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Krankenkassen Versicherte werden entlastet - und was sich ab Januar noch ändert

Ab Januar teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zur Krankenkasse wieder zur Hälfte. Doch auch Selbstständige und Ex-Soldaten profitieren. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick.
Ultraschall-Untersuchung

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Foto: Angelika Warmuth / dpa

An diesem Donnerstag wird der Bundestag verabschieden, worauf sich die Große Koalition bereits im Juni geeinigt hat: In der gesetzlichen Krankenversicherung wird die Parität wiederhergestellt. Das bedeutet, dass die Arbeitgeber ab 1. Januar 2019 wieder die Hälfte des Zusatzbeitrags übernehmen müssen.

Doch das ist nicht die einzige Neuerung. Insgesamt verspricht Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den Versicherten Entlastungen von rund acht Milliarden Euro im Jahr.

Wie werden die gesetzlich Versicherten entlastet?

Den Zusatzbeitrag von durchschnittlich 1,0 Prozent zur Krankenversicherung zahlen Arbeitnehmer und Rentner derzeit allein aus ihrer Tasche. Ab dem 1. Januar sollen die Arbeitgeber die Hälfte davon wieder übernehmen. Der allgemeine Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent bleibt unangetastet, ihn teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer wie bisher zu gleichen Teilen. Durch die Rückkehr zur Beitragsparität kommen auf die Arbeitgeber also Mehrkosten zu, die Versicherten werden um etwa 6,9 Milliarden Euro entlastet.

Was bringt das dem einzelnen Versicherten?

In einem animierten Filmchen des Gesundheitsministeriums ploppen über dem Kopf eines Versicherten ein neuer Computer, ein Sparschwein, ein Auto sowie ein Strandurlaub auf, als er von der Entlastung hört. Riesensprünge sind durch die paritätische Beitragsfinanzierung aber nicht drin. Wer monatlich 3000 Euro brutto verdient, hat künftig aber 15 Euro mehr im Monat, Rentnern mit einer gesetzlichen Rente von 1200 Euro bleiben etwa sechs Euro mehr.

Was verändert sich für Selbstständige?

Für Kleinunternehmer wie etwa Taxifahrer sind die Mindestbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen oft zu hoch. Spahns Pläne sehen daher vor, den Mindestbeitrag ab der Jahreswende um mehr als die Hälfte zu reduzieren - von etwa 360 Euro auf knapp 160 Euro. Entsprechend steigt das Einkommen von rund einer halben Million Betroffenen. Entlastung insgesamt: 800 Millionen Euro jährlich.

Wer soll noch profitieren?

Ab dem 1. Januar soll es für ehemalige Bundeswehrsoldaten auf Zeit einen einheitlichen Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung geben. Sie erhalten ein Beitrittsrecht zur freiwilligen Versicherung und nach dem Ende ihrer Dienstzeit einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen, der anstelle der bisherigen Beihilfe geleistet wird.

Was hat Spahn mit den Rücklagen der Kassen vor?

Die Finanzreserven der gesetzlichen Krankenkassen lagen 2017 bei 19,2 Milliarden Euro. Inzwischen sind sie noch einmal angewachsen. Spahn befürwortet, dass die Kassen Rücklagen haben - aber nicht in dieser Höhe. Der Minister will, dass sie ihre Finanzpolster abschmelzen und den Versicherten mittels Beitragssenkungen zurückgeben. Künftig sollen die Kassen nicht mehr als eine Monatsausgabe als Reserve haben.

Kassen mit höheren Rücklagen dürfen ihren Zusatzbeitrag ab 2019 nicht mehr anheben. Überschüssige Einnahmen müssen sie ab 2020 über einen Zeitraum von drei Jahren abbauen. Dem Ministerium zufolge entstehen so Spielräume für Beitragssenkungen von 500 bis zu 750 Millionen Euro jährlich.

Was kommt noch auf die Kassen zu?

Die Krankenkassen sitzen auf statistischen Beitragsschulden in Höhe von 6,3 Milliarden Euro - Tendenz zuletzt steigend. Als Hauptgrund gelten nicht beendete Mitgliedschaften freiwilliger Versicherter aus dem EU-Ausland, die sich gar nicht mehr in Deutschland aufhalten. Melden sie sich aber nicht ab und zahlen keine Beiträge mehr, werden sie zum Höchstbeitrag weiterversichert. Spahn will die Kassen verpflichten, solche Karteileichen auszusortieren und ihre Versicherungsverhältnisse zu beenden.

fdi/AFP