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Unerfüllter Kinderwunsch: Hartz-IV-Empfänger fordern: Amt soll die künstliche Befruchtung zahlen
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Ein Kind spielt in einer Kinderkrippe
dpa/Julian Stratenschulte Ein Hartz-IV-Pärchen verklagt ein Jobcenter für ihren Kinderwunsch

Kleidung, Heizung und Ernährung gehören zu den Dingen, die das Jobcenter bezuschusst, die künstliche Befruchtung bei Eltern mit unerfülltem Kinderwunsch nicht. Dagegen wollen zwei Hartz-IV-Empfänger aus Berlin jetzt klagen - notfalls bis vor das Bundessozialgericht.

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Ein Baby ist der sehnlichste Wunsch von Sandra und Maik Knick aus Berlin. Seit sieben Jahren versuchen sie, ein Kind zu bekommen. Ohne Erfolg. Eine künstliche Befruchtung scheiterte bereits. Für die zweite Behandlung fehlt das Geld, denn die beiden leben von Hartz IV. Jetzt wollen sie das Jobcenter verklagen, weil es die Übernahme einer künstlichen Befruchtung ablehnt. Das berichtet die Berliner Tageszeitung "b.z."

„Für uns ist es die letzte Chance, ein Baby zu bekommen. Ohne künstliche Befruchtung kann ich jedoch nicht schwanger werden. Meine Eileiter sind verwachsen“, sagte die 36-jährige Sandra Knick der "b.z.".

Schon einmal ließ sich Knick künstlich befruchten. Das Geld bekam sie damals von ihrer Schwiegermutter. Knick wurde schwanger, verlor das Kind aber in der dritten Schwangerschaftswoche.

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Große Verzweiflung

Inzwischen sei ihre Verzweiflung so groß, dass sie den Kontakt zu Freunden mit Kindern abgebrochen haben, berichtet das Ehepaar. "Der Anblick ist jedes Mal ein Stich ins Herz. Wir wünschen uns nichts mehr als ein Kind", erklärt Maik Knick.

Aus diesem Grund wandten sie sich bereits vor drei Jahren an das Jobcenter, das auch Darlehen an Hartz-IV-Empfänger vergeben kann. Allerdings gibt es nur für Bedürfnisse des täglichen Lebens wie Ernährung, Kleidung, Hygiene, Hausrat, Heizung und Strom einen Zuschuss. Die Kosten für eine künstliche Befruchtung werden nicht übernommen.

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Das sehen die Knicks nicht ein. Sie bräuchten lediglich 1250 Euro, sagen sie. 75 Prozent der 10.000 Euro für die Behandlung übernimmt die Krankenkasse. Für die restlichen 2500 Euro kommt ein neues Förderprogramm des Berliner Senats zur Hälfte auf.

Jetzt liegt der Streit beim Sozialgericht. Die Verhandlung ist laut "b.z." in den kommenden Wochen geplant.

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