Mit neuen Verboten zu mehr Gleichheit in der Gesellschaft?

Die SPÖ bereitet ein noch strengeres Gleichbehandlungsgesetz vor.

Die SPÖ will im März erneut ohne öffentliche Diskussion ein strengeres Gleichbehandlungsgesetz durch den Ministerrat jagen. Es geht um neue Verbote: Unternehmen, aber etwa auch private Vermieter sollen bei der Auswahl ihrer Kunden nicht unterscheiden dürfen, zumindest nicht aufgrund von Alter, sexueller Orientierung oder Religion. Für den Sozialrechtler Professor Theodor Tomandl ist dies „der massivste Eingriff in die Freiheit, den man sich vorstellen kann“.

Auf EU-Ebene findet diese Regelung seit Jahren keinen Konsens. Der Entwurf einer EU-Richtlinie liegt seit 2008 auf Eis. Unternehmervertreter fürchten „vermehrte Rechtsunsicherheit“, lange Prozesse und Willkür. Auch die „faktische Benachteiligung von Nichtmerkmalsträgern“ und schlichtweg das fehlende Diskriminierungsproblem werden als Gründe dagegen genannt. „Massive Eingriffe in die verfassungsmäßig geschützte Vertragsfreiheit und die unternehmerische Freiheit sind dadurch programmiert.“

Liberalität (und auch Entbürokratisierung) sehen anders aus. Das renommierte Centrum für Europäische Politik spricht sogar von einer „Drohung mit hoheitlichem Eingreifen“, mit dem eine „Umerziehung der Gesellschaft“ angestrebt werden soll. Anscheinend ein Grund mehr für die SPÖ, dies vehement einzufordern.

Eine Ladies Week? Verboten!

Gleichbehandlungsgesetze gehen schon jetzt zu weit: Die Ladies Week einer Salzburger Skiregion wurde vor Kurzem untersagt. Männliche Kindergärtner dürfen nicht bevorzugt aufgenommen werden. Mit dem Levelling-up müsste ein jüdischer Hotelbesitzer seine Versammlungsräume gegen seinen Willen einer muslimischen Vereinigung vermieten.

Die Gleichheitsreligion würde außerdem ein weiteres Opfer fordern und engagierte Christen in einen Gewissenskonflikt zwischen Beruf und Religion stürzen: Bäcker, Floristen, Fotografen, Grafiker und Druckereien müssten entgegen ihrer Überzeugung etwa an Verpartnerungsfeiern mitwirken. Privatpensionen und Gästehäuser von Klöstern und Kirchen müssten schließen, wenn sie Doppelzimmer verheirateten Paaren vorbehalten möchten – so passiert in England.

Fragwürdige Privilegierungen

Ja, jeder nach seiner Façon. Aber das sollte auch Christen zugestanden werden. Ein Briefing, das in den Ministerien kursiert, nennt diesen Gewissenskonflikt „Diskriminierung aus Jux und Tollerei“.

Der große Theoretiker der Gewaltenteilung, Montesquieu, sagte: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.“ Gleichbehandlungsgesetze privilegieren bestimmte Gruppen und sind weder erforderlich noch verhältnismäßig. Die Privilegierung einer Gruppe kann im Extremfall notwendig sein, bedauerliche Einzelfälle rechtfertigen diese aber nicht. Fragwürdig ist auch die Auswahl der privilegierten Gruppen: Einen „Schutz“ von Dicken, Arbeitslosen oder weniger Gutaussehenden schlägt die SPÖ nicht vor.

Die Gleichheitslobbyisten strapazieren gern die Menschenrechte. Es gibt aber kein Recht auf Gleichbehandlung zwischen Privatpersonen. Stattdessen stehen echte Menschenrechte auf dem Spiel: die Privatautonomie und die Vertragsfreiheit als Ausfluss des Eigentumsrechtes, ebenso die Religions- und Gewissensfreiheit.

Unter dem Vorwand, ein Problem zu lösen, wird exzessive Gleichbehandlungspolitik selbst zum problematischen System von Privilegierung und Einschränkung. Generationen vor uns haben die Freiheiten, die wir heute genießen, hart erkämpft. Wir sollten sie nicht leichtfertig aufs Spiel setzen.

Gudrun Kugler (*1976) promovierte in Internationalem Strafrecht und hält ein Magisterium in Gender Studies.

E-Mails an: debatte@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.02.2015)

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