beim NSU-Prozess. Damals konzentrierten sich die Ermittlungen zu Beginn auf die Opferfamilien. Heute wissen wir, dass im größten Strafverfahren seit der Wiedervereinigung eine terroristische Neonazi-Vereinigung, der NSU, für die Taten verurteilt wurde. Die Staatsanwaltschaft tappte lange im Dunkeln.

Man könnte den Staatsanwaltschaften daraus einen Strick drehen. Man könnte behaupten, dass sie gar nicht gegen rechts ermitteln wollen. Und als Beweis hätte man eben viele beispielhafte Fälle.

Könnte man – gäbe es nicht auch Fälle, in denen es die Staatsanwaltschaft war, die besonders hart gegen rechts vorging. In Brandenburg wurde sogar ein Generalstaatsanwalt, der verstorbene Erardo Rautenberg, als „Nazijäger“ bekannt.

Oder 2003, als einige Neonazis in Frankfurt (Oder) einen betrunkenen Punk überfielen und dieser seinen Verletzungen erlag. Da plädierte die Staatsanwaltschaft auf das höchste Strafmaß: Mord, mit lebenslangem Freiheitsentzug. Nun war es das Gericht, das nur ein paar Jugendstrafen verhängte.

Sind also eher die Richter schuld? Sind sie es, die zu mild gegen rechts urteilen?

Auch das kann man so nicht sagen, denn anderswo greifen Richter wiederum besonders hart gegen rechts durch. Etwa, als das Oberlandesgericht Dresden alle acht Mitglieder der „Gruppe Freital“ zu langen Haftstrafen verurteilte.

Verhindern rechte Beamte, dass entschlossen gegen rechts ermittelt wird?

Und dann ist da noch die Polizei. Es gibt Fälle, in denen sollen Polizisten gute Arbeit gegen rechts geleistet haben (in Brandenburg, wo die Einheit „Mega“ gezielt Neonazis verfolgt). Es gibt aber auch Fälle, in denen es scheint, als befänden sich die Rechtsextremen mitten unter den Polizisten (wie im aktuellen Fall der hessischen Neonazi-Polizisten).

Auf die Frage, wer denn daran schuld sein soll, dass zu mild gegen rechts geurteilt werde, bekam ich erstmal keine eindeutige Antwort.

Ich fragte bei Staatsanwaltschaften nach, was sie sich aus dem Vorwurf gegen sie machen. Aber dazu gibt keine Staatsanwaltschaft ein Interview. Ein Sprecher sagte mir am Telefon: „Unsere Arbeit besteht in der Strafverfolgung und in der Rechtspflege – aber sie besteht nicht darin, unsere Arbeit zu kommentieren.“

Kai Bussmann lehrt Strafrecht und Kriminologie in Halle (Saale). Die Stadt, in der die „Aryans“ auf eine Wandergruppe losgingen. „Die Augen der Staatsmacht sind nicht blind für Rechtsextremismus“, so Bussmann. Aber der rechtsextreme Hintergrund von Straftaten werde „zu häufig nicht wahrgenommen“. Aha, dachte ich, aber warum nicht?

Naja, holt Bussmann aus, schließlich würden beispielsweise „durchaus Polizeibeamte wegen Rechtsradikalismus aus dem Dienst entfernt“. Wegen Linksextremismus aber nicht. Und genau, wie sich gerade in der bürgerlichen Mitte ein Rechtspopulismus entwickelt, müsste es diesen auch in den Reihen der Staatsmacht geben. „Diese Fakten dürften für Ihre These sprechen“, schrieb Bussmann mir.

Hat die Polizei also ein grundlegendes Problem mit rechten Beamten? Eines, das dazu führt, dass nicht entschlossen genug gegen rechts ermittelt wird?

Um 1920 gab es mehr Morde von rechts – aber härtere Strafen gegen links

2003 fragten Berliner Politologen die politische Einstellung von Polizei-Gewerkschaftern ab. Das Ergebnis: 19 Prozent der Polizisten hatten rechtsextreme Ansichten. Allerdings denken auch die Mitglieder anderer Gewerkschaften so. Polizisten sind nach Stand der Forschung nicht rechter als andere Berufsgruppen.

Und dennoch: Weil sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im Wesentlichen auf Polizeiarbeit stützen, könnte man schon schlussfolgern, dass etwa ein Fünftel aller Prozesse gegen Rechtsextremisten zu mild geführt wird. Dazu müsste man aber auch unterstellen, dass Polizisten nach ihrer Gesinnung ermitteln. Und, dass sie damit Urteile verfälschen. Und dazu gibt es keine Studien.

Mit Zahlen kam ich hier (vorerst) nicht weiter. Ich versuchte mich also meiner Frage mit den Mitteln des Journalismus zu nähern. Und das bedeutete zuerst: Leute finden, die mehr Ahnung von der Materie haben.

2. Die Indizien

Als ich meine Frage – „Werden linke Straftaten härter bestraft als rechte?“ – in eine Juristen-Facebook-Gruppe mit 25.000 Mitgliedern stellte, bekam ich einiges an Spott. Dazu müsste man erstmal Urteile analysieren. Und das sei eher nix für Journalisten, eher Stoff fürs Staatsexamen.

Lauter rechte und linke Prozesse gegenüberzustellen, witzelte einer, da hätte ich mir ja ein gutes Doktorarbeit-Thema ausgesucht. Also, für die nächsten zehn Jahre.

Ich musste jemanden finden, der diese Arbeit schon einmal für mich gemacht hatte. Der linke und rechte Fälle gegenübergestellt hat. Mehrere KR-Mitglieder verwiesen mich auf den Münchner Emil Julius Gumbel, einen jüdischen Mathematik-Studenten aus gutem Hause – der genau das getan hat.

Gumbel hatte, in mathematischer Kleinstarbeit, alle politisch motivierten Morde zwischen 1918 und 1922 zusammengestellt. Er zählte:

  • 354 Morde, die von rechts verübt wurden
  • 22 Morde, die von links verübt wurden

Dann addierte Gumbel die Strafen und Jahre, die die Mörder dafür ins Gefängnis mussten. Das ergab:

  • 90 Jahre und einmal lebenslang für alle rechten Täter
  • 248 Jahre, dreimal lebenslang und zehn Hinrichtungen für die Linken

Mehr Morde von rechts, aber härtere Strafen für links. Ein krasses Missverhältnis. Und Gumbel erklärte es sich so: Die amtierenden Richter der Weimarer Republik mussten sich der Kaiserzeit noch sehr verbunden fühlen. Sie stünden damit den Rechten näher als den Linken – und nutzten ihren Ermessensspielraum entsprechend aus.

Kurzum: Sie urteilten nicht streng nach dem Gesetz, sondern auch nach ihrer Gesinnung.

Seit 2001 muss die Polizei bei jeder Straftat notieren, ob sie extremistisch motiviert war

Gumbels Theorie bekam damals viel Anerkennung. Albert Einstein schätzte die Arbeit so sehr, dass er ein schwärmerisches Vorwort für das Buch beisteuerte. Aber was sagt uns Gumbels These heute? Verteidigt sich der Staat – aus welchen Gründen auch immer – auch heute härter gegen links als gegen rechts?

Im zweiten Stock des Leipziger Amtsgerichts steht auf halber Treppe ein zerschlagenes Fenster. Ein Mahnmal für den Angriff, den 2016 einige Hundert Linke auf das Gericht verübten. Pflastersteine flogen durch zahlreiche Scheiben.

Einen rechten Angriff hat es auf das Gericht noch nicht gegeben. Und warum sollte die Justiz deswegen nicht ein ganz bestimmtes Feindbild pflegen? Und sich entsprechend dagegen – gegen Linke – zur Wehr setzen? Menschlich verständlich wäre es ja. Um das zu belegen, bräuchte es aber schon eine Art modernen Gumbel.

Vielleicht ist das ja Enrico Stange, der innenpolitische Sprecher der sächsischen Linken. Nach eigenen Angaben lässt sich kein anderer Landtagsabgeordnete so oft Zahlen zu rechten und linken Straftaten liefern wie Stange. Eine vierstellige Zahl Anfragen will er bereits zum Thema gestellt haben, genau weiß er es nicht. „Man kennt mich im Ministerium“, grinst Stange.

Die Zahlen stammen vom Polizeilichen Terrorismus- und Extremismus- Abwehrzentrum (PTAZ), das jedes Jahr auflistet wie viele rechtsextrem und linksextrem motivierte Straftaten es gab – und gegen wie viele ermittelt wurde. Seit 2001 müssen Polizisten bei jeder Straftat vermerken, ob sie extremistisch motiviert war. So zählte man beispielsweise 2017 knapp 20.000 rechte Delikte, und gut 6.000 linke.

Es gibt mehr rechte als linke Straftaten. Aber wird auch entschlossener gegen Rechts ermittelt?

Es gibt mehr rechte als linke Straftaten. Aber wird auch entschlossener gegen Rechts ermittelt?

Die Zahlen bestellt Stange nicht, weil er dem Rechtsstaat feindlich gegenübersteht oder eine rechte Verschwörung wittert. Sondern, weil er im Gegensatz zu vielen anderen Innenpolitikern kein Polizist oder Jurist ist. „Ich muss mir mein Arbeitsfeld selbst erschließen“, sagt er, „und dafür brauche ich eine Datenbasis.“

Stange traut also dem Rechtsstaat. Aber im September 2016 packte es auch ihn. Da wurde auch er einmal misstrauisch. Es war eine Zeit, in der es bei der sächsischen Polizei gerade einige Reformen gegeben hatte. Es war, befand Stange, mal wieder Zeit für eine Jahresbilanz.

Leider lässt sich nicht einfach nachzählen, ob härter gegen rechts oder links ermittelt wird

Wie einst Emil Gumbel in München ging Stange in Leipzig seine gesammelten Tabellen durch. Straftaten von links, notierte er: 382. Straftaten von rechts: 1.269. Nicht wenige für ganz Sachsen, dachte er sich. Aber etwa im selben Verhältnis wie die bundesweiten Zahlen des BKA. Auf jede linke Straftat kamen gut drei von rechts.

Stange rutschte eine Spalte weiter, zu den bearbeiteten Fällen. Und da wurde er stutzig: Links 48. Rechts: 56. Hatte die Polizei dreimal so viele rechtsextreme Straftaten erfasst – aber etwa gleich viele von links und rechts bearbeitet?

Stange stellte die Zahlen empört auf seine Website. Dazu mahnte er: Die Polizei dürfe „keinesfalls einen politischen Filter einsetzen“.

„Ich mag Tabellen“, sagt Stange zweieinhalb Jahre später in einem Leipziger Café. Tabellen können als Argumente gelten. Stange weiß auch, dass Tabellen nicht alles erklären können. Er ärgert sich ein wenig, dass er damals seine Tabellen so vorschnell publiziert hat.

Dabei war die Freude am Anfang groß, sagt Stange. Weil er, wie er erzählt, da eine Tabelle hatte, die eine klare Aussage machte. Sie sagte: Gegen links wird härter ermittelt als gegen rechts. Viele seiner Parteikollegen hatten genau das ja schon immer vermutet. Stanges Zahlensammlerei hatte sich einmal ausgezahlt.

Wäre da nicht eine E-Mail gewesen. Stange erhält sie zwei Tage später, der Absender: Petric Kleine, Präsident des Landeskriminalamtes. Kleine hatte von Stanges Zahlen erfahren. Und nun bat er ihn zum Gespräch. Momentchen, soll Kleine zu dem Linken gesagt haben. Und zeigte Stange, wie seine Zahlen zustande gekommen waren.

Es hatte im Winter 2015 zwei große Ereignisse in Leipzig gegeben, eins von links, eins von rechts. Zwei Auseinandersetzungen, die sich auf die Zahlen der Polizei völlig unterschiedlich ausgewirkt hatten. Und die ihre Zahlen letztlich durcheinandergewirbelt hatten.

Im Dezember lieferten sich Linke in der Südvorstadt eine Schlacht mit der Polizei. 145 Tatverdächtige durchliefen das System der Polizei. Ihre Straftaten: bestens von Polizei-Kameras dokumentiert. Weniger Wochen später wurden auch schon sieben Täter verurteilt. Andere wurden freigesprochen. Aber vor allem: Es wurde ermittelt.

Im Januar 2016 überfielen dann hunderte Rechtsextreme und Hooligans den linken Stadtteil Connewitz. Sie griffen Menschen an, zerschlugen Schaufenster und verwüsteten Autos. Aber die Polizei setzte sie erst fest, als alles schon vorbei war. Und weil man keinem der Angreifer nachweisen konnten, welche Scheibe er eingeschlagen hatte, konnte zunächst nicht ermittelt werden.

Erst viel später zeigte die Leipziger Staatsanwaltschaft die Angreifer wegen schweren Landfriedensbruchs an. Ein juristischer Kniff, um einen ganzen Mob dingfest zu machen. Da war die Polizeistatistik schon veröffentlicht – mitsamt der gehörigen Schieflage, die Stange so empört hatte. Einen politischen Filter hatte es nicht gegeben.

Einige Nazisprüche sind per Gesetz verboten – leicht variiert sind sie aber legal

Stange glaubt nicht, dass hierzulande zu zaghaft gegen rechts vorgegangen wird. Davon ist er überzeugt, weil er die Zahlen kennt. Er ist noch überzeugter, seit er einmal selbst für einen Moment die Verschwörung gewittert hat. „Ich weiß ja“, sagt er „wie schön man sich da verrennen kann.“

Man könnte auch sagen: Stanges Fall zeigt, dass Zahlen manchmal überhaupt nichts aussagen. Oder auch etwas ganz Falsches. Aber macht das gleich den Eindruck, es werde zu mild gegen rechts ermittelt wird, völlig falsch?

3. Die Beweisführung

Vielleicht sind gar nicht Menschen, dachte ich irgendwann, daran schuld, dass dieser Eindruck entstanden ist. Sondern unser Gesetz. Ich hab tiefer in die BKA-Daten zur politisch motivierten Kriminalität geguckt. Und fand dort so etwas wie typisch rechte und typisch linke Straftaten. Propagandadelikte machen etwa 70 Proozent aller rechten Straftaten aus. Und es gibt eine Auffälligkeit: Seit 2007 werden es immer weniger. Warum?

Sachbeschädigung, eine typisch linke Straftat. Rechte fallen durch Propagandadelikte auf, etwa Hakenkreuz-Schmierereien.

Sachbeschädigung, eine typisch linke Straftat. Rechte fallen durch Propagandadelikte auf, etwa Hakenkreuz-Schmierereien.

Im Strafrecht für den Bereich Propaganda steht die „Verwendung nationalsozialistischer Kennzeichen“. Und unter Paragraf 86a ist auch nachzulesen, was damit gemeint ist. Man darf zum Beispiel „Ein Volk, ein Reich, ein Führer“ nicht sagen. Auch „Deutschland erwache” ist verboten. Das Motto der Waffen-SS („Meine Ehre heißt Treue“) darf man genauso wenig verwenden wie das der Hitlerjugend („Blut und Ehre“).

Dieses Gesetz hat einige Schwachpunkte – eben weil es so explizit ausformuliert, was verboten ist. Wohin das führen kann, zeigt der Fall eines Anrufbeantworters in Karlsruhe. Eine rechtsextreme Kameradschaft hatte um die Nullerjahre auf ihrem „Nationalen Infotelefon Karlsruhe“ eine Ansage hinterlegt, die mit den Worten „Ruhm und Ehre der Waffen-SS“ schloss. Und das Landgericht Karlsruhe verurteilte drei Mitglieder deswegen.

Doch der Bundesgerichtshof hob das Urteil wieder auf. Der Spruch sei den verbotenen Losungen von Waffen-SS und Hitlerjugend zwar ähnlich – aber eben nicht ähnlich genug. Mit dem Gesetz konnte man dem Anrufbeantworter nicht beikommen.

Rechtsextreme sind subtiler geworden – und dadurch schwerer für das Gesetz zu greifen

Eine zweite Schwachstelle entwickelte der Paragraf ab Ende der Nullerjahre. Das Jahr 2007, seit dem rechte Propagandadelikte rückläufig waren, war bezeichnenderweise auch das Jahr, in dem sich der NSU auflöste. Der NSU, der den Nationalsozialismus noch im Namen trug.

Seit diesem Jahr begannen Rechtsextreme subtiler aufzutreten. Sie erfanden neue Codes, die zwar rechtsextrem sind, aber per Gesetz nicht verboten. Anders gesagt: Die Rechtsextremisten von heute marschieren nicht mehr mit Reichskriegsflagge auf, sondern geben rechte Schüler-Nachhilfe, produzieren rechte Kochshows und brauen ihr eigenes Bier: „Pils Identitär”.

„Da sich die Erscheinungsform der radikalen Rechten verändert“, schreibt die Rechtsextremismusforscherin Britta Schellenberg, läuft „der bisherige repressive Ansatz zunehmend ins Leere“. Auch Felix Herzog, Juraprofessor an der Uni Bremen, glaubt, dass sich die Justiz immer schwerer damit tut, rechte Straftaten als solche zu identifizieren.

Dann, so sieht es Christian Bickenbach, kommt die Gesellschaft in die Pflicht. Der Professor für Verwaltungsrecht an der Uni Potsdam sagt: Der Staat kann den Kampf gegen Rechtsextremismus nicht alleine führen – „und auch nicht anordnen“. Er sei auf die Gesellschaft angewiesen.

In einem Essay vergleicht Bickenbach den Rechtsextremismus von heute mit einer Hydra, also einem vielköpfigen Seeungeheuer aus der griechischen Mythologie. Der Hydra wachsen für jeden abgeschlagenen Kopf zwei neue nach. „Wer gegen eine Hydra kämpft“, schreibt Bickenbach, „läuft Gefahr, vergeblich zu kämpfen.“

Vormittags genehmigte der Richter die NPD-Demo, nachmittags demonstrierte er dagegen

Als ich Bickenbach anrufe, sagt auch er, dass es immer schwieriger sei gegen jene vorzugehen, „die mit demokratischen Spielregeln gegen unseren Staat agieren, denen man aber keine extremistische Gesinnung unterstellen oder ohne weiteres beweisen kann“.

Bickenbach kann das erklären. Unsere „wehrhafte Demokratie“, sagt er, sei „als direkte Reaktion auf die NS-Zeit entstanden.“ Deshalb habe „die Justiz vor allem jene im Blick, die sich in klassischer Tradition dazu sehen – also Rechtsextremisten und etwa die NPD“.

Bei anderen hapere es manchmal an „Aufmerksamkeit in unseren Behörden und Gerichten“ – auch, weil dort häufig Personalmangel herrsche.

4. Das Urteil

Wenn man mit Vorwürfen, Indizien und Beweisführung durch ist, bleibt nur noch das Wort eines Richter. In meinem Fall eines Richter, der selbst oft gegen rechts geurteilt hat.

Michael Hasenbeck – muskulöse Statur, man sieht ihm seine Jahre bei der Bundeswehr noch an – war 22 Jahre lang Verwaltungsrichter in Weimar. In der Stadt, die Hitler mal seine „Lieblingsstadt“ nannte, marschierten Neonazis gern mal auf. Und manchmal musste Hasenbeck entscheiden, ob sie laufen dürfen, oder nicht.

Neben dem Richter Hasenbeck gab es aber immer auch den politischen Menschen Hasenbeck. Der 57-Jährige baute als Stadtrat in Weimar ein Bürgerbündnis gegen Rechtsextremismus mit auf. Anfang der Nullerjahre, als besonders häufig Neonazis durch Weimar marschierten, meldete er mit dem Bündnis einfach selbst Demos an: „Demo-Anmeldungen, quasi auf Vorrat“, sagt Hasenbeck. „Vor allem an geschichtsträchtigen Orten, damit die Neonazis zumindest dort nicht laufen konnten.“

Und dennoch wusste Hasenbeck immer seinen Beruf von seiner Einstellung zu trennen. Auch, wenn er dagegen war: Er hat es Rechtsextremen nie verboten, durch seine Stadt zu marschieren. „Ich erinnere mich an eine Demo, die wohl von der NPD angemeldet war“, sagt er. „Die bekam mittags den positiven Auflagenbeschluss durch das Gericht, und nachmittags bin ich als Stadtratsmitglied auf die Gegendemo gegangen. Mit Transparent und ohne Robe natürlich.“

Linke Gewalt richtet sich häufig gegen den Staat – und der schlägt zurück

Glaubt man Hasenbeck, dann gibt es so etwas wie eine voreingenommene Justiz nicht, in keine Richtung. „Gesinnungsjustiz habe ich nie erlebt, und kann sie mir auch nicht vorstellen“, sagt er. „Richter*innen urteilen nach Recht und Gesetz. Das gilt auch bei Extremisten. Ob politisch links, rechts, Islamisten oder anderen Fanatikern ist egal.“

Warum dann der Eindruck, die einen würden vor Gericht besser wegkommen? Hasenbeck teilt diesen Eindruck nicht. Aber er gibt zu bedenken, dass Gewalt „eher in der linksextremistischen Szene als Mittel eingesetzt wird“. Und das schlage sich auch in den Urteilen nieder.

Man könnte sogar noch weiter gehen und sagen, dass Linke justiziabler als Rechte sind. Dass ihre Straftaten leichter anzuzeigen sind. Ein Ausländer, der von einem Neonazi angegriffen wird, muss den Angriff erstmal zur Anklage bringen. Tut er das nicht, kommt der Neonazi vielleicht davon. Und drei von vier rechtsextremen Gewalttaten sind, laut BKA, rassistisch motiviert.

Der Polizist dagegen, der eine Flasche aus dem schwarzen Block gegen den Helm bekommt, muss per Gesetz Anzeige erstatten. Gegen den – häufig – linken Täter wird dann ermittelt. Und drei von vier linksextremen Gewalttaten richten sich eben gegen die Polizei.

Linke Gewalttaten gegen die Polizei: 1135. Die rechten verbergen sich hinter „Andere“, es sind nur: 101.

Linke Gewalttaten gegen die Polizei: 1135. Die rechten verbergen sich hinter „Andere“, es sind nur: 101.

Vor einer Weile sah ich Michael Hasenbeck, er engagierte sich wieder einmal gegen rechts. Auf einer Anti-AfD-Demo in Weimar schwang er eine Rede gegen Rassismus. Vor fünf Jahren hat er den Richterberuf aufgegeben – er leitet jetzt die Thüringer Antidiskriminierungsstelle.


Es war nicht leicht, unvoreingenommen über Rechts- und Linksextremismus zu schreiben. Für meinen nächsten Text mache ich genau das zum Thema. Ich frage: Wie sollte man über die AfD sprechen?

Weil ich nicht nur meine eigene Meinung aufschreiben will, kannst du mir hier bei der Recherche helfen:

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Redaktion: Rico Grimm; Schlussredaktion: Vera Fröhlich; Grafiken: Peter Gericke; Foto: Taufiq Klinkenborg; Bildredaktion: Martin Gommel.

Bestraft der Staat Rechte wirklich milder als Linke?

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