Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

31.5.16

Neue Mogelpackung zur W-LAN-Störerhaftung

Die Fraktionen von Union und SPD haben sich im Streit um die Frage der Haftung von W-LAN-Anbietern darauf verständigt, in § 8 des Telemediengesetzes (nur) einen Absatz 3 einzufügen und einen entsprechenden Änderungsantrag in den Bundestag eingebracht, der wie folgt lautet:

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Diensteanbieter nach Absatz 1, die Nutzern einen Internetzugang über ein drahtloses lokales Netzwerk zur Verfügung stellen.

Die Bundesregierung hatte zunächst einen Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes vorgelegt, der folgende Regelung vorsah:

(3)  Die Absätze  1 und 2 gelten auch für Diensteanbieter nach Absatz 1, die Nutzern einen Internetzugang über ein drahtloses lokales Netzwerk zur Verfügung stellen.

(4)Diensteanbieter nach Absatz 3 können wegen einer rechtswidrigen Handlung eines Nutzers nicht auf Beseitigung oder Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn sie zumutbare Maßnahmen ergriffen haben, um eine Rechtsverletzung durch Nutzer zu verhindern. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Diensteanbieter

1. angemessene Sicherungsmaßnahmengegen den unberechtigten Zugriff auf das drahtlose lokale Netzwerk ergriffen hat und

2. Zugang zum Internet nur dem Nutzer gewährt, der erklärt hat, im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen.

Das heißt, der geplante Absatz 4, der die Haftungsprivilegierung auch auf Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche erweitern sollte, ist wieder gestrichen worden.

Das bedeutet dann aber auch, dass der Entwurf, über den die Abgeordneten jetzt abstimmen, hinter dem ursprünglichen Entwurf zurückbleibt und letztlich keinen Regelungsgehalt mehr aufweist. Denn, dass die Haftungsprivilegierung des § 8 TMG grundsätzlich auch für Anbieter gilt, die den Zugang über ein W-LAN anbieten, ist schon nach geltendem Recht so, die Ergänzung hat nur klarstellenden Charakter.

Das eigentliche Ziel, Rechtssicherheit für Betreiber öffentlicher W-LANs zu schaffen, wird auf diesem Weg aber nicht erreicht. Denn nach der Rechtsprechung des BGH gilt die Haftungsprivilegierung des § 8 TMG gerade nicht für Unterlassungsansprüche. Das sollte durch Absatz 4 geändert werden. Die im Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD genannte Begründung für die Streichung des geplanten Absatz 4 ist übrigens fragwürdig. Man hätte Abs. 4 nämlich einfach dahingehend fassen können, dass Diensteanbieter nicht auf Unterlassung in Anspruch genommen werden können und nur die geplanten Handlungspflichten für Diensteanbieter streichen müssen. Das hätte die zweifelhafte Rechtsprechung des BGH korrigiert und wäre gleichzeitig wegen der fortbestehenden Regelung des § 7 Abs. 2 S. 2 TMG dennoch mit Unionsrecht vereinbar gewesen.

Nachdem die große Koalition also nicht mehr als eine Mogelpackung anbietet, gilt es abzuwarten, ob der EuGH die Weichen deutlich anders stellt. Der Eindruck, der Gesetzgeber würde seine originären Aufgaben nicht mehr wahrnehmen, wird hier einmal mehr bestätigt.

Update vom 1.6.2016:
Weil ich nun häufiger mit der These konfrontiert wurde, die Streichung des ursprünglich geplanten Absatz 4 sei nur deshalb erfolgt, weil nach der Rechtsprechung des EuGH und unionsrechtlichen Vorgaben, Sperrungsanordnungen gegen Access-Provider möglich bleiben müssten und der Ausschluss von Unterlassungsansprüchen auch solche Sperrmaßnahmen umfassen würde, hierzu noch ein paar ergänzende Anmerkungen. Ich halte bereits die Gleichsetzung des (deutschen) Unterlassungsanspruchs mit evtl. Sperrmaßnahmen die einem Diensteanbieter auferlegt werden, für problematisch. Letzteres ist nämlich nach meinem Verständnis keine Unterlassung. Um diesen Bedenken zu begegnen, hätte man Abs. 4 allerdings einfach folgendermaßen formulieren können:

Diensteanbieter können wegen einer rechtswidrigen Handlung eines Nutzers nicht auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Die gerichtliche Anordnung von Maßnahmen im Sinne von § 7 Abs. 2 S. 2 TMG bleibt unberührt.

Damit ist klargestellt, dass Unterlassungsansprüche auch von § 8 TMG erfasst werden und (in engen Grenzen) dennoch Sperrungsanordnungen gegenüber Access-Providern in Betracht kommen. Das war aber politisch offenbar nicht gewollt. Dass man nunmehr einiges in die Gesetzesbegründung geschrieben hat, ohne, dass dies Anklang im Gesetz findet, ist nicht ausreichend und stellt keinen Ersatz für die fehlende gesetzliche Regelung dar. Der für urheberrechtliche Fragen zuständige I. Zivilsenat des BGH hat nämlich vor nicht allzu langer Zeit schon deutlich gemacht, dass Ausführungen in der Begründung eines Gesetzesentwurfs für die Auslegung unbeachtlich sind, wenn sie im Gesetz keinen hinreichenden Niederschlag gefunden haben.

Update vom 2.6.2015:
Nachdem es gerade wieder aus allen Nachrichtenkanälen (SPON, ZDF) tönt, der Bundestag hätte die Störerhaftung abgeschafft, auch hierzu noch eine kurze Anmerkung. Das Gegenteil ist richtig. Das jetzt beschlossene Gesetz lässt die Störerhaftung unangetastet. Denn nach der Rechtsprechung des BGH gilt § 8 TMG nicht für Unterlassungsansprüche, diese richten sich vielmehr nach dem Institut der Störerhaftung. Mit der heute vom Bundestag beschlossenen Regelung lehnt es der Gesetzgeber gerade ab, diese Rechtsprechung zu korrigieren. Wenn sich in nächster Zeit hier noch etwas tut, dann aufgrund einer anstehenden Entscheidung des EuGH.

posted by Stadler at 17:31  

34 Comments

  1. also entweder Hinterlist oder Dummheit und totale Sachunkenntnis bei den Politiker (wie so oft)

    Comment by Dreifels — 31.05, 2016 @ 18:54

  2. Ich würde es als klassische Hinterlist bezeichnen…
    Ich würde jetzt mal unterstellen das gewisse Minister sich damit wieder eine schöne „nach der Politik“-Anstellung gesichert haben… Man muss ja „nach 2017“ planen…

    Comment by Wolfgang — 31.05, 2016 @ 19:06

  3. Wer hat denn überhaupt das Gerücht in die Welt gesetzt, dass die Störerhaftung abgesdhafft werden sollte?
    Das war vermutlich nur ein Mißverständnis wegen den gestrichtenen Absatz.

    Comment by Struppi — 31.05, 2016 @ 19:56

  4. OK – es waren Thomas Jarzombek und Lars Klingbeil.

    Entweder sie haben nicht verstanden, dass die Streichung des Absatzes nicht das Ende der Störerhaftung bdeutet oder es ost tatsächliche eine bewußte Täuschung der Öffentlichkeit.

    Laut Zeit hat Thomas Jarzombek explizit die Streichung des Absatz als Grund genannt, daher vermute ich es war ersteres.

    Die Verschlechterung eines Gesetzes als Verbesserung verkaufen ist aber gerade in Mode (va aus dem Hause Nahles)

    Comment by Struppi — 31.05, 2016 @ 20:07

  5. Sie sehen das falsch. Im Absatz 4 standen wurden zusätzliche Bedingungen (Vorschaltseiten etc.) aufgestellt die eine Inanspruchnahme ausschließen.
    Dadurch dass Absatz 4 nun gestrichen wurde sind diese zusätzlichen Bedingungen entfallen und es gilt das volle Haftungsprivileg des Absatzes 1. Entscheidend ist dass der Absatz 3 eben gerade NICHT gestrichen wurde. D.h. im Klartext: Der Betreiber eines öffentlichen WLAN-Netzes genießt wie ein Provider alle Haftungsprivilegien.

    Comment by Ernst Appelheimer — 1.06, 2016 @ 07:44

  6. Wäre aufgrund der Formulierung im ursprünglich geplanten Abs. 4 („können nicht, wenn…“) als Ausnahmetatbestand die Beweislast für derartige Maßnahmen beim Anschlussinhaber gelegen? Derzeit genügt ja (je nachdem, vor welchem Gericht) eine bloße sekundäre Darlegung und die Beweislast bleibt beim Rechteinhaber (oder Rechteinhaberinkassodienstleister…)

    Comment by klabauter — 1.06, 2016 @ 07:50

  7. Der Hauptknackpunkt, welcher in keinem der beiden Entwürfe auch nur ansatzweise angesprochen wird, ist doch, ob § 8 TMG nur für den Unternehmer gilt, der sein Firmen-WLAN für die Allgemeinheit öffnet, oder auch für „Lieschen Müller“ die ihren WLAN-Router „entsperrt“, also ob „Sommer unseres Lebens“ nebst Folgeentscheidungen obsolet werden, oder nicht.

    Comment by ich — 1.06, 2016 @ 10:19

  8. Ist meiner Meinung nach in §2 Begriffsbestimmungen recht eindeutig geregelt, dass auch „Lieschen Müller“ dann ein Diensteanbieter ist vgl. http://dejure.org/gesetze/TMG/2.html

    Comment by Bj68 — 1.06, 2016 @ 10:43

  9. Die Mogelpackung sehe ich nicht ganz so. Der BGH hat bislang in seinen Filesharing-Entscheidungen einfach 8 TMG ignoriert und sich allenfalls mit 10 TMG beschäftigt. Wenn nun aber gesetzlich klargestellt wird, dass 8 TMG gilt, haftet auch Lieschen Müller nicht…

    Comment by Jan — 1.06, 2016 @ 11:47

  10. @Bj68: danke für den Hinweis, hatte ich übersehen.
    Dann greift ja auch spätestens nach der Novelle die neuere Hotelier-Rechtsprechung „dienstleister-übergreifend“.

    Comment by ich — 1.06, 2016 @ 14:38

  11. @Ernst Appelheimer: Sorry, aber das ist leider komplett unzutreffend. Nach der Rechtsprechung des BGH ist § 8 TMG nicht auf Unterlassungsansprüche anzuwenden. Diese richten sich vielmehr nach den Grundsätzen der Störerhaftung, die nunmehr unverändert zur Anwendung gebracht werden können. Der zunächst geplante Abs. 4 hätte die Haftungsprivilegierung, wenn auch mit Einschränkungen, auf Unterlassungsansprüche erweitert und damit die Störerhaftung eingeschränkt.

    Comment by Stadler — 1.06, 2016 @ 15:08

  12. Man kann das auch anders sehen: http://blogs.spdfraktion.de/netzpolitik/2016/06/01/wlan-2/

    Vor dem Hintergrund, dass mind. einer der Koalitionspartner doch am liebsten die Abmahnindustrie stärken will, ist das ja nicht so vollkommen daneben.

    Comment by Alvar Freude — 1.06, 2016 @ 18:58

  13. Es scheint hier immer nur um die Rechte von Netz-Usern zu gehen, die es einfach und schnell haben wollen, vor allem anonym. Es gibt da aber noch eine andere Seite, die der Geschädigten. Die haben ebenfalls Rechte, auch wenn das hier offensichtlich nicht erkannt wird.

    Wir mahnen jeden ab, der uns vor die Flinte kommt, darauf können sich unsere Klienten verlassen.

    Comment by Söldert — 1.06, 2016 @ 20:08

  14. @Alvar

    Einfach an die Gesetze halten als User, dann gibt es auch keine Abmahnung. Ich habe die Nase voll davon, mir von immer den selben Kriminellen-Freunden diesen Mist anzuhören, die so genannten „Abmahn-Anwälte“ seien Schuld an allem und gar schreckliche Übeltäter.

    Es sind die Rechtsverletzer, die verantwortlich sind für ihre Taten und abgemahnt werden, kommt das mal an?

    Wenn ich mit hundert Sachen in eine Ortschaft rase, wo fünfzig Umdrehungen erlaubt sind, dann ist nicht der Blitzer Schuld an der netten Zahlungsaufforderung der Behörde!

    Betonköpfe gehen mir langsam auf den Zeiger! Keine Argumente, einseitig, parteiisch und vollständig neben der Spur. Juristen sollten für beide Seiten Verständnis aufbringen, das lernt man im Studium. Hier ist das wohl noch nicht angekommen oder wurde irgendwann mal verlernt. Ab in die Hochschule, ein halbes Jahr nachsitzen!

    Comment by Söldert — 1.06, 2016 @ 20:57

  15. @Söldert: OK, ich bin nun vor der Flinte. Abmahnung wegen was? Ich bin gespannt …

    Comment by Alvar Freude — 1.06, 2016 @ 22:48

  16. @söldert: In ihrer Verkehrsanalogie ist Störerhaftung so als würde man den Träger der Straßenbaulast für die Geschwindigkeitsübertretungen der Fahrer haftbar machen, bzw. es nur dann zu tun, wenn es sich um einen Privatweg handelt.

    Comment by Ein Mensch — 1.06, 2016 @ 23:50

  17. @Söldert
    „Es scheint hier immer nur um die Rechte von Netz-Usern zu gehen, die es einfach und schnell haben wollen, vor allem anonym.“

    Wow, noch platter geht’s nicht?

    Demnächst wird dann wieder ganz verwundert in die Gegend geglotzt, dass DE in Sachen Internet so ziemlich allen hinterherhinkt. Und dass hauptsächlich wegen der Urheberechtshanseln, denen gemessen an ihrer wirtschaftlichen/kulturellen Bedeutung eh zu viel Mitspracherecht zugedacht wird.

    Komisch nur, dass das so ziemlich alle anderen Länder seit x Jahren offene WLANs ohne Störerhaftung hinkriegen und die Rechteverwerter dennoch nicht pleite gegangen sind.

    Comment by Moon — 2.06, 2016 @ 11:24

  18. Zwei Bemerkungen:
    1.) Der Gesetzentwurf ist unsinnig. Weil der in den Rechten verletzte aus dem Internet nicht das WLAN sehen kann. Er sieht immer nur den DSL-Router. Der und die daran angeschlossenen Ethernets sind aber von dem Gesetzentwurf nicht betroffen. Wird also ein Rechteinhaber einen Gesetzesvertsoss vermuten, wird der Anschlussinhaber nicht beweisen können, dass der Zugriff über das hinterliegende WLAN mit im Internet nicht gerouteten Adressen erfolgte, wo er störerhaftungsbefreit wäre. Die Beweise werden sich technisch immer gegen den DSL-Router-Inhaber richten. Also völliger Unfug.
    2.) Die Anwürfe von Härting im Netz, dass doch alles super sei, sind im internationalen Vergleich absurd. In keinem freien Land gibt es eine Störerhaftung. Mit keinem Word aber wird begründet, warum sie jetzt in Deutschland bei DSL-Routern bleibt (hinter denen möglicherweise WLANs hängen) und bei WLANs schwinden sollen. Politisch bleibt nur die verachtende Verhöhnung der Bürger durch die deutschen Bundesregierungen gegen die Digitalisierung, wie sie sich schon im Leistungsschutzrecht, dem Zugangserschwerungsgesetz und der Vorratsdatenspeicherung zeigte. Deutschland wird weiter bei der Digitalisierung zurückfallen wie bisher und im juristischen Dickicht straucheln. Schön sehen wir das auch beim E-government, wo wegen eIDAS (der Rache der EU für die Sturheit der Deutschen beim Signaturgesetz, der Hintertreibung der EU-Dienstleistungsrichtline Artikel 8 mit §3a VwVfG) jetzt das BMWi überlegt das Signaturgesetz völlig zu streichen, nachdem vorher hunderte von Millionen sinnlos investiert wurden und von der Bundesregierung zahlreiche leere Versprechungen gemacht wurden (Jobcard/Elena, Gesundheitskarte, Personalausweis, wo überall Zertifikate für qualifizierte Signaturen hätten drauf kommen sollen).

    Comment by Wolfgang Ksoll — 2.06, 2016 @ 14:45

  19. @Wolfgang Ksoll: Ich persönlich (!) bin ja der Meinung, dass Gesetze so gestaltet sein sollten, dass das Richtige an der richtigen Stelle geregelt werden soll.
    Wenn man Massen-Abmahnungen und die Abmahnindustrie verhindern will, dann muss man genau dort ansetzen.
    Wenn man nicht will, dass beispielsweise ein Hotelier Abmahnungen aufgrund von rechtswidrigem Verhalten seiner Gäste erhält, dann muss man das auch an der richtigen Stelle machen. Und genau darum geht es hier: das Abschaffen der Störerhaltung, also das Abschaffen der Kosten für *fremde* Rechtsverstöße. Darum ist das Gesetz auch nicht unsinnig sondern sinnvoll. Dass es mit der Union nicht möglich war, den Vorschlag von Thomas Stadler umzusetzen, sondern dass dies nur in der Gesetzesbegründung steht ist schade – aber ist bei den derzeitigen Mehrheitsverhältnissen nicht anders möglich.

    In der Realität ist es eben nicht immer so einfach wie bei Wünsch-Dir-Was.

    Comment by Alvar Freude — 2.06, 2016 @ 20:23

  20. @alvar freude
    Um das Beispiel mit dem Hotel zu nehmen: es ist beschlossen worden, dass der Hotelier nicht für das WLAN im 7 Stock störerhaftet. Aber der Traffic wird sichtbar am DSL-Anschluss, wo fr Private heute weiter volle Störerhaftung beschlossen worden. Das Gestz ist Unfug und wir weiter die Gerichte und die Bürger belasten. Versuch es einfach mal, Dich da sachkundig zu machen, wie das mit dem Internet so funktioniert. Dein Wünsch-Dir-Was hat nichts mit der Abmahnrealität zu tun.

    Comment by Wolfgang Ksoll — 2.06, 2016 @ 22:45

  21. Endlich hat es hier auch Herr Stadler verstanden.

    Dazu herzlichen Glückwunsch.

    Comment by Söldert — 3.06, 2016 @ 15:10

  22. Erstmal einen Dank an Herrn Ksoll, der offensichtlich weiß, wovon er schreibt.

    Zu Alvar Freude ein Wort, bei dem Nomen nicht est Omen ist: Informieren Sie sich in Zukunft besser, als hier sinnentleerte Beiträge zu schreiben. Offensichtlich sind Sie nur auf Plattformen unterwegs, die Ihre Meinung bestätigen. Sie sollten sich aus diesem Tunnelblick und Ihrer linken Meinungsblase lösen und mal die Fachleute fragen.

    Herrn Stadler, nach eigenen Angaben Fachanwalt für IT-Recht, kann man nur gute Besserung wünschen.

    Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

    Comment by Söldert — 3.06, 2016 @ 16:01

  23. @Söldert

    Hinterher nur nicht wieder wundern, wenn die Leute noch weniger Respekt vor dem Urheberrecht haben als eh schon.

    Comment by Moon — 3.06, 2016 @ 16:32

  24. Zitat von Söldert: „Es sind die Rechtsverletzer, die verantwortlich sind für ihre Taten und abgemahnt werden, kommt das mal an?“

    Das ist das Problem: Es werden nicht die Rechtsverletzer angeklagt, sondern die Person, auf deren Name ein DSL-Anschluß läuft. Es wird davon ausgegangen, dass der Anschlußinhaber dafür zur Rechenschaft gezogen werden kann, was jemand gemacht haben soll, der über den Router des Anschlußinhabers geleitet wurde. Der Anschlußinhaber ist also noch nicht einmal der vermeintliche Rechteverletzer, sondern nur jemand, der dafür haften soll. Allein dieses Konstrukt ist purer Wahnsinn und es wird noch irrer, wenn man bedenkt, dass hier privat und gewerblich auch noch unterschieden wird und nicht etwa die privaten, sondern die gewerblichen Betreiber ausgenommen werden Geht man dann noch den Schritt weiter und fragt, wie denn die privaten ihre Router beherrschen sollen, wenn sie ihnen denn de facto von den gewerblichen Anschlußanbietern zugeteilt werden, wird es ganz irre. Nur in Deutschland verdreht man all die Dinge zu einem derartigen Risiko zu Ungunsten der „kleinen Leute“. Da braucht das WLAN noch nicht mal offen sein.

    Comment by Melebert — 3.06, 2016 @ 16:32

  25. Kinderpornos, Terroristen, Mafia und Konsorten gehen über Deinen Anschluss ins Netz und Du meinst ernsthaft, die Polizei tritt Dir nicht die Tür ein? Wie blöde seid Ihr eigentlich?

    Comment by Söldert — 3.06, 2016 @ 18:04

  26. Warum gibst du deinen Anschluss nicht frei @Melebert, @Stadler @Befürworter? Wenn das alles so toll ist, dann macht es vor. Man staunt, denn wollen sie nicht. Warum?

    Comment by Frank Frage — 3.06, 2016 @ 19:45

  27. Das liegt daran, dass hier alle nur eine große Schnauze haben, Ihre Klappe aufreißen und danach ihren Internet-Anschluss doppelt sichern.

    Daher kann man diese Typen auch nicht ernst nehmen. Sie muten anderen Usern zu, was sie selber niemals bereit sind, zu erbringen.

    Schwätzer und Feiglinge. Die linke Juristenbrut, wie sie leibt und lebt. Wir mahnen ab, was das Zeug hält. Und das macht sogar Spaß. Ein Traumjob.

    Comment by Söldert — 3.06, 2016 @ 19:58

  28. Ps. Wer hier zukünftig ein freies W-Lan anpreist, soll mit sagen, wo er das selber anbietet. Ich werde das überprüfen.

    Alles andere Gelaber kann man ignorieren.

    Comment by Söldert — 3.06, 2016 @ 20:03

  29. So glaubwürdig wie Wagenknecht, die in einem Nobelrestaurant Luxushummer isst und eine Frau mit dem Staatsanwalt droht. sollte sie das Foto nicht löschen. Ganz linke Freunde.

    Comment by Ex-DDR — 3.06, 2016 @ 20:18

  30. Wir passen auf, wir haben das gelernt.

    Comment by Söldert — 3.06, 2016 @ 20:23

  31. @söldert Wer ist wir?
    Bist du jetzt pro- oder contra gegenüber dem neuen Gesetz?
    Pro- oder contra offene WLANs?
    Sind geschlossene WLANs links?
    Sind offene WLANs gut, damit du was zum abmahnen hast?
    Sind dann offene WLANs rechts?
    Fragen über Fragen, aber aus deinen bisherigen Posts wird das nicht klar.

    Comment by Karl — 3.06, 2016 @ 22:52

  32. @Karl

    Aus den Posts wird doch klar ersichtlich, dass er ein Dummschwätzer ist:

    „Kinderpornos, Terroristen, Mafia und Konsorten“

    Noch Fragen?

    Comment by Moon — 4.06, 2016 @ 07:21

  33. Die Abmahnindustrie scheint von dem Gesetzleinchen nicht beeindruckt zu sein:
    „Anwälte wollen weiter wegen WLAN abmahnen
    Die Bundesregierung wollte die Anbieter von drahtlosen Internet-Zugängen eigentlich aus jeglicher Haftung für illegale Up- oder Downloads entlassen. Doch der Gesetzesschutz erweist sich als löchrig.“
    http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article155963370/Anwaelte-wollen-weiter-wegen-WLAN-abmahnen.html
    Die Systempresse und BILD-Kommentatoren wie Nico Lumma, SPD, versuchen die juristischen Probleme mit Pöbeleien wegzureden.
    http://www.heute.de/koalition-schafft-stoererhaftung-ab-und-das-internet-jammert-43766322.html
    „Hör auf zu jammern, „Netzcommunity“!“
    Man scheut sich auch nicht vor Blödsinn, um gegen die Ungläubigen zu hetzen:
    „Mit ihr hat die Große Koalition nach jahrelangen Verhandlungen die sogenannte Störerhaftung abgeschafft.“
    Mitnichten schafft die Bundesregierung die Störerhaftung abn, aber wen interessieren beim Hetzen schon Fakten?
    „Noch bevor der endgültige Gesetzestext der Großen Koalition überhaupt vorlag, twitterte Freifunk reißerisch: „Union will die Störerhaftung doch nicht abschaffen!“ “
    Ja, man kann diesen Unsinn behaupten. Mir hat Brigitte Zypries, SPD, persönlich gesagt, dass die Bundesregierung die Störerhaftung im Internet nicht abschaffen will.
    Eventuell wäre es besser, wenn die Journalisten vom ZDF sich sachkundig machen würden, bevor sie mit Blödsinn versuchen, Regierungskritiker herab zu setzen. Es verfängt nicht. Es beschleunigt nur den Abstieg der SPD, wenn solche üble Propaganda verbreitet wird. Projekt „Kleine 5%- Sigmar Gabriel for Bundespräsident“. Da erwartet man ja förmlich den Betrug, so wie bei jetzigen Amtsinhaber, der seit 25 Jahren eine Scheinehe führt und damit offenbar staatliche Leistungen erschleicht.

    Comment by Wolfgang Ksoll — 5.06, 2016 @ 16:45

  34. WLAN Störerhaftung

    Comment by Anonymous — 6.06, 2016 @ 10:01

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