Die juristische Presseschau vom 24. Februar 2017: Ist Tötung bei Auto­rennen Mord? / Aus für Kinder­ehen? / BVerfG gegen Abschie­bung

24.02.2017

In der kommenden Woche urteilt das LG Berlin, ob Raser auch Mörder sein können. Außerdem in der Presseschau: Gesetzentwurf zu Kinderehen, das BVerfG stoppt eine Abschiebung nach Afghanistan und Gründe für den Verhaltenskodex am BVerfG.

 

 

Thema des Tages

LG Berlin – Autorennen: Am kommenden Montag urteilt das Landgericht Berlin, ob zwei Autofahrer, durch deren privates Rennen auf dem Kurfürstendamm ein anderer Verkehrsteilnehmer zu Tode kam, wegen Mordes verurteilt werden. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft haben die Angeklagten durch ihr Fahrverhalten vor dem Unfall das Mordmerkmal des niedrigen Beweggrundes erfüllt, schreibt die SZ (Verena Mayer). Beachtlich sei zudem, dass beide bereits zuvor wegen zahlreicher Verkehrsverstöße auffällig geworden seien. Im vergangenen Monat hatte das Landgericht Bremen einen Motorradfahrer, der wegen eines tödlichen Unfalls ebenfalls wegen Mordes angeklagt war, nur wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. In einem weiteren Beitrag wirft die SZ (Charlotte Theile) einen Blick in die Schweiz. Angestoßen durch Volksinitiativen habe sich im Nachbarland der Wille durchgesetzt, auch kleine Übertretungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit hart zu ahnden. Mittlerweile sei es üblich, Raser auch mit Haftstrafen zu belegen. Daneben würden auch regelmäßig Fahrzeuge entzogen. Ob diese Verschärfungen tatsächlich zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr geführt haben, sei indes umstritten.

Rechtspolitik

Kinderehen: Der taz (Christian Rath) liegt ein bislang unveröffentlichter Gesetzentwurf zu sogenannten Kinderehen vor. Er solle am 8. März vom Kabinett beschlossen werden und sehe die Übernahme der in Deutschland geltenden Altersgrenzen auch für im Ausland geschlossene Ehen vor. Hierzu gehöre ein ausnahmsloses Verbot bislang noch möglicher Eheschließungen Minderjähriger. Im Ausland geschlossene Ehen Minderjähriger würden nach dem Entwurf unwirksam oder wären familiengerichtlich aufzuheben.

Vorratsdatenspeicherung: netzpolitik.org (Ingo Dachwitz) dokumentiert den Stand legislativer Vorhaben zur Vorratsdatenspeicherung. Auch zwei Monate nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, der eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Verkehrsdaten für rechtswidrig erklärt hatte, halte eine Arbeitsgruppe des Europäischen Rats eine präventive und zielgerichtete Speicherung nach wie vor für möglich. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages habe derweil ein Gutachten verfasst, nach dem das im Dezember verabschiedete Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung der Rechtsprechung des EuGH nicht entspreche.

Managergehälter: Den von der SPD vorgestellten Plan zur Begrenzung von Managergehältern unterzieht die SZ (Michael Bauchmüller u.a.) in Frage-und-Antwort-Form einer ausführlichen Untersuchung. Daniel Schäfer (Hbl) bezeichnet das Vorhaben im Leitartikel als "eine Mischung aus populistischer Effekthascherei und dirigistischen Eingriffen". Um tatsächlich vorhandene Gehaltsexzesse einzudämmen, sollte der Gesetzgeber den Aktionären mehr Einfluss auf Vergütungssysteme einräumen.

Finanzreform: Der im Oktober zwischen Bund und Ländern erzielte Kompromiss zur Reform der föderalen Finanzbeziehungen ist nach Darstellung des Hbl (Martin Greive/Jan Hildebrand) in Gefahr. Grund seien zahlreiche, von den Ländern in den Bundesrat eingebrachte Änderungswünsche, die im Grundsatz die vorgesehenen Kompetenzübertragungen an den Bund bedrohten.

Datenwirtschaft: In einem Gastbeitrag für den Wirtschafts-Teil der FAZ skizziert Rechtsprofessorin Heike Schweitzer "Eckpunkte für den rechtlichen Umgang" mit dem Geschäftsmodell "Dienste gegen Daten".

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. Februar 2017: Ist Tötung bei Autorennen Mord? / Aus für Kinderehen? / BVerfG gegen Abschiebung . In: Legal Tribune Online, 24.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22159/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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