Chancen optimal nutzen: Bildungspolitische Ziele für den Bildungsraum Schweiz

Bern, 18.05.2015 - Bund (WBF) und Kantone (EDK) bestätigen und erweitern die bildungspolitischen Ziele, die sie erstmals 2011 für den Bildungsraum Schweiz festgelegt hatten. Die Mehrheit der 2011 auf lange Sicht angelegten Ziele bleibt aktuell, dazu gehört das Ziel, 95% der Jugendlichen zu einem Abschluss der Sekundarstufe II zu führen. Eine der neuen Schwerpunktsetzungen betrifft die Tertiärstufe. Bund und Kantone sprechen sich dafür aus, die bestehende erfolgreiche Ausdifferenzierung auf dieser Stufe mit universitären Hochschulen, Fachhochschulen und höherer Berufsbildung zu erhalten und wo nötig zu stützen. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei der Stärkung der höheren Berufsbildung.

Die Bundesverfassung verpflichtet Bund und Kantone, gemeinsam im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz zu sorgen (Art. 61a Abs. 1). Um diese Aufgaben wahrnehmen zu können, haben Bund und Kantone das Bildungsmonitoring aufgebaut. Gestützt auf das aktuelle Wissen zum Bildungssystem (nationaler Bildungsbericht) und mit einer Gesamtsicht auf das System haben sie 2011 erstmals gemeinsame bildungspolitische Ziele für den Bildungsraum Schweiz festgelegt, die – in einer langfristigen Optik – auf eidgenössischer respektive interkantonaler Ebene anzugehen sind. Vier Jahre später bestätigen das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) ihre strategischen Leitsätze und gemeinsamen Ziele für eine kohärente und zukunftsgerichtete Weiterentwicklung des Bildungssystems Schweiz. Gleichzeitig erweitern sie – gestützt auf den Bildungsbericht 2014 – diese Zielsetzungen.

Folgende Ziele behalten ihre Gültigkeit:

  • Harmonisierung der obligatorischen Schule: Das ist ein laufender und bereits weit fortgeschrittener Prozess in den Kantonen. Im Sommer 2015 werden die Kantone Bilanz ziehen.
  • Erhöhung der Abschlussquote der Sekundarstufe II auf 95%: Die angestrebte Abschlussquote von 95% wird von den in der Schweiz geborenen 26- bis 35-jährigen Erwachsenen – unabhängig von ihrer Nationalität – bereits übertroffen. Weitere Anstrengungen bleiben bei Jugendlichen notwendig, welche die Schule nicht oder nicht vollständig in der Schweiz durchlaufen haben. Im März 2015 haben Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt, zusammen mit den nationalen Lehrerverbänden, ihr Commitment für diese Bemühungen erneuert.
  • Langfristige Sicherung des prüfungsfreien Zugangs zur Universität mit gymnasialer Maturität: Im Zentrum der Massnahmen steht ein Projekt zur Studierfähigkeit der Maturandinnen und Maturanden. Die EDK wird im Mai 2015 Vorschläge für basale Studierkompetenzen in eine Anhörung geben.

Neu aufgenommene bzw. weiterentwickelte Zielsetzungen:

  • Eine neue Fragestellung sind Studienabbrüche an den Universitäten. Mit Blick auf abzuleitende Massnahmen werden die Gründe für die häufig vorkommenden Studienwechsel und -abbrüche anhand von Indikatoren ermittelt. In den letzten Jahren haben über ein Viertel der jungen Erwachsenen, die ein Studium an einer Schweizer Universität beginnen, die Universität nach einigen Jahren ohne Abschluss verlassen.
  • Das Ziel „Internationale Vergleichbarkeit der Abschlüsse der höheren Berufsbildung“ von 2011 wurde erweitert. Die Tertiärstufe wird als Ganzes (Universitäten, Fachhochschulen, höhere Berufsbildung) angeschaut, und die bestehende erfolgreiche Ausrichtung dieser unterschiedlichen, aber gleichwertigen Bildungswege soll gestützt werden. Die Stärkung der höheren Berufsbildung bleibt ein wichtiges Thema. Zu nennen sind die vom Bundesrat im Januar 2015 in die Vernehmlassung geschickte Gesetzesänderung zur Finanzierung der Vorbereitungskurse für eidgenössische Prüfungen oder die Interkantonale Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV), der mittlerweile fast alle Kantone beigetreten sind und durch welche die Freizügigkeit für die Studierenden verbessert wird.
  • Als Beitrag zur Minderung des Fachkräftemangels sind das erweiterte Ziel 6 (Ein-, Um- und Wiedereinstiege im ganzen Bildungssystem fördern) und das neu aufgenommene Ziel 7 (Berufs- und Studienberatung) zu verstehen. Einerseits geht es um die Unterstützung von Erwachsenen, die einen Berufsabschluss nachholen oder ihren Beruf wechseln möchten. Andererseits geht es um eine Optimierung der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung. Die im SBFI-Grundlagenbericht „Berufsabschluss und Berufswechsel für Erwachsene“ empfohlenen Massnahmen werden zurzeit verbundpartnerschaftlich umgesetzt.

Aus den gemeinsamen Zielen leiten WBF und EDK konkrete Massnahmen für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich ab. Die Erreichung der Ziele und die Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen werden im nächsten Bildungsbericht Schweiz (Ausgabe 2018) thematisiert.

Weiter bezeichnen WBF und EDK in der Erklärung 2015 Bereiche, in denen in den nächsten Jahren in besonderer Weise eine Zusammenarbeit von Bund und Kantonen erforderlich sein wird. Stichworte dazu sind die Förderung der Landessprachen, die schulische und ausserschulische MINT-Förderung, der Einsatz für politische Bildung oder die Sicherstellung von familienergänzenden Betreuungsangeboten.


Adresse für Rückfragen

Bund: Noé Blancpain, Kommunikationschef WBF, T +41 58 462 20 07, info@gs-wbf.admin.ch
Kantone: Gabriela Fuchs, Kommunikationsbeauftragte EDK, T +41 31 309 51 12, presse@edk.ch



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