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Embryonen-Tests: Ja mit Vorbehalten

Präimplantationsdiagnostik spaltet Behindertenorganisationen: IVF-Labor (In-Vitro-Fertilisation) der Universitäts-Frauenklinik in Bern. Foto: Gaetan Bally (Keystone)
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Paare, die ihre Kinder im Reagenzglas zeugen, sollen für die Embryonen-Tests nicht mehr ins Ausland fahren müssen. Mit den in der Schweiz noch verbotenen Tests werden die Embryonen auf Erbkrankheiten oder Chromosomenfehler untersucht. Im Juni stimmt das Volk über den Verfassungsartikel zur Präimplantationsdiagnostik (PID) ab, der die Tests im Grundsatz ermöglicht. Die Frage spaltet nicht nur Parteien, sondern auch die Behindertenorganisationen.

Integration Handicap, der Dachverband aller Behindertenorganisationen, unterstützt den Verfassungsartikel. Dies berichtete die «NZZ am Sonntag». «Für gewisse Paare, die schwere Erbkrankheiten in sich tragen, ist der Zugang zu PID wichtig», sagt Pascale Bruderer, Präsidentin von Integration Handicap und SP-Ständerätin. Sie könnten dadurch das Risiko senken, ihren Kindern unheilbare Krankheiten weiterzugeben. Mit dieser Haltung sind nicht alle Behindertenorganisationen einverstanden. Die beiden Organisationen Agile.ch und Insieme Schweiz zum Beispiel lehnen den PID-Verfassungsartikel ab. «Unsere Gesellschaft ist vielfältig. Es soll auch in Zukunft für verschiedene Menschen Platz haben», sagt Eva Aeschimann, Sprecherin von Agile.ch.

Ursprünglich wäre der PID-Verfassungsartikel nur für Paare mit schweren Erbkrankheiten gedacht gewesen. Damit hätten auch die meisten Behindertenorganisationen leben können. Das Parlament hat letztes Jahr aber Änderungen des Fortpflanzungsmedizingesetzes beschlossen, die weiter gehen. Demnach soll es bei künstlichen Befruchtungen generell zulässig sein, die Embryonen vor der Einpflanzung in den Mutterleib zu testen. Statt 50 bis 100 Paare, wie vom Bundesrat geschätzt, könnten damit pro Jahr rund 6000 Paare solche Tests durchführen, befürchten Kritiker.

«Nur der erste Schritt»

«Wir wehren uns gegen ein systematisches Screening», sagt Aeschimann. Der Parlamentsentscheid zeige es: Die Aufhebung des Testverbots sei nur der erste Schritt. Weitere Selektionen folgten bestimmt. Aus der Sicht von CVP-Nationalrat Christian Lohr wäre es ebenfalls «nicht konsequent, zuerst den Verfassungsartikel anzunehmen und danach das Gesetz zu bekämpfen». Seine politische Erfahrung habe ihn gelehrt: «So etwas kann man dem Stimmvolk nicht schlüssig kommunizieren.» Lohr ist Co-Präsident des überparteilichen Komitees, das den Verfassungsartikel wie auch das Gesetz ablehnt. Ende März wird der Abstimmungskampf zum PID-Verfassungsartikel eröffnet. Damit das Volk auch über das Gesetz abstimmen kann, müssen die Gegner noch 50'000 gültige Unterschriften für das Referendum sammeln.

Auch Integration Handicap lehnt das weiter gehende Gesetz ab. «Wir wollen aber jenen Eltern, die wirklich darauf angewiesen sind, die Möglichkeiten der PID zugestehen», sagt Präsidentin Bruderer. Deshalb sage man Ja zum Verfassungsartikel und Nein zum Gesetz. Diesen Weg unterstützt auch Jean-Jacques Bertschi, Präsident des kantonalen Insieme-Verbands Zürich. Man könne kein Paar davon abhalten, die Embryonen-Tests im Ausland durchzuführen. Deshalb mache ein Verbot keinen Sinn mehr. Doch es brauche strenge Regeln.