Kein Erfolg? Dosis erhöhen! – Seite 1

Wer wissen möchte, wie es um die digitale Kompetenz des amtierenden EU-Digitalkommissars Günther Oettinger bestellt ist, sollte sich seinen Tweet vom 5. September anschauen. Er enthält ein Zitat aus einen Interview, das Oettinger der Frankfurter Allgemeinen Zeitung gab: "Auch iPhone, Tablets oder Facebook bieten längst news feeds an. Wir wollen die Verlage nicht zuletzt gegenüber diesen neuen Anbietern stärken."

In dem Zitat wirft Oettinger einzelne Smartphonemodelle, komplette Geräteklassen und einen Plattformbetreiber in einen Haufen. Dass weder das iPhone noch Tablets irgendwelche Nachrichten anbieten, sondern es natürlich einzelne Apps und Dienste sind, die auf diesen Geräten installiert sind, sollte ein Digitalkommissar eigentlich wissen. Es war halt eine Verkürzung, ließe sich argumentieren. So läuft das in Gesprächen, das passiert, schon klar.

Doch das Zitat bestätigt die Haltung, die bei Günther Oettinger und weiten Teilen der EU-Kommission vorherrscht: Das, was aus diesem Internet und von diesen "neuen Anbietern" kommt, verstehen wir nicht immer. Es ist deshalb bedrohlich und wir müssen Europa davor schützen. In diesem Fall die europäischen Verlage, die mit sinkenden Auflagen und Werbeerlösen kämpfen, während Onlinedienste wie Google sich fleißig ihrer Inhalte bedienen, ohne dafür zu bezahlen.

Das europäische Leistungsschutzrecht soll kommen

Die mutmaßliche Lösung für das Problem wurde nun als Teil der EU-Urheberrechtsreform vorgestellt. Europäische Verleger sollen gemäß Artikel 11 der neuen EU-Richtlinie künftig verwandte Schutzrechte gegenüber Onlinediensten – von Google über Facebook hin zu App-Anbietern wie Flipboard – einklagen können. Wenn diese Inhalte der Presse verwenden, zum Beispiel indem sie Ausschnitte von Texten (sogenannte Snippets) zeigen, können die jeweiligen Publikationen auf eine auszuhandelnde Vergütung bestehen, die Verwendung komplett untersagen oder sie einfach weiterhin gratis erlauben.

Der Vorschlag klingt nicht nur bekannt, er ist es auch. Die EU-Kommission möchte nämlich nichts anderes als ein europäisches Leistungsschutzrecht. Genau ein solches Leistungsschutzrecht, wie es auf nationaler Basis in den vergangenen Jahren in Deutschland und Spanien bereits eingeführt wurde – und dort größtenteils scheiterte.

Was nämlich in erster Linie dafür gedacht war, den Marktführer Google mit seinen Diensten wie Google News zum Zahlen zu bewegen, brachte weniger Einnahmen für die Verlage als Arbeit für die Gerichte. In Spanien stellte Google seinen Newsdienst komplett ein, in Deutschland gaben selbst jene Verlage, die für das Leistungsschutzrecht waren, dem Unternehmen schließlich doch die Erlaubnis zur Gratisnutzung. Aus Angst, dass die Besucherzahlen einbrechen könnten, wenn Google sie kurzerhand von seinen Diensten ausschließt.

Die Kritik wurde ignoriert

Nun soll die in Deutschland gescheiterte Gesetzgebung europaweit kommen. Viel hilft viel, denken sich die Befürworter, oder wie Günther Oettinger am Mittwoch sagte: "Der europäische Binnenmarkt mit 510 Millionen Menschen ist für jeden globalen Player so wichtig, dass er auf ihn nicht verzichten will." Anders gesagt: Wenn die gewünschte Heilung der Verlagsbranche in einzelnen Ländern nicht funktioniert, müssen wir eben die Dosis erhöhen. Es ist ein antiquiertes Verständnis von Medizin. Zumal der Entwurf mehr Fragen aufwirft als er beantwortet.

Erstens gibt es keine Definition davon, in welchem Rahmen die Verwendung von Presseerzeugnissen eigentlich für eine Vergütung infrage käme, also etwa wie lang Snippets sein dürften. Die lose Definition könnte nicht nur die Gerichte beschäftigen, sondern in der härtesten Auslegung auch bedeuteten, das selbst Überschriften davon betroffen sind.

Das Problem mit der Definition

Zweitens geht die Schutzdauer weit über die des deutschen Leistungsschutzrechts hinaus: Statt einem Jahr sollen Verlage nach EU-Recht bis zu 20 Jahre lang Vergütungen einfordern können. Damit sollen offiziell Pressearchive geschützt werden, doch die Idee dahinter dürfte eher sein, die Basis für einen long tail an Einnahmen zu garantieren.

Drittens schreit schon die Definition von schützenswerten Publikationen nach weiteren Gerichtsverfahren: So soll das Gesetz zwar ausschließlich "journalistische Publikationen" im Dienste der Information und Unterhaltung betreffen. Doch wo die Grenze zwischen einem unabhängigem Lifestyleblog und einem Tabloid verläuft, ist unklar. Und wer möchte schon definieren, was heutzutage Journalismus ist und was nicht?

Nächster Schritt Wettbewerbsrecht?

Diese Kritikpunkte wurden schon mit dem Leak der Richtlinie laut. Die EU-Kommission hat sie willentlich überhört. Unter der Prämisse, die malade europäische Verlagsbranche zu retten, holt sie nun zum nächsten Schlag aus. Die Initiative richte sich nicht ausdrücklich gegen Google, betonte Oettinger immer wieder. Das mag einerseits sein, schließlich wird auch Facebook im Nachrichtenbereich immer wichtiger. Andererseits aber passt die Einführung eines europäischen Leistungsschutzrechts in die größeren Bemühungen der EU, den Einfluss der US-Firmen zu bremsen.

In den kommenden Monaten muss der Entwurf noch von den Mitgliederländern und dem Europaparlament abgesegnet werden. Sollte dieser unverändert durchgehen, muss am Ende jeder Verlag für sich entscheiden, ob er die Medizin namens Leistungsschutzrecht in Anspruch nimmt und künftig von Onlinediensten Geld einklagt – oder ob er ihnen einfach weiterhin die Nutzung erlaubt und das europäische Recht in einem ähnlichen Limbo endet wie in Deutschland.

Auch die einflussreichen Dienste müssen sich fragen, ob sie auf die Forderungen eingehen, ihre Angebote in den EU-Ländern komplett abschalten oder einfach einzelne Medien "ausladen". Dass letzteres Szenario eigentlich keine Lösung ist, ließ Günther Oettinger bereits zwischen den Zeilen verlauten: "Natürlich hat Google momentan eine enorme Marktmacht", sagte Oettinger. "Die daraus entspringenden Probleme können wir aber nicht mit dem Leistungsschutzrecht lösen." Dafür gebe es das Wettbewerbsrecht.

Die nächsthöhere Dosis, sie steht bereits im Schrank.

Z2X - "'Dieser Tweet ist in deinem Land nicht verfügbar' könnte die Zukunft sein" Julia Reda sitzt als Abgeordnete der Piratenpartei im Europaparlament. Sie ruft dazu auf, sich der von EU-Kommissar Günther Oettinger geplanten europäischen Urheberrechtsreform entgegenzustellen.