Vorratsdaten: Bundestag streitet über "Grundrecht auf Kinderpornografie"
Nur die Union verteidigt im Bundestag noch die Vorratsdatenspeicherung. In der Debatte spielte der Fall des SPD-Politikers Edathy eine wichtige Rolle.
Die Fronten im Bundestag sind in Sachen Vorratsdatenspeicherung klar verteilt: Während Redner von SPD, Grünen und Linke die anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten mehr oder weniger stark ablehnen, setzen sich Abgeordnete von CDU/CSU vehement für das Ermittlungsinstrument ein. Mit Blick auf den Fall des SPD-Politikers Sebastian Edathy ging es in einer 45-minütigen Debatte am Freitag auch um die Frage, ob mit der Vorratsdatenspeicherung die Verbreitung von kinderpornografischem Material im Internet bekämpft werden kann. Für Empörung bei Grünen und Linke sorgte dabei der CDU-Politiker Patrick Sensburg, als er an die Adresse der Opposition gerichtet sagte: "Ihnen ist, glaube ich, nicht klar, dass es kein Grundrecht auf das Ansehen von kinderpornografischem Material im Internet gibt. Das glauben Sie anscheinend."
Die Fraktionen von Grüne und Linke wollten mit zwei Anträgen erreichen, dass sich der Bundestag eindeutig gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ausspricht. Dieses "Mittel der anlasslosen Massenüberwachung" sei "maßlos, nutzlos und unverhältnismäßig", sagte der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz. Mit Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2010 zur Vorratsdatenspeicherung kündigte Notz an, dass die Grünen im Fall eines neuen Gesetzes wieder einen Gang nach Karlsruhe prüfen wollten.
"Private Vorsorgespeicherung"
Wann und ob es ein solches neues Gesetz geben wird, ist aber derzeit noch unklar. Die große Koalition hat sich vorerst darauf verständigt, ein Grundsatzurteil das Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in dieser Frage abzuwarten. Die Entscheidung wird noch vor Ostern erwartet. Sollte der EuGH die Vorratsdatenspeicherung nicht komplett verwerfen, will Justizminister Heiko Maas (SPD) anschließend einen neuen Gesetzentwurf vorlegen. Nach Jahren der Debatte sollte daher zunächst das Urteil des EuGH abgewartet werden, anstatt in politischen Aktionismus zu verfallen, sagte der SPD-Abgeordnete Christian Flisek. Sollte das Gericht die Richtlinie vollständig kassieren, gebe es seiner Ansicht nach auch keine Umsetzungspflicht mehr.
In einem solchen Fall befürchtet die Union Nachteile für die Bekämpfung von Straftaten. Der CSU-Politiker Volker Ullrich nannte das Beispiel eines Mordfalls in Augsburg, der mit Hilfe einer Funkzellenanalyse aufgeklärt worden sei. "Wir haben die Verpflichtung, dass wir bei schwersten Straftaten die Mittel des Rechtsstaates effektiv einsetzen", sagte Ullrich. Auch bei der Bekämpfung der Kinderpornografie müsse es dem Staat möglich sein, auf die Kommunikationsdaten der Bürger zurückzugreifen. Statt über Vorratsdatenspeicherung sollte daher über eine "private Vorsorgespeicherung" gesprochen werden, sagte der CSU-Politiker.
Mehr Personal statt Vorratsdatenspeicherung
Dies ließ der Linke-Politiker Jan Korte nicht gelten. Er schlug vor, die Vorratsdatenspeicherung in "Totalprotokollierung des menschlichen Kommunikationsverhaltens" umzubenennen. Korte verwies auf eine Studie des Max-Planck-Instituts, wonach die Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung nicht zu einer Schutzlücke geführt habe. Ähnlich wie Ullrich äußerte sich sein Fraktionskollege Sensburg. Die Grundrechte der Kinder gingen vor das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf die Integrität von Computersystemen. Zwar werde durch die Vorratsdatenspeicherung intensiv in die Grundrechte eingegriffen, aber um die Grundrechte von Kindern zu schützen, dürfe es kein freies Internetsurfen ohne jede Regeln geben.
Nach Ansicht des Grünen-Politikers Notz führt die Vorratsdatenspeicherung nur zu Aufklärungen im Promillebereich und sei daher unverhältnismäßig. Am Fall Edathy sei deutlich geworden, dass die Polizei personell und technisch besser ausgestattet werden müsse, damit die Ermittlungen sich nicht so lange verzögerten. "In den Kellern der Staatsanwaltschaften stapeln sich die Festplatten", sagte Notz.
Eine ungewöhnliche Position in der Debatte bezog die SPD-Abgeordnete Christina Kampmann. Zwar lehnte sie die Anträge der Opposition zum jetzigen Zeitpunkt ab, ging in einem Punkt aber sogar noch weiter als deren Vertreter: "Eine verfassungskonforme Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung kann es meiner Meinung nach deshalb nicht geben, weil diese in ihrem Kern bereits verfassungswidrig ist." Das habe das Bundesverfassungsgericht zwar nicht gesagt, aber deshalb vertraue sie nun auf das Urteil des EuGH, der möglicherweise in diese Richtung entscheide.
Klar ist das gefallen, kann man sich ja hier anschauen: http://dbtg.tv/fvid/3148169 Der...
Hatte die Zensursula ja nicht anders gemacht, scheint allgemein das Niveau der Partei zu...
Afaik ist der aktuelle Stand, dass man das Material in mehrere "Gefahrenzonen...
Warum eigentlich nur Überwachung der Telekommunikation (inklusive der gesamten...