Mit dem Zins auf Steuernachzahlungen in Höhe von sechs Prozent jährlich macht der Staat ein gutes Geschäft. Wie Capital in seiner neuen Ausgabe berichtet, spülte diese Regelung im vergangenen Jahr über mehrere Steuerarten per saldo rund 1,2 Mrd. Euro in die Staatskassen. Allein bei der Einkommensteuer waren es 634 Mio. Euro.
Angesichts des extrem niedrigen Zinsniveaus hält der Bund der Steuerzahler die sechs Prozent für viel zu hoch. Sein Präsident Reiner Holznagel stufte den Zinssatz gegenüber Capital als „zu hoch und nicht mehr gerechtfertigt“ ein. Er fordert eine Halbierung auf drei Prozent – bislang allerdings ohne Erfolg. Immerhin gilt die umstrittene Sechs-Prozent-Regel auch zugunsten der Steuerzahler, wenn diese ihrerseits eine Erstattung vom Fiskus erhalten.
Die Bundesregierung plant jedenfalls laut Bundesfinanzministerium keine Änderung des Zinssatzes und verweist darauf, dass es bei der Bemessung nicht nur auf die Guthabenzinsen für Anlagen sondern auch auf den Kreditzins für Darlehen ankäme. Auch der Bundesfinanzhof (BFH) urteilte zuletzt zugunsten des Fiskus. Der hohe Zins sei verfassungsgemäß (Az. IX R 31/13).
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