Tochterunternehmen Antalis und Arjowiggins sind davon nicht betroffen

Sequana stellt Antrag auf Gläubigerschutzverfahren

Sequana beantragt aufgrund eines Rechtsstreits Gläubigerschutz. Auf die Tochterunternehmen Antalis (im Bild Geschäftsführer Dieter Becker) und Arjowiggins hat dies keine Auswirkungen. (Bildquelle: Antalis)

Sequana wurde im Zusammenhang mit einer Umweltverschmutzung in den 1950er, 1960er und 1970er Jahren verurteilt, an British American Tobacco Industries (BAT) 138,5 Mio. US-Dollar zu zahlen. Damit sollen die Kosten von BAT für die Beseitigung von Umweltschäden an dem Fluss Fox ausgeglichen werden. Wie Sequana mitteilt, will das Unternehmen gegen die Millionen-Zahlung an BAT in Berufung gehen. Dennoch musste vorsorglich das Gläubigerschutzverfahren beantragt werden.

Auf die Tochterunternehmen hat das Gerichtsurteil keine Auswirkungen. Dieter Becker, Mitteleuropa-Geschäftsführer von Antalis, bestätigt gegenüber print.de: „Wir sind in diesen Rechtsstreit nicht involviert.“ Wie Becker betont, werde Antalis, wie schon länger geplant, im ersten Halbjahr 2017 an die Börse gebracht. „Als selbständige Einheit können wir zukünftig noch eigenständiger agieren. Dies sehe ich durchaus positiv,“ meint der Geschäftsführer.

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Auch die jüngst verkündeten Zahlen von Europas größtem Papierhandelsunternehmen können sich sehen lassen. Das EBITDA erreichte im abgelaufenen Jahr 88 Mio. Euro (2015: 94 Mio. Euro). Wenn man hier die Währungseffekte des Pfunds herausrechnet, liegt man Becker zufolge auf Vorjahresniveau. Dass man eine EBITDA-Umsatzrendite von 3,6 Prozent erzielte, wertet Antalis – gerade in einer kritischen Zeit für viele Papierunternehmen – als Erfolg.

Ohne Konsequenzen bleibt der Sequana-Gläubigerschutzantrag auch für den Hersteller Arjowiggins. Allerdings soll die Banknotensparte Arjowiggins Security verkauft werden. Hierzu laufen bereits exklusive Gespräche mit der französischen Sicherheits- und Wertpapierdruckerei Oberthur Fiduciaire.