Oldenburg - Nazi-Mordprozess in Oldenburg: Ab 29. November 1947 wurde die Ermordung des Dötlinger Bauern Willi Rogge vor dem Oldenburger Landgericht verhandelt. Die Nordwest-Zeitung hat in zahlreichen Artikeln ausführlich darüber berichtet, die Akten lagern im Staatsarchiv. Der Journalist des Nachrichtenmagazins „Spiegel“ Cordt Schnibben hat in einer Auseinandersetzung mit seiner Familiengeschichte die damalige Tat erneut zum Thema gemacht. Denn massiv beteiligt an der Erschießung war damals sein Vater Georg Schnibben.

Der Prozess schlug damals große Wellen. In der NWZ  hieß es am 9. Dezember 1947: „Vor der Strafkammer des Landgerichts findet in diesen Tagen ein Prozess statt, an dessen Verlauf und Ergebnis die Bevölkerung in ganz Oldenburg und Ostfriesland lebhaft interessiert ist.“ Es solle „eine Bluttat gesühnt werden, die in den letzten Kriegstagen an dem Bauern Willi Rogge aus Dötlingen verübt wurde“. Angeklagt seien „Wilhelm Piening und acht weitere Angehörige einer ,Kampfgruppe Wichmann’ des ,Freikorps Adolf Hitler’, das im Gau Weser-Ems aufgestellt war“.

Seit der Tat waren inzwischen zweieinhalb Jahre vergangen. Nur zwei Tage nach dem Mord hatte die damalige „Oldenburgische Staatszeitung“ noch mit einem anderen Tenor berichtet. Unter dem Titel „Verräter gerichtet“ war über den Fund der Leiche eines „sattsam bekannten bolschewisten-freundlich eingestellten Dötlinger Einwohners“ zu lesen.

Zweieinhalb Jahre später im Prozess im Augusteum vor der Strafkammer des Landgerichts wird Rogge dagegen als „ordentlicher Mensch und guter Bauer“ bezeichnet, der „aus seiner ablehnenden Haltung gegenüber dem Nationalsozialismus keinen Hehl gemacht hat“. Unter Vorsitz des Amtsgerichtsrats Dr. Kramer (Beisitzer sind die Richter Dr. Moritz und Dr. Bunjes), wird festgestellt, dass Willi Rogge niemandem mit Verrat gedroht und auch eine ihm zur Last gelegte Plünderung nicht begangen hatte.

Für zwei der Angeklagten, Wichmann und Brockshus, beantragt Staatsanwalt Bormann die Todesstrafe, für die meisten anderen viele Jahre Haft. Am Ende verhängt Dr. Kramer wegen „Verbrechens gegen die Menschlichkeit“ lebenslänglich für den Bäckermeister Heinrich Brockshus und mehrjährige Haftstrafen für fast alle Beteiligten.

Georg Schnibben erhält vier Jahre und sechs Monate Gefängnis. In der Revision unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors August von Döllen, der im Krieg Oberstabsrichter bei der 180. Division gewesen war, wird das Urteil für die meisten Beteiligten im Juni 1953 aber deutlich reduziert, der ehemalige Gauleiter und Reichsverteidigungskommissar Paul Wegener sogar freigesprochen.

Karsten Röhr
Karsten Röhr Redaktion Oldenburg