Flüchtlingspolitik :
Bundestag verlängert Aussetzung des Familiennachzugs

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Abstimmung im Bundestag: Sahra Wagenknecht (Linkspartei), Anton Hofreiter (Grüne) und Martin Schulz (SPD)
Union und SPD haben ihren erst vor zwei Tagen ausgehandelten Kompromiss beim Familiennachzug durch den Bundestag gebracht. Bei zwei Oppositionsparteien und Sozialverbänden stößt dies auf enorme Kritik.

Der Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus bleibt bis Mitte des Jahres ausgesetzt. Einen entsprechenden Vorschlag von Union und SPD zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes verabschiedete der Bundestag am Donnerstag in Berlin. Von August an sollen dann pro Monat 1000 Ehepartner, minderjährige Kinder und Eltern aus humanitären Gründen zu den subsidiär Geschützten nachziehen dürfen. Hinzu kommt eine bereits bestehende Härtefallregelung, auf deren Grundlage im Jahr 2017 aber weniger als 100 Visa vergeben worden sind.

Das Vorhaben stößt bei Flüchtlingsorganisationen und Sozialverbänden auf enorme Kritik, ebenso bei Grünen und Linken. Sogenannte subsidiär Schutzberechtigte – darunter viele Syrer – dürfen seit März 2016 keine Familienangehörigen mehr nach Deutschland nachholen. Die große Koalition hatte den Anspruch darauf für zwei Jahre ausgesetzt, also bis Mitte März. Nun bleibt den Betroffenen diese Möglichkeit auch mehrere Monate darüber hinaus verwehrt. Details der Neuregelung wollen beide Seiten noch klären. Dazu ist ein weiteres Gesetz geplant.

Der Beschluss stellt eine Übergangsregelung dar. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sagte in der Debatte, das Nähere zum Familiennachzug werde in einem Folgegesetz geregelt, das bis Ende Juli fertig sein solle. Der gefundene Kompromiss stehe für „Humanität und Verantwortung, für Integration und Begrenzung, für Großzügigkeit und Realismus“.