Die Angst vor dem Zurückbleiben

Der Kommentar von Ilse Schmid in der vergangenen Ausgabe der Zeitschrift ÖZIV inklusiv zeigt deutlich, welche Missverständnisse und Ängste manche dazu treiben, Menschenrechte beiseite zu wischen. Ein Gastkommentar.

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Ich möchte Frau Schmid mit ihrer Forderung in ÖZIV 3/2016 der weiteren Aufrechterhaltung von Sonderschulen nicht nur widersprechen, sondern auch gleichzeitig mit ihrer Angst aufräumen, die bei vielen VerfechterInnen des Sonderschulsystems immer wieder mitschwingt.

Nämlich die Angst, dass Kinder mit schweren oder Mehrfachbehinderungen in einem inklusiven Schulsystem nicht die nötige Förderung erhalten würden und somit zurückbleiben.

Das ist ein großes Missverständnis! Inklusion bedeutet nicht, Unterschiede auszublenden und alle in einen Topf zu werfen, sondern heißt, die nötigen Strukturen zu schaffen, um den vielfältigen Bedürfnissen einer heterogenen SchülerInnengruppe gerecht zu werden.

Ein inklusives Schulsystem hat die Überwindung des starren, vergleichenden Leistungsbegriffs zum Ziel. Man setzt nicht bei den Defiziten der Kinder an, sondern bei deren Fähigkeiten. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Kinder mit unterschiedlichen Leistungsniveaus und Bedürfnissen voneinander lernen. Dies ist nicht nur in schulischen Dingen wichtig, sondern auch für das gesellschaftliche Zusammenleben.

Gegen schulische Inklusion zu sprechen, heißt auch, gegen die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern mit Behinderungen zu sprechen.

Es ist paradox, in einer Zeit zunehmender gesellschaftlicher Spaltungen ein Schulsystem voranzutreiben, das gerade diese Spaltungen fördert, weil es Kinder unter dem Deckmantel des Schonraums, der angeblich zur ausreichenden Förderung nötig ist, auf ein Sondergleis abstellt, auf dem sie mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit ihr ganzes Leben lang bleiben werden.

Inklusion in der Schulzeit ebnet den Weg für eine chancengleiche und tolerante Gesellschaft. Da sich Frau Schmid selbst auf den Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention beruft, möchte ich sie darauf aufmerksam machen, dass in eben jenem Artikel das Recht auf ein inklusives Bildungssystem verankert ist. Wenn man schon Gesetzestexte zitiert, sollte man wenigstens richtig recherchieren.

Es ist nicht ratsam, die UN-Behindertenrechtskonvention zuerst falsch zu zitieren, um sie dann so interpretieren zu können, wie sie einem in das eigene Weltbild passen würde.

Aussonderung ist nicht wählbar

Wer sich zur Umsetzung der Menschenrechte bekennt und damit zum Prinzip der Inklusion, wie es in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben ist, erkennt deutlich: Das Wahlrecht der Eltern zur Aussonderung ist nicht mehr existent, ebenso wie ein früher geübtes angebliches Recht, ein Kind als Erziehungsmaßnahme zu schlagen.

Dieser Beitrag erschien zuerst in ÖZIV inklusiv 4/2016.

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Ein Kommentar

  • toller beitrag, martin!