Gutachten: Warum E-Sport rechtlich kein Sport ist

Erstmals beschäftigt sich die Politik intensiver mit E-Sport: Die Berliner Piratenfraktion hat den Wissenschaftlichen Parlamentsdienst des Abgeordnetenhauses Berlin um ein Gutachten zur rechtlichen Beurteilung des E-Sports gebeten. Golem.de liegt das Gutachten vor.

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Sind professionelle Videospieler auch Sportler?
Sind professionelle Videospieler auch Sportler? (Bild: Joe Brady/ESL)

E-Sport sei ein "Trendsport", sagte der Berliner Innensenator Frank Henkel in der Fragestunde des Abgeordnetenhauses Berlin. Die Piratenfraktion wollte es etwas genauer wissen: Erfüllt E-Sport die Voraussetzungen einer Sportart aus rechtlicher Sicht? Das beantwortet erstmals ein Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes (WPD) des Abgeordnetenhauses von Berlin, und zwar mit einem klaren Nein.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sei "E-Sport nicht als Sport im rechtlichen Sinne anzusehen und nicht als Sportart anerkennungsfähig", heißt es in dem Gutachten, das Golem.de vorliegt.

Bei der Frage, was ein Sport ist, halten sich Bund und Länder aufgrund der Autonomie des organisierten Sports nämlich an die Definition des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) - eine eindeutige rechtliche Definition gibt es nicht. In der Aufnahmeordnung des DOSB ist klar festgelegt, welche Voraussetzung eine Sportart erfüllen muss, etwa eine eigene, sportartbestimmende motorische Aktivität. Diese liege beim E-Sport nicht vor, legte der Verband schon mehrfach dar.

Die Landessportbünde seien aber nicht an die Einschätzung des DOSB gebunden und könnten davon abweichen - etwa bei der Aufnahme eines E-Sport-Verbandes. Diese Diskussion ist allerdings noch sehr theoretisch, bisher existieren in Deutschland keine E-Sport-Verbände auf Landes- oder Bundesebene.

Bei Fragen des Steuerrechts bei der Anerkennung der Gemeinnützigkeit der Sportorganisation oder bei Fragen des Arbeitsrechts muss dem neuen Gutachten zufolge vor allem "anhand der Judikatur der Verwaltungs- und Finanzgerichte beurteilt werden", ob E-Sport als Sportart "im rechtlichen Sinne anzuerkennen ist."

Zeitvertreib, Entspannung und Zerstreuung

Im Jahr 2005 grenzte das Bundesverwaltungsgericht bei der Frage, ob ein Gewerbetreibender eine Spielhallenerlaubnis benötigt, die Begriffe Spiel und Sport anhand der Computerspiele ab. Laut dem Gutachten war das Gericht der Auffassung, dass Sport "auf die Erhaltung der Gesundheit und Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit" ziele, während beim Spielen "eher Zeitvertreib, Entspannung und Zerstreuung im Vordergrund" stünden. Demnach werde "ein Spiel [...] jedenfalls auch dann nicht zum Sport, wenn viele Spiele unter Wettbewerbsbedingungen veranstaltet würden." Damit stufte das Bundesverwaltungsgericht E-Sport als Spiel und nicht als Sport ein.

Dem Gutachten zufolge sehen verschiedene Finanzgerichte für die steuerrechtliche Förderungswürdigkeit eine "körperliche, über das ansonsten übliche Maß hinausgehende Aktivität" als notwendig an, "die durch äußerlich zu beobachtende Anstrengungen oder durch die einem persönlichen Können zurechenbare Kunstbewegung" zum Ausdruck kommt. Tatsächlich war E-Sport im Jahr 2009 Inhalt einer steuerrechtlichen Entscheidung des Finanzgerichts Köln: E-Sport sei damals zusammen "mit nicht als Sport im (steuer-) rechtlichen Sinne anerkanntem Denk- und Gedächtnissport" aufgezählt worden, heißt es in dem Gutachten. Das deute darauf hin, dass "die Richter E-Sport nicht als Sport im juristischen Sinne verstehen wollten."

Piraten wollen Gesetzesänderung

Allenfalls eine Gesetzesänderung auf Bundesebene könnte herbeiführen, dass E-Sport "in der steuerrechtlichen Beurteilung durch die Behandlung [...] als Ausnahme gleich dem Schach zu einer rechtlichen Teilanerkennung als gemeinnützige Sportart führen würde", legt die Piratenfraktion in einem Kommentar zu dem Gutachten dar.

Dafür wollen sich die Piraten auch einsetzen: In der gestrigen Fraktionssitzung wurde beschlossen, "einen Antrag zur Initiative des Landes Berlin für die steuerrechtliche Anerkennung von E-Sport in das Plenum einzubringen. Damit soll E-Sport mit anderen, anerkannten, Sportarten auf Augenhöhe agieren können und seinen festen Platz in der Gesellschaft finden."

Der Antrag wird in der Plenarsitzung am 26. Mai behandelt.

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frankietankie 23. Mai 2016

Egal ob mit oder ohne Deckel, ob Weber Hi Tech Grill oder olle Feuerstelle - Grillen...

nf1n1ty 23. Mai 2016

Da liegt doch das Problem. Sportarten sind wahsinnig unterschiedlich und in dieser...

Analysator 18. Mai 2016

Ersetze "Computer spielen" durch onanieren, kochen, Modeleisenbahn bauen...selbe...

Tobias Claren 17. Mai 2016

Wenn man in Kategorien gliedert, müsste aber Sportschießen, Dart, Billard und erst Recht...



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