Verschlüsselungsdebatte :
Die digitale Wohnung und ihr staatlicher Nachschlüssel

Von Constanze Kurz
Lesezeit: 4 Min.
Der staatliche Zweitschlüssel: Durchsuchung ohne Durchsuchungsbefehl
Kann ein Staat einfach bestimmen, wer Verschlüsselungstechniken anwenden darf? Über Generalverdacht im Kampf gegen den Terror und den heimlichen staatlichen Zweitschlüssel.

Zu den eher skurrilen Diskussionen nach den Morden in Paris zählt das Wiederaufflammen eines jahrzehntealten Streits um grundlegende Sicherheitstechniken: das neue europaweite Kryptoscharmützel um die Frage, ob der Staat bestimmen können soll, wer welche Verschlüsselungstechniken verwenden darf. Die Logik ist denkbar schlicht und folgt den Schablonen ähnlicher Forderungen der letzten Jahre: Man brauche Mittel und Wege, um in verschlüsselte Daten hineinschauen zu können, ansonsten sei der Untergang des Abendlandes so gut wie sicher. Natürlich soll es nur um den Anti-Terror-Kampf gehen, da erübrigt sich die Frage wohl, wie das Unterminieren von Sicherheitstechnologien hier tatsächlich helfen könnte. Denn dass Behörden und Wirtschaft längst selbst und in zunehmendem Maße auf sichere Verschlüsselung angewiesen sind, drängt sich als Logikfehler unmittelbar auf.

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