Dr. oder LL.M.

Welche Wei­ter­bil­dung wählen?

von Sabine OlschnerLesedauer: 4 Minuten
Wer nach dem Examen etwas drauflegen will, kann promovieren oder einen Masterstudiengang absolvieren. Dr. oder LL.M. – wie angesehen sind die Titel in Beruf und Wissenschaft? Und zahlen sie sich auch finanziell aus? Von Sabine Olschner.

Während des Referendariats begann Nikolas Guggenberger mit seiner Promotion an der Universität Freiburg. Bevor er seine Doktorarbeit ablieferte, startete er bereits sein LL.M.-Studium an der Stanford University in den USA. Heute arbeitet der 30-Jährige als Juniorprofessor für IT-Recht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Warum er sich für welchen Weiterbildungsweg entschieden hat? "In meiner Promotion habe ich mich mit dem spannenden Thema der Netzneutralität beschäftigt. Interessant fand ich vor allem die Aktualität, die ökonomische Bedeutung und die rechtspolitischen Dimensionen", berichtet der Jurist. "Der LL.M. ging in eine sehr ähnliche Richtung: Technologie, Innovation und geistiges Eigentum." Den Master of Laws habe er dazu genutzt, über den deutschen Tellerrand hinauszublicken. Aus Amerika brachte er nicht nur neue Impulse für sein Fach IT-Recht mit, sondern auch die Zulassung, in Kalifornien als Anwalt zu arbeiten. "Damit habe ich mir den amerikanischen Markt eröffnet", sagt Guggenberger, der sich vorstellen kann, nach seiner Zeit als Juniorprofessor wieder in die Staaten zu gehen. Für Arbeitgeber in Deutschland müssen Juristen mit Abschlüssen wie den seinen doch ein Traumkandidat sein – oder? "Jede Art von Zusatzqualifikation ist bei uns gern gesehen – aber sie ist kein Muss", betont Astrid Schiffner, Personalleiterin Deutschland bei der Kanzlei Osborne Clarke. "Bei einem LL.M. aus dem Ausland schätzen wir die internationalen Erfahrungen und die perfekten Englischkenntnisse. Bei einem Promovenden gehen wir davon aus, dass er sehr gut recherchieren kann und in der Lage ist, sich intensiv mit einem Thema auseinanderzusetzen." Mit welchem Thema sich LL.M-Absolventen oder promovierte Juristen beschäftigt haben, ist für sie erst einmal zweitrangig. Nicola von Tschirnhaus, Teamleiterin Rekrutierung bei Linklaters, unterscheidet ebenfalls nicht zwischen Dissertation oder LL.M-Studium: "Es kann allerdings vorkommen, dass ein Partner genauer hinschaut, weil er sich für das Thema interessiert oder an der gleichen Hochschule studiert oder promoviert hat", so die Personalerin. Auch die Note ist kein ausschließliches Kriterium bei der Einstellung. "Wichtiger ist uns die Gesamtbetrachtung des Lebenslaufs ", sagt von Tschirnhaus.

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LL.M. bevorzugt im Ausland - und damit teuer

Ob Doktor oder Master of Laws ist natürlich auch eine Frage des Geldes. LL.M.-Kandidaten gehen gern ins Ausland, entsprechend hoch sind die Kosten. Guggenberger hat für sein einjähriges Studium in Stanford rund 50.000 US-Dollar aufbringen müssen – zuzüglich Lebenshaltungskosten. "Ich hatte Glück, dass ich ein Teilstipendium erhalten hatte und der Dollarkurs damals gut stand", sagt der Juniorprofessor. Ihm ist bewusst, dass sich die Investition rein finanziell vermutlich nicht rechnet – weder bei einer Anstellung an der Universität noch mit Blick auf den Anwaltsmarkt. "Das stand aber auch nicht im Vordergrund", sagt er. "Viel mehr wert sind die Erfahrungen und die Möglichkeit, auch in den USA arbeiten zu können." Sein Gefühl trügt Guggenberger nicht: Weder Linklaters noch Osborne Clarke machen einen Unterschied beim Einstiegsgehalt. Egal, ob ein Kandidat einen Doktortitel, einen LL.M. oder "nur" zwei Staatsexamen mitbringt: Das Anfangsgehalt ist für alle gleich. Welcher Abschluss der "bessere" ist, muss also jeder für sich selber entscheiden. "Das ist stark von der Persönlichkeit abhängig", meint von Tschirnhaus. "Der eine will vielleicht unbedingt ein Jahr im Ausland studieren, die andere will sich aus Leidenschaft wissenschaftlich in der Tiefe mit einem Thema befassen." Ihre Kanzlei fördert juristischen Nachwuchs, der neben der juristischen Ausbildung noch etwas draufsetzen will, mit einem Darlehen für ein Studium oder der Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten, während sie promovieren.

Studie: Doch mehr Geld mit einem Titel

Das Soldan-Institut hat indes andere Erkenntnisse zu den Einstiegsgehältern gewonnen. Die letzte Junge-Anwälte-Studie mit 1.800 Berufseinsteigern aus den Zulassungsjahrgängen 2004 bis 2010 zeigt: Hat ein Bewerber promoviert, aber kein Prädikatsexamen, erhält er 14 Prozent mehr Einstiegsgehalt als ein Kandidat ohne Prädikatsexamen und ohne Dr.-Titel. Mit einem Prädikatsexamen plus Promotion steigt das Gehalt um 31 Prozent im Vergleich zum Kandidaten ohne Titel und Vollbefriedigend oder besser. Nach wie vor macht sich ein Doppelprädikat am meisten im Gehalt bemerkbar, es steigt im Vergleich zum Juristen ohne Prädikat und Titel auch ohne Promotion um 62 Prozent, mit zusätzlicher Promotion sind es "nur" neun mehr. "Kommt auch noch ein LL.M. hinzu, wird es sehr komplex", sagt Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts, "da der Master häufig in Kombination mit Promotion und Prädikaten auftritt und sich die Effekte der einzelnen Qualifikationen dann nicht mehr zuverlässig voneinander separieren und auswerten lassen." Aus wissenschaftlicher Sicht gebe es kein eindeutiges "besser" oder "schlechter", meint Dr. Annette Barkey-Heine, Leiterin der Fakultätsverwaltung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster: "Ein Master ist sinnvoll, wenn man sich in einem Rechtsgebiet spezialisieren oder ausländische Rechtsordnungen kennenlernen will." Eine Promotion lege man eher wegen des Status ab, der damit einhergeht. "Ein Doktortitel genießt in Deutschland ein größeres Ansehen als ein LL.M., weil er Kompetenz noch eindeutiger signalisiert", ist Annette Barkey-Heine überzeugt. Genau aus diesem Grund ist es bei der Kanzlei Kapellmann und Partner Pflicht, promoviert zu sein. "Wer sich bei uns bewirbt und noch keinen Doktor hat, muss die Dissertation berufsbegleitend nachholen, wenn ihm alle Karrieremöglichkeiten bei uns offenstehen sollen. Dabei unterstützen wir natürlich", erklärt Dr. Axel Kallmayer. Der Grund, eine Promotion zur Voraussetzung zur machen: "Ich will sehen, dass sich ein Jurist wirklich in eine Rechtsfrage vertieft und ein Thema bis zum Ende aufgebohrt hat." Die beiden Buchstaben des Doktortitels stehen für Kallmayer deshalb auch für Disziplin. Und: "Wir merken, dass Mandanten den akademischen Titel wahrnehmen – auch wenn seine Bedeutung in der Unternehmenswelt eher abnimmt."

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