Doping an den Lehrabschlussprüfungen?


Brennpunkt Bern:

Am 29.06.2017 wurde durch die Medien veröffentlicht, was in Fachkreisen längst bekannt war. Es bestehen Informations-Lecks unter den eingeweihten Prüfungsexperten. Die Frage ist, warum man nicht längst etwas dagegen unternimmt. Stattdessen kursieren auch in anderen Kantonen der Schweiz aktuellste Prüfungsunterlagen munter weiter. Was steckt dahinter und wer hat ein Interesse an diesen Dokumenten?

Im Fokus steht der Kantonal-Bernische Verband der Elektroinstallationsfirmen KVBE, dessen offizielle Stellungnahme heute veröffentlicht wurde:


Werte Mitglieder des KBVE, werte Ausbildner/Innen,

Im Zusammenhang mit der gestrigen online-Schaltung des fraglichen Artikels im Blick  lassen wir Ihnen unsere offizielle Stellungnahme zukommen:

  1. Die Schilderung im Blickartikel entspricht nicht den Tatsachen
  2. Der Fall wurde überprüft
  3. Das bei einem Kandidaten während den praktischen Prüfungen aufgegriffene Dokument enthielt allgemeine Merkpunkte zu möglichen Themen an Fachgesprächen und konnte zum betreffenden Zeitpunkt gar nicht zur Lösung von Prüfungsfragen verwendet werden.
  4. Aufgrund des Fehlens jeglichen vermeintlichen Betrugserfolgs, wurde und wird die Sache nicht weiterverfolgt und hat für keinen Kandidaten nachteilige Folgen.

Wir danken für Ihre Kenntnisnahme und allfällige Wiedergabe der Gegebenheiten, wie sie sich zugetragen haben, anders als im Blick dargestellt.


Richtigstellung durch den Presserat

Wenn die durch den Kantonal-Bernischen Verband der Elektroinstallationsfirmen KVBE zurückgewiesene Berichterstattung von BLICK nicht korrekt sein sollte, dann muss der KBVE eine Richtigstellung durch den Schweizerischen Presserat erwirken.

Der Schweizerische Presserat steht dem Publikum und den Medienschaffenden als Beschwerdeinstanz für medienethische Fragen zur Verfügung. Unter der Rubrik „Stellungnahmen“  behandelt er die entsprechenden Gesuche, sofern er auf diese auch eintritt. Die Bearbeitungszeit wird jedoch mit 6-12 Monaten veranschlagt.

Was würde das bedeuten?

Der KBVE hätte die Chance, die absoluten Vorkommnisse in einer Gegendarstellung aufzuführen. Die aufgeführten Punkte seiner heutigen Stellungnahme könnte er zudem in seine Beweisführung einbeziehen. Somit wären auch BLICK und seine Informanten gefordert, die öffentlichen Anschuldigungen im  Artikel zu beweisen.

Der Schweizerische Presserat würde ggf. öffentlich eine Richtigstellung des BLICK-Artikels vom 29.06.2017 verfügen. Der KBVE würde mit diesem Schritt seine Glaubwürdigkeit in der Öffentlichkeit unter Beweis stellen.

Hat es nun Lücken im System, oder nicht?

Die Meinungen im Fall von Bern scheinen geteilt zu sein. Doch auch  in der Welt des Sports ist z.B. die Einnahme an „verbotenen Substanzen“ untersagt. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Sportler in Doping-Skandale verwickelt werden. Sie werden mit hohen Strafen und Spielsperren belegt. Doch wie verhält es sich eigentlich in ähnlich gelagerten Fällen, wie z.B. den Lehrabschlussprüfungen? Dort kommt es auch immer wieder vor, dass Lehrmeister ihre Lernenden mit abgezweigten Prüfungsunterlagen „dopen“ und kurz vor der Lehrabschlussprüfung „aufpimpen“.

Solche Beispiele rücken unser Miliz-System ins schlechte Licht!

Werden solche Experten-Falschspieler bei den Lehrabschlussprüfungen ebenfalls gesperrt und ihres Amtes enthoben? Oder ziehen solche Vorkommnisse weitere Kreise, in denen sich viele einfach gegenseitig decken?

Es vergeht kaum ein Jahr ohne Medien-Berichte, dass Lehrabschlussprüfungs-kandidaten ganze LAP-Dokumente bei sich tragen würden. Im Jahr 2016 stand der Kanton Aargau im Fokus. Auffallend ist, dass erneut die Elektro-Branche im Rampenlicht rückte. Es musste damals sogar die vorgesehene Lehrabschlussprüfung neu geschrieben werden. Im Vorfeld der Prüfungen wurde bekannt, dass durch ein Informationsleck die aktuellen Unterlagen bei den Kandidaten bereits kursierten.

Im Kanton Bern kamen nun Informationen ans Tageslicht, die nachdenklich stimmen. Den Prüfungsexperten im Elektro-Bildungszentrum in Urtenen-Schönbühl wurden die „scharfen Dokumente“ in die Hände gedrückt. Denn Insider-Stimmen lassen Vermutungen laut werden, was eigentlich längst alle bereits wissen:

Experten können lange vor den Prüfungen die Aufgaben und Fragen einsehen. Das werde seit längerer Zeit so gehandhabt, damit sich die Prüfer besser vorbereiten können.

Was hilft jetzt wem?

Die Abgabe von scharfen Prüfungsdokumenten soll dem Prüfer helfen sich besser vorbereiten zu können? Wir stellen hier die Frage:

Hilft das nun mehr dem Prüfungs-Experten/ Lehrmeister, oder eher dem Prüfungskandidaten?

Wir wissen, dass Prüfungsexperten vor den Lehrabschlussprüfungen „gebriefed“ werden. Das ist grundsätzlich gut. Es werden damit die entsprechenden Themengebiete der Prüfung abgesteckt. Durch Abgabe der Prüfungsaufgaben, die über das „abstecken“ der Themengebiete hinaus reichen, werden Prüfungsexperten ins Vertrauen gezogen. Sie unterstehen also der Geheimhaltungspflicht. Diese Expertengremien sind nicht in etwa klein, sondern erreichen schnell gegen 20 Personen und mehr. Diese sind somit auch schwer zu überwachen.

Zu unseren Fragen:

  • Stellen etwa diese grösseren Expertengremien diese wiederkehrenden, nicht abschätzbaren Datenrisiken dar?
  • Ist es wirklich erforderlich, dass Prüfungsunterlagen lange vor der Prüfung abgegeben werden müssen?
  • Ist ein Prüfungsexperte wirklich ein guter Experte, wenn er die Prüfungsfragen im Vorfeld braucht?

Für einen guten Prüfungs-Experten reicht es u.E. aus, wenn er die Prüfungsunterlagen am Tag vor der Prüfung erhält.

Je länger die Vorbereitungszeiten der Prüfungs-Experten angesetzt werden, umso mehr steigt das Risiko für Informations-Lecks.

Trau, schau wem…

Der Fall von Bern 2017 erinnert uns an diverse Beispiele aus der Vergangenheit. Ist dieses System noch tragbar, wie es derzeit gehandhabt wird?

Es ist unbestritten: Fehlbare Prüfungs-Experten, die anvertraute Prüfungsunterlagen offen legen, schaden unserem Miliz-System. Wenn dieses System geschädigt wird, verliert es seine Berechtigung und stirbt. Als logische Konsequenz wäre ein Übertritt zum akademischen System unvermeidbar. Im akademischen System werden wir nur noch Fachleute die schulen und Fachleute die prüfen haben. Wollen wir das wirklich?

In den Expertengremien wird zudem nicht unterschieden, ob z.B. ein Prüfungsexperte als Lehrperson einer Berufsschule, oder als aktiver Lehrmeister in einem Lehrbetrieb tätig ist. Wenn das von Seite der Prüfungsleitungen nicht getan wird, dann werden mögliche Datenlecks auch kaum aktiv bekämpft.

Jeder hat also Zugriff auf (fast) alles.

Ein Prüfungs-Experte ist eine Vertrauensperson. Trotzdem werden uns immer wieder Beispiele, wie die beiden nachfolgenden Fälle, zugetragen.

Ernüchternd: Die Prüfungskandidaten wissen schon im Vorfeld ganz gut Bescheid.


Fall 1 – Jahr 2017

Die Prüfungsresultate der Lehrabschlussprüfungen sind noch nicht offiziell bekannt gegeben.  

Ein Lernender fragt seinen Lehrmeister ob er vielleicht bereits wisse, ob er – der Lernende – seine Lehrabschlussprüfung bestanden habe. Der Lehrmeister ist ebenfalls Prüfungsexperte und entgegnete dem Lernenden, dass er diese Information nicht hätte. Der Lernende behauptete aber sodann, dass sein Kollege bei einer anderen Firma das Ergebnis bereits kennen würde. Dies, weil dessen Lehrmeister – seines Zeichens ebenfalls Prüfungsexperte – auf die Baustelle kam, um die frohe Botschaft zu überbringen.

Fazit: Die Prüfungsresultate werden bereits vor der offiziellen Bekanntgabe durch gewisse Prüfungsexperten verraten. Gelegenheiten scheinen Datendiebe zu machen.


Fall 2 – Jahr 2017

Eine praktische Lehrabschlussprüfung (Elektro) ist bereits im vollen Gange. Bei einem Kandidaten wurden durch die Prüfungsaufsicht in der Lerndokumentation Beispiele gesichtet, die Teilaufgaben der aktuellen Prüfung beinhalteten. Darin hat der Lernende selber eine „Roadmap“ erstellt, wie denn die entsprechende Teil-Aufgabe der Prüfung auszuführen sei. Es war ganz klar ersichtlich, dass jeder Teilschritt darin verzeichnet war. Das kann kein Zufall sein.

Fazit: Der Lernende muss bereits im Vorfeld über Unterlagen verfügt haben, die äusserst prüfungsnah – um nicht zu sagen prüfungsgleich – daher kamen. Der Lehrmeister hat vertrauliche Unterlagen weitergegeben.


Sind das Auswirkungen des sinkenden Bildungsniveaus?

Der Schweizer Bund gibt den Prüfungskommissionen eine maximale Misserfolgsquote von 5% vor. Doch in Fachkreisen ist es unbestritten, dass dieser Wert niemals erreicht werden kann. Seit Jahrzehnten sind die Quoten je nach Fachbereich mindestens 3-4 Mal höher. Seit Jahren stimmen Branchenvertreter in das Wehklagen des sinkenden Bildungsniveaus ein. Einige Protagonisten aus der Politik, machen sogar mit einigermassen wirkamen Wahlkampf-Thesen auf sich aufmerksam:  Die Lehrabschlussprüfungen seien zu schwierig, ja sogar unfair. Sie würden darin die Gründe für die relativ hohen Misserfolgsquoten orten. Die Lehrabschlussprüfungen sollen deshalb noch mehr vereinfacht werden, wie:

  1. Die Prüfungsaufgaben müssen besser lesbar werden.
  2. Das Verständnis für die Prüfungsaufgaben muss besser ermöglicht werden.
  3. Die Aufgabenstellungen müssen vereinfacht werden.

Uns beschäftigt aber eher die Frage, weshalb sich Prüfungsexperten und Lehrmeister immer wieder verleiten lassen, ihren Lernenden vertrauliche Informationen zukommen zu lassen. Wäre es denkbar, dass genau sie für das mutmasslich „sinkende Bildungsniveau“ mitverantwortlich sind?

Viele Lernende werden heutzutage mit Informationen regelrecht überschüttet. Zumeist gegen Ende ihrer Ausbildung. Ob dies professionell ist, sei dahingestellt. Dennoch schneiden sie aber an den Prüfungen nicht viel besser ab. Wir wissen, das in einzelnen Lehrbetrieben (Namen bekannt) die Lernenden vor ihrer eigenen Lehrabschlussprüfung richtiggehend aufgedoped werden. Das heisst, dass in den letzten Monaten und Wochen vor den Prüfungen ganze Trainingsorgien veranstaltet werden. Diese sollen vermutlich die Versäumnisse des Lehrbetriebs und des Lernenden aus den vorangegangen Jahren kompensieren. Auch könnten sie zum Zweck haben, die Lernenden möglichst durch die Lehrabschlussprüfungen zu drücken.

Das Spannungsfeld mit den Erfolgsquoten

Wenn die Lernenden mehr oder weniger erfolgreich durch die Lehrabschlussprüfungen geschleust wurden, zählen nur noch die Erfolgsquoten. Viele Lehrbetriebe messen sich dann auch ganz gerne gegenseitig.

Es ist toll, wenn man als Lehrmeister sagen kann, dass 100% der Lernenden die Lehrabschlussprüfungen bestanden haben.

Die Frage ist nur, WIE die Lernenden die Prüfung bestanden haben. Über diese Details schweigen sich zu viele aus. Wir wagen hierbei eine Hypothese mit rund 3 Verhaltenstypen, die uns regelmässig auffallen:

  1. Der persönliche Geltungsdrang eines Lehrmeisters und Prüfungs-Experten spielt eine zentrale Rolle. Man kann Macht demonstrieren, wenn man vertrauliche Informationen weitergibt und sich dabei extrem gut fühlen.
  2. Der Erfolgsdrang eines Lehrmeisters und Prüfungsexperten lässt darüber hinwegsehen, dass „aufdopen“ von Lernenden nicht nachhaltig ist. Es spielt keine grosse Rolle, wie die eigenen Erfolgsquoten mit allen Mitteln erreicht wurden.
  3. Der Bereicherungsdrang von Bildungsstätten, die für Lehrabschlussprüfungs-Vorbereitungskurse zu hohe Preise verlangen, aber am eigentlichen Erfolg des Lernenden kaum interessiert sind.

Die Quadratur des Kreises

Der gesamte Sachverhalt scheint in der Mehrheit der Quadratur des Kreises sehr nahe zu kommen. Das fast Unmögliche muss möglich gemacht werden. Die eigentlich hohen Erfolgsquoten, die durch den Bund vorgegeben werden, sollen um jeden Preis erreicht werden. Doch man schafft es nicht. Man findet sich bereits mit der aktuellen Situation ab und betreibt nur noch Symptombekämpfung:

Machen sie mal eine Faust, wenn sie keine Finger haben!

Diesen Satz hören wir sehr oft. Ist vielleicht die Wurzel des Problems ganz anders gelagert?

Dennoch: Hier ist mutiges Umdenken in der Berufsbildung gefordert!

Es ist nicht sehr nachhaltig, wenn aufgedopte Kandidaten die Lehrabschlussprüfungen bestehen. Ihre kurzfristig erworbenen Kompetenzen können den nachkommenden Lernenden nur ungenügend vermittelt werden. Diese werden dann ebenfalls wieder ungenügend ausgebildet, weshalb sie vor den Lehrabschlussprüfungen wieder aufgedoped werden müssen. Es muss eine Rückkehr zur soliden Ausbildungsqualität stattfinden.

Befragen wir z.B. die Lehrbetriebe zum Thema Kosten/Nutzen in der Berufsbildung, erhalten wir in den seltensten Fällen eine befriedigende Antwort. Kaum einem Lehrbetrieb ist bewusst, dass Lernende auch Netto-Erträge für den Lehrbetrieb erwirtschaften. Mit der Thematik der  Kosten-Nutzen Analyse haben sich das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI (Seite 17)  und Avenir-Suisse schon auseinander gesetzt. Sie zeigen z.B. auf, dass Lernende für einen Lehrbetrieb nicht nur ein Kostenfaktor darstellen. Wenn Lehrbetriebe die erwirtschafteten Netto-Erträge vermehrt in die fachgerechte Ausbildung der Lernenden re-investieren würden, dann wäre dies ein erster Schritt das derzeit Unmögliche wieder möglich zu machen:

Die professionelle und reibungslose Durchführung von Lehrabschlussprüfungen und somit die Sicherstellung für einen nachhaltigen Nachwuchs an Berufsprofis!

Wir bleiben dran!

Freundlichst

#eduleaks


Was sind ihre Erfahrungen als Lehrmeister oder Prüfungs-Experte im Umgang mit Prüfungsunterlagen?

Was denken Sie über Vorfälle dieser Art, wie sie erneut im Elektrobereich stattgefunden haben?

Was müsste Ihrer Meinung nach geschehen, um solcher Informationskorruption ein Ende zu bereiten?

Hinterlassen Sie bitte einen Kommentar, wir beantworten diesen auf jeden Fall.


 

 

3 Kommentare zu „Doping an den Lehrabschlussprüfungen?

  1. Liebe EduLeakers

    Teil 2
    Was ich hier ebenfalls sehr interessant finde sind die vorgestellten Kennzahlen. Die Grafiken dazu von diesen Studien haben wir hier ganz unten unter Kosten – Nutzen Analyse:
    ==> http://blog.drkpi.de/digital-marketing-3/

    Dabei zeigt sich, dass man ohne Kosten-Nutzen Analyse sich eigentlich im Dunkeln befindet.
    Die Möglichkeiten sind vielfältig. Neben Kosteneinsparungen überrascht mich immer wieder die Höhe der Erträge. Lehrlinge sind nich nur ein Kostenfaktor sondern auch ein wichtiger Ertragspfeiler:

    finanziell – produktive Mitarbeit schon während der Lehrzeit….
    bei Übernahme des ehemaligen Lehrlings nach erfolgreichem Abschluss sparen wir tausende von Franken (Rekrutierungskosten, höhere Produktivität vom ersten Tag an, usw.)
    Lehrlinge auszubilden = Bedingung um bei einigen grossen Ausschreibungen mitmachen zu können
    usw.

    Doch wenn wir diese Dinge nicht genau und sauber rechnen, machen wir bei der Ausbildung Abstriche im Budget, obwohl dieser Zweig einen Return-on-Investment bringt der sich sehen lassen kann.

    Das sich gedopte Prüflinge welche deren Abschlussprüfung nur dank dem Doping bestanden der Ausbildung einen Bärendienst erweisen is klar.

    Ich bin gespannt wie es weitergeht…. aber als ersten Schritt eine Kosten / Nutzen-Analyse einzuführen, welche Vollkosten, Overhead, usw. berücksichtigt, ist hier Pflicht.

    Urs
    #BrandBuzz #metrics2watch

    Like

  2. Liebe Eduleaker

    Sehr interessanter Beitrag, ich musste meinen Kommentar in 2 Antworten aufteilen.

    TEIL 1
    Sie schreiben:

    Wenn die durch den Kantonal-Bernischen Verband der Elektroinstallationsfirmen KVBE zurückgewiesene Berichterstattung durch BLICK nicht korrekt sein sollte, dann muss der KBVE eine Richtigstellung durch den Schweizerischen Presserat erwirken.

    Das finde ich ebenfalls nötig, denn wenn der KVBE recht hat, ist der Vorwurf vom Blick unhaltbar.

    Und wie die Pressemitteilung klar kommuniziert, ist sich der KVBE sicher, dass was der Blick schreibt nicht stimmt.

    Also dann sofort beim Presserat eine Beschwerde einreichen. Auch wenn die Antwort 8 Monate auf sich warten lässt, ist dies eine kurze Zeitspanne wenn dann der KBVE mit einer reiner Weste hier stehen sollte.

    Herzlichst
    Urs

    Gefällt 1 Person

    1. Lieber Urs,

      Wir denken, dass der Weg über den Schweizerischen Presserat am wirksamsten wäre. Wichtig ist, dass die Beschwerde komplett eingereicht wird. Diese muss den Sachverhalt genau aufzeigen und die Namen der Protagonisten enthalten. Wen der Presserat auf die Beschwerde eintritt, dann bestätigt er dies schriftlich. Darauf ist mit einer Bearbeitungszeit von 6-12 Monaten zu rechnen.

      Sehr interessant finden wir, dass der KVBE den ganzen Fall als falsch darstellt. Das würde ja bedeuten, dass der BLICK-Artikel willkürlich erstellt worden wäre. Aber dass ein Medienartikel ohne einen entsprechenden Informanten erscheint, ist eher unwahrscheinlich.

      Wenn wir annehmen, dass der BLICK-Artikel wirklich falsch war, dann stellen wir folgende Fragen:

      • Wer hat ein Interesse daran, die Elektrobranche erneut ins Visier zu nehmen?
      • Wem könnten diese negativen Schlagzeilen von Nutzen sein?
      • Ist es für den KVBE damit getan, eine schriftliche Stellungnahme zu verfassen?

      Wir sind der Meinung, dass der KVBE seine Glaubwürdgkeit nur durch eine Berichtigung via den Presserat beweisen kann.

      VG
      #eduleaks

      Like

Hinterlassen Sie hier einen Kommentar. Wir werden ihn so schnell wie möglich beantworten. Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.