Das Versprechen ist verlockend: Ein paar Mausklicks, wenige Minuten – und schon hat man das günstigste Angebot gefunden. Für Strom und Gas, für Bankkonten, Versicherungen und sogar für Reisen. Dieses Versprechen hat den großen Vergleichsportalen im Internet viel Zulauf eingebracht. Sie ordnen mit ihren Tarif- und Preisdatenbanken den Wust, mit dem sich früher der Verbraucher selbst herumschlagen musste.

Klingt schön. Zu schön, um wahr zu sein? Jetzt hat das Landgericht München ein Urteil gegen einen der größten Anbieter, Check24, gesprochen und den Vorwurf der Maklertätigkeit teilweise bestätigt. Geklagt hatte der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BDV). Er warf Check24 eine Irreführung der Verbraucher vor, weil das Portal für Abschlüsse Provisionen kassiere und damit wie ein Makler arbeite. Das Angebot eines Vergleichs diene dabei nur als Tarnung für diese Tätigkeit, argumentierte der Verband. Vielen Verbrauchern sei die Verbindung der Portale mit den Unternehmen nicht klar.

Das Gericht folgte dieser Argumentation teilweise. Die sogenannte Erstinformation, in der Check24 über seine Tätigkeit als Versicherungsmakler und die Provisionen informiert, sei zu unauffällig in der Fußzeile der Webseite platziert. Dadurch verstoße Check24 gegen seine gesetzlichen Mitteilungspflichten. Die Informationen müssten künftig deutlicher verfügbar sein.

Zugleich stellte das Gericht klar, dass Vergleichsportale wie normale Makler den Beratungspflichten des Versicherungsvertragsgesetzes unterliegen. Auch im Internet könne eine Beratung stattfinden. Check24 hatte eine Gleichstellung mit Direktversicherern gefordert.

Den weiterreichenden Forderungen der Kläger folgte das Gericht allerdings nicht. Der BDV hatte strenge Vorgaben gefordert, die das Geschäftsmodell der Vergleichsportale deutlich erschwert hätten. "Wir können mit dem Urteil leben", sagte Check24-Geschäftsführer Christoph Röttele.

100 Euro für eine Kfz-Versicherung

Wie hoch die Provisionen sind, ist in der Branche und auch bei Check24 ein Geschäftsgeheimnis. Mit der Zeit sind aber ungefähre Summen bekannt geworden. Für eine Kfz-Versicherung soll die Provision beispielsweise bei einem Abschluss zwischen 50 und 100 Euro liegen. Beim Wechsel des Strom- oder Gasanbieters kommen immerhin 40 bis 50 Euro zusammen. Die Buchung einer Pauschalreise wird, je nach Preis, gar mit rund 150 Euro vergütet. Eine Hotelbuchung immerhin noch mit bis zu 30 Euro. Ein lukratives Geschäft: Allein im vergangenen Herbst hat Check24 rund 950.000 Kfz-Haftpflichtversicherungen vermittelt.

Problematisch daran ist, dass Unternehmen, die die Provision nicht zahlen wollen oder können, potentiell aus dem Ranking fallen oder schlechter gelistet werden könnten – auch wenn sie möglicherweise die günstigeren Angebote haben. Verbraucherschützer kritisieren das Geschäftsmodell der Vergleichsportale deswegen seit Langem als intransparent.

Im Frühjahr kamen die Verbraucherzentralen (VZBV) in einer Studie zu dem Schluss, dass die Angebote für Verbraucher "wenig Nutzen" hätten. Einige Portale würden häufig nicht den günstigsten Preis anzeigen. Kritisiert wurde insbesondere Check24 für die Aufbereitung von Handy- und DSL-Tarifen. Dort waren 50 Prozent der angezeigten Preise auf den Portalen höher als bei den Telekommunikationsfirmen selbst. Auch bei Flugpreisen schnitten die Portale schlecht ab. Zudem sei die Vielfalt unter den Portalen nur vorgegaukelt, da viele letztlich zu den großen Anbietern wie Unister (u.a. flug.de und fluege.de) und Verivox (u.a. verivox.de und billigstrom.de) gehörten.  

Die Branche wehrt sich gegen solche Studien mit dem Vorwurf methodischer Mängel. Die Verbraucherzentralen hätten Äpfel mit Birnen verglichen, teilte Check24 zur VZBV-Studie mit. Auch Forderungen nach der Offenlegung der Zahlungen werden von den großen Portalen regelmäßig abgelehnt. "Kein Autohändler oder kein Reisebüro macht das", sagt etwa Check24-Gründer Henrich Blase.