Recht auf Sparen und für ein gutes #Teilhabegesetz

Recht auf Sparen und für ein gutes #Teilhabegesetz

Startdatum
3. Mai 2013
Petition an
Wolfgang Schäuble (Bundesfinanzminister) und
Verifizierter Erfolg
Diese Petition war mit 337.599 Unterstützer*innen erfolgreich!

Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Ability Watch

+++ kampagne.teilhabegesetz.org +++

"Wie viel Geld darf ich sparen?" Diese Frage werden sich wohl die wenigsten Menschen bisher gestellt haben. Warum auch?

Für Menschen mit Behinderungen ist das anders. Wer trotz Behinderung erfolgreich einer Arbeit nachgeht und gar beruflich Karriere machen möchte, hat in hierzulande dazu keinen Grund. In Deutschland werden voll berufstätige Menschen ohne eigenes Verschulden daran gehindert, zu sparen. Wir dürfen nicht mehr als 2.600 Euro auf dem Konto haben! Danach wird alles abkassiert.

Anlegen einer Altersvorsorge, Rücklagen für Reparaturen, Ausfälle und Notfälle bilden, Geld für einen Autokauf ansparen oder Eine Erbschaft annehmen? Unmöglich

Da die Inanspruchnahme einer persönlichen Assistenz, ohne die die meisten Menschen mit Behinderung nicht (über-)leben könnten, unter die Sozialhilfe fällt, gelten für diese auch die entsprechenden Regelungen.

Behinderte zahlen die üblichen Steuern und Abgaben. Darüber hinaus zieht der Staat aber bis zu 40% des Einkommens zusätzlich ab. Sollte man trotzdem noch Geld sparen können, ist dies nicht gestattet. Mehr als 2.600 € darf ein Mensch mit Behinderungen, der auf intensive Hilfe angewiesen ist, nicht besitzen. Diese beiden Bestimmungen gelten auch für Ehepartner.

In Deutschland ist das Menschenrecht auf selbstbestimmtes Leben abhängig von der eigenen Wirtschaftsleistung. Dass es auch anders geht, zeigt beispielsweise Schweden: Dort erfolgt die Hilfe für Menschen mit Behinderungen einkommens- und vermögensunabhängig. Einfach, weil sie ohne die Hilfe nicht leben könnten.

Es geht um mehr: Auch viele weitere Probleme sollen und müssen im Bundesteilhabegesetz gelöst werden. Eltern mit Behinderung brauchen endlich Entlastung in Form von Elternassistenz; Menschen mit Behinderungen müssen sich unabhängig beraten lassen können und nicht von denen, die später auch die Kosten zu tragen haben; das Blindengeld muss zu einem Teilhabegeld für alle Menschen mit Behinderungen erweitert werden, nur so können Zusatzkosten aufgrund der Behinderung ausgeglichen werden; und vieles vieles mehr.

Die neue Bundesregierung hat versprochen, ein Bundesteilhabegesetz zu verabschieden und darin auch die Abschaffung dieser Ungerechtigkeiten festzuhalten. Damit die Regierung nicht nur redet, sondern auch Tatsachen sprechen lassen muss -> unterschreiben Sie diese Petition!

Die UN-Behindertenrechtskonvention hat bereits alles gesagt: Es geht hier um Menschenrechte!

Wir fordern Wolfgang Schäuble dazu auf, sich klar zu einem starken Bundesteilhabegesetz zu positionieren und dafür zu sorgen, dass dieses auskömmlich finanziert wird. Es ist unverständlich, warum trotz verhältnismäßig geringem Aufwand bei den Rechten von behinderten Menschen gespart werden soll.
Wir fordern Sie auf, Frau Nahles, ein Gesetz mit den zentralen Forderungen für ein Bundesteilhabegesetz in dieser Legislaturperiode umzusetzen!

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Weitere Infoquellen zu diesem Thema:

[1] Gesetz zur Sozialen Teilhabe - Änderung des SGB IX und anderer Gesetze

Entwurf des Forum behinderter Juristinnen und Juristen www.forsea.de

[2] Artikel zur Vorstellung des Gesetzesentwurfes www.kobinet-nachrichten.org

[3] Reales Beispiel in einem Beitrag des ZDF www.zdf.de/ZDFmediathek/

[4] Blogbeitrag auf Aktion Mensch www.aktion-mensch.de

[5] Liebe macht Arm www.kobinet-nachrichten.org

[6] Seit 2008 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft: www.un.org

[7] Gutachten der Berliner Humboldt Law Clinic für Grund- und Menschenrechte http://baer.rewi.hu-berlin.de/

[8] Kampagnenseite zum Bundesteilhabegesetz: www.teilhabegesetz.org

[9] Kernpunkte für ein gutes Teilhabegesetz: www.teilhabegesetz.org

"Artikel 27: [...] Die Vertragsstaaten sichern und fördern die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit, einschließlich für Menschen, die während der Beschäftigung eine Behinderung erwerben, durch geeignete Schritte, einschließlich des Erlasses von Rechtsvorschriften, um unter anderem [...]

b) das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen, einschließlich Chancengleichheit und gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit, auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen, einschließlich Schutz vor Belästigungen, und auf Abhilfe bei Missständen zu schützen;"

"Artikel 28 Abs. 1: Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf einen angemessenen Lebensstandard für sich selbst und ihre Familien, einschließlich angemessener Ernährung, Bekleidung und Wohnung, sowie auf eine stetige Verbesserung der Lebensbedingungen und unternehmen geeignete Schritte zum Schutz und zur Förderung der Verwirklichung dieses Rechts ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung."

 

Kontakt: mitmachen@teilhabegesetz.org

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Entscheidungsträger*innen

  • Bundestag
  • Wolfgang SchäubleBundesfinanzminister
  • Andrea NahlesMinisterin für Arbeit und Soziales
  • Verena Bentele (SPD)Beauftragte d. Bundestags für Menschen mit Behinderungen
  • Mitglieder d. Ausschusses für Arbeit und Soziales im BundestagVorsitzende: Kerstin Griese (SPD)