Intersexualität :
Bundestag stimmt für drittes Geschlecht im Geburtenregister

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Weder Blau, noch Rosa: Künftig können sich intersexuelle Menschen als „divers“ im Geburtenregister eintragen lassen.
Menschen, deren Körper weibliche wie männliche Merkmale aufweisen, können ihr Geschlecht künftig als „divers“ registrieren lassen. Dies gilt auch, wenn nach der Geburt zunächst ein falsches Geschlecht angegeben wurde.

Als drittes Geschlecht kann künftig „ divers“ in das Geburtenregister eingetragen werden. Eine entsprechende Gesetzesänderung wurde am Donnerstagabend mehrheitlich im Bundestag beschlossen. Bisher gibt es die Möglichkeiten, „weiblich“, „männlich“, und „ohne Angaben“ zu wählen. Die Neuerung zielt auf intersexuelle Menschen, deren Körper weibliche und männliche Merkmale aufweisen.

Wenn ein Kind nach der Geburt weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann, und auch die weitere Geschlechtsentwicklung dies nicht ermöglicht, soll der Eintrag im Geburtenregister zu einem späteren Zeitpunkt geändert werden können. Das gilt dem Gesetzentwurf zufolge auch in Fällen, in denen nach der Geburt ein falsches Geschlecht gewählt wurde. In diesen Fällen wird es auch möglich sein, den Vornamen des Betroffenen zu ändern.

Für diese späteren Änderungen muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Dies kritisierten die Grünen im Verlauf der parlamentarischen Beratungen. Der Lesben- und Schwulenverband teilte die Ablehnung. „Änderungen des Vornamens und des rechtlichen Geschlechts müssen auf Antrag beim Standesamt möglich sein“, erklärte die Organisation. „Entwürdigende Begutachtungen und Pathologisierungen müssen abgeschafft werden.“ Das Bundesverfassungsgericht hatte im Herbst 2017 entschieden, dass die bisherige Rechtslage gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht verstoße. Die Richter verlangten eine Neuregelung bis Ende dieses Jahres.