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Exklusiv Strafzins bringt Staat Milliardeneinnahmen

Euro Geldscheine
Strafzinsen auf Steuerrückzahlungen sind für den Fiskus ein lukratives Geschäft
© IMAGO / Steinach
Trotz Niedrigzinsen will der Staat am Strafzins von sechs Prozent auf Steuernachzahlungen festhalten

Mit dem Zins auf Steuernachzahlungen in Höhe von sechs Prozent jährlich macht der Staat ein gutes Geschäft. Wie Capital in seiner neuen Ausgabe berichtet, spülte diese Regelung im vergangenen Jahr über mehrere Steuerarten per saldo rund 1,2 Mrd. Euro in die Staatskassen. Allein bei der Einkommensteuer waren es 634 Mio. Euro.

Die neue Capital erscheint am 23. April
Die neue Capital erscheint am 23. April

Angesichts des extrem niedrigen Zinsniveaus hält der Bund der Steuerzahler die sechs Prozent für viel zu hoch. Sein Präsident Reiner Holznagel stufte den Zinssatz gegenüber Capital als „zu hoch und nicht mehr gerechtfertigt“ ein. Er fordert eine Halbierung auf drei Prozent – bislang allerdings ohne Erfolg. Immerhin gilt die umstrittene Sechs-Prozent-Regel auch zugunsten der Steuerzahler, wenn diese ihrerseits eine Erstattung vom Fiskus erhalten.

Die Bundesregierung plant jedenfalls laut Bundesfinanzministerium keine Änderung des Zinssatzes und verweist darauf, dass es bei der Bemessung nicht nur auf die Guthabenzinsen für Anlagen sondern auch auf den Kreditzins für Darlehen ankäme. Auch der Bundesfinanzhof (BFH) urteilte zuletzt zugunsten des Fiskus. Der hohe Zins sei verfassungsgemäß (Az. IX R 31/13).

Die Mai-Ausgabe von Capital erscheint am 23. April. Hier geht es zum Abo-Shop, wenn Sie die Print-Ausgabe bestellen möchten.

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